Sitzung: 17.04.2012 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0069/2012
Beschluss:
Der
Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Die
Verwaltung wird beauftragt mit dem Verfahren zur Sicherung von Teilen
des FFH-Gebiets 180 als Landschaftsschutzgebiet unter gleichzeitiger
Neuverordnung von bestehenden Landschaftsschutzgebieten im Raum
Feldhausen-Barkel zu beginnen.
Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind nach den Bestimmungen des Naturschutzrechts rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzenarten,
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Die
Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von
Landschaftsschutzgebieten sind im
§ 26 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl I S.
2542) und im § 19 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes
zum Bundesnaturschutz-gesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds.
GVBL. S. 104) enthalten.
Die Notwendigkeit zur Ausweisung des LSG Feldhausen-Barkel begründet sich wie folgt:
Fachliche Empfehlungen des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland
Existenz von FFH - Gebieten und Verpflichtung zur Sicherung gem. § 32 (2) BNatSchG
Existenz von alten LSG - Verordnungen mit der Notwendigkeit zur Neuverordnung
Zur Details wird auf die Anlage 2 zu dieser Vorlage verwiesen (Begründung zum Erlass der Verordnung).
Vor Einleitung des Verfahrens wird der Verordnungsentwurf (Anlage) noch mit der Stadt Schortens sowie den Interessensvertretungen der Land- und Forstwirtschaft erörtert.