Beschluss: zur Kenntnis genommen


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.



Der Landkreis Friesland hat als untere Bodenschutzbehörde im sogenannten übertragenen Wirkungskreis die Aufgaben des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerks zum Bodenschutzrecht umzusetzen. Im Rahmen dieser Aufgaben führt die untere Bodenschutzbehörde ein Kataster über alle Altablagerungen, Altstandorte und sonstigen kontaminierten Flächen im Kreisgebiet. Derzeit werden über 90 Altlasten im Landkreis Friesland im Kataster geführt, die im wesentlichen auf einem Altlastenprogramm des Landes Niedersachsen aus den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts ermittelt worden sind. Die Altlastenthematik war seinerzeit im Niedersächsischen Abfallgesetz geregelt.


Zwischenzeitlich sind in Friesland weitere altlastverdächtige Standorte festgestellt bzw. bekannt geworden. Die Bodenschutzbehörde sieht daher die dringende Notwendigkeit, ein bereits seit Jahren geplantes Verdachtsflächenkataster für altlastverdächtige Flächen zu erstellen. Diese Aufgabe war aufgrund der personellen Situation des Fachbereiches Umwelt und aufgrund anderer Aufgabenprioritäten bisher nicht möglich.


Die Bodenschutzbehörde hat Kontakt mit allen Städten und Gemeinden in Friesland aufgenommen und wird gemeinsam mit diesen entsprechende Verdachtsflächen ermitteln.


Auch die Öffentlichkeit wurde über Pressemitteilungen gebeten, entsprechende Informationen an die Bodenschutzbehörde des Landkreises Friesland weiterzugeben.


Weiterhin sollen Unterlagen und Akten der Wasserbehörde, des Bauamtes u. a. ausgewertet werden.


Zudem sollen Zeitzeugen befragt werden sowie Begehungen und Untersuchungen der Verdachtsflächen stattfinden.


Ansprechpartner für dieses Verdachtsflächenkataster beim Landkreis Friesland ist Herr Carl-Immo Stüdemann, der diese Aufgabe neben seinen sonstigen Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde und der Abfallbehörde wahrnimmt.


Ziel ist es unter anderem, die „tickenden Zeitbomben“ im Landkreis Friesland, die eine potentielle Gefahr für Mensch und Tier sowie Grundwasser und Boden darstellen, besser zu erfassen.

Weiterführendes Ziel ist es, die altlastverdächtigen Flächen zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.

Die Bodenschutzbehörde muss daher auch die Grundstückseigentümer sowie die tatsächlichen Verursacher ermitteln und diese je nach Kenntnisstand auffordern, entsprechende Untersuchungsmaßnahmen und ggf. Sicherungsmaßnahmen durchzuführen - wie es das Bundesbodenschutzgesetz vorsieht.


Weiteres Ziel ist es, zusammen mit den Städten und Gemeinden kontaminierte Flächen wieder für eine gewerbliche oder eine wohnliche Nutzung zu erhalten, wodurch diese Aufgabe auch eine städteplanerische Möglichkeit eröffnet.


Zudem möchte die Bodenschutzbehörde durch ein umfassendes Kataster vorbereitet sein, wenn entsprechende Fördermittel für Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.


Derzeit gibt es ein aktuelles Fördermittelprogramm des Landes Niedersachsen. Die Bodenschutzbehörde hat Kontakt mit den Städten und Gemeinden aufgenommen, um ggf. entsprechende Fördermittel für Untersuchungsmaßnahmen zu akquirieren.

Die Auftaktveranstaltung des Landes für dieses Fördermittelprogramm wird zeitnah stattfinden.

Die Bodenschutzbehörde wird die Städte und Gemeinden über potentielle Fördermöglichkeiten auf dem Laufenden halten.


Über die Entwicklung wird die Verwaltung im Umweltausschuss berichten.