Nachtrag: 17.07.2007 Nummer 2

Am 12. Juni 2007 (Tag nach der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen) hatte Kreistagsabgeordneter Just folgende Fragen zum möglichen Verkauf von EWE-Anteilen gestellt, um deren Beantwortung er nunmehr unter Ziff. 8.8.1 gebeten hatte:


"Sehr geehrter Herr Ambrosy,


zur gestern im Wirtschaftsausschuss ausgehändigten Verwaltungsvorlage zum möglichen Verkauf von EWE-Anteilen habe ich folgende Fragen:


1. Die Verwaltung schreibt, ein Anteilsverkauf über den EWE-Verband setze in den Kreisgremien „entsprechende Beschlüsse voraus“.

Frage: Hat es vor der Entscheidung 2003/2004, von Eon 27,4% EWE-Anteile zu erwerben, entsprechende Beschlüsse in den Kreisgremien gegeben?


2. Die Verwaltung schreibt, sie könne keine Einschätzung des Werts der EWE geben.

Frage: Als die Kommunen von Eon 27,4% EWE-Anteile für 500 Mio. € erworben haben, müssen sie eine entsprechend begründete Einschätzung des Werts der EWE gehabt haben. Bitte teilen Sie uns mit, wie die Kommunen den Wert der EWE 2003/2004 eingeschätzt haben und welche Kriterien sie dabei angelegt haben.


3. Die Verwaltung schreibt, aus einem Verkaufspreis für EWE-Anteile müssten zunächst Fremdmittel der WEE/EEW getilgt werden.

Frage: Wie hoch sind die Fremdmittel der WEE?


4. Die Verwaltung schreibt, von je 1 Mio. € Verkaufserlös würden ca. 50% für die Tilgung der Fremdmittel von WEE/EEW drauf gehen.

Frage: Das kann so nicht stimmen. Die zu tilgenden Fremdmittel können nicht vom Verkaufspreis abhängen. Bei den Verbindlichkeiten von WEE/EEW muss es sich um einen fixen Betrag handeln. Dieser kann 50% nur von einem bestimmten Verkaufspreis ausmachen. Bei welchem Verkaufspreis machen die zu tilgenden Fremdmittel 50% aus?


5. Die Verwaltung schreibt, dass außer 20% Kapitalertragssteuer beim Zweckverband „evt.“ noch einmal 20% Steuern bei den Kommunen anfallen.

Frage: Wie soll es zu einer zweimaligen Kapitalertragssteuer von 20% kommen können? Zahlen Zweckverband und Landkreis auf die jährliche EWE-Dividende auch zweimal Kapitalertragssteuer?


6. Die Verwaltung schreibt, bei einem Anteilsverkauf würde nur ca. 1/3 des Verkaufserlöses bei den Kommunen ankommen.

Frage: Das würde nur unter zwei unwahrscheinlichen Voraussetzungen zutreffen. Erstens müsste der Fiskus zweimal Kapitalertragssteuer von je 20% kassieren und zweitens dürften die Kommunen ihre EWE-Anteile nur zum doppelten Betrag der aktuellen Verbindlichkeiten von WEE/EEW verkaufen. Welche Anhaltspunkte hat die Verwaltung dafür, dass sich die EWE-Anteile nur für den doppelten Betrag dieser Verbindlichkeiten verkaufen lassen?


7. Die Verwaltung schreibt, die Finanzverwaltung würde sich über den unerwarteten Geldsegen freuen.

Frage: Welchen Anhaltspunkt hat die Verwaltung dafür, dass der Fiskus sich über mehr als einmalig 20% Kapitalsteuer freuen darf?


Freundliche Grüße

Janto Just"


Herr Just kritisierte, dass eine Beantwortung seiner Fragen erst fünf Wochen nach Eingang seines Schreibens erfolge. Auf seine zwischenzeitlichen Nachfragen sei keine Reaktion der Verwaltung erfolgt. Es sei unverständlich, dass selbst auf leicht zu beantwortende Fragen keinerlei Antwort gekommen sei.


Landrat Ambrosy erklärte, die Behandlung der Fragen sei nach den Regularien der Geschäftsordnung des Kreistages zu bemessen. Da die Antworten allen Abgeordneten zugänglich zu machen seien, erfolge die Beantwortung im Kreistag. Das Prozedere zu Anfragen zu den öffentlichen Punkten der Kreistagsausschüsse sei stets dasselbe: Ihre Beantwortung erfolge über den Kreistag. Nur so erfüllten die Regelungen der Geschäftsordnung ihren Sinn; eine parallele Beantwortung auf schriftlichem Wege könne nicht gewollt sein. Daher gebe es ja auch den Kreistags-Tagesordnungspunkt "Anfragen zu den öffentlichen Punkten der Kreistagsausschüsse".


Sodann verlas der Landrat die Stellungnahme der Verwaltung zu allen Fragen:


"Zu 1.: M.E. hat es keine Beschlüsse der Kreisgremien zum Ankauf der E.ON-Anteile gegeben. Dies war auch nicht notwendig, weil nicht die Kommunen -entgegen Ihrer Behauptung- diese Anteile erworben haben, sondern die WEE GmbH und die EEW Beteiligungsholding GmbH. Insofern waren nur Beschlüsse der beiden Trägerzweckverbände LEV und der EEW erforderlich.


Zu 2.: Die Kommunen haben - wie bereits gesagt - keine Anteile der E.ON an der EWE AG direkt erworben.

Insofern musste auch keine Werteinschätzung durch die Kommunen vorgenommen werden. Wie und auf welcher Grundlage die drei Kaufvertragspartner E.ON, WEE GmbH und EEW Beteiligungsholding GmbH die Werteinschätzung vorgenommen haben liegt dem Landkreis Friesland nicht vor und dürfte auch unter das Betriebsgeheimnis fallen.


In diesem Zusammenhang verwies Landrat Ambrosy darauf, die EWE habe, weil es um eine Minderheitsbeteiligung ging, sehr lange einen Käufer gesucht. Erst nach langer Suche sei die Übernahme durch die Beteiligungsgesellschaften erfolgt.


Zu 3.: Die genaue Höhe ist der Verwaltung nicht bekannt. Auf Nachfrage wurde ein Betrag von zusammen ca. 800 Mio. € genannt. Anhand der Bilanz kann Eigenkapital und Fremdkapital gegenübergestellt werden und daraus ergibt sich eine Eigen- bzw. Fremdkapitalquote. Bei den beiden Eigengesellschaften WEE GmbH und EEW Beteiligungsholding GmbH hat sich der Fremdkapitalanteil durch die Fremdfinanzierung des Kaufpreises für den E.ON-Anteil erhöht und beträgt derzeit ca. 70%. Demnach müsste entweder bei jedem Verkaufserlös bei diesen Gesellschaften zunächst der Fremdkapitalanteil von 70 % gedeckt werden, da ansonsten eine Überschuldung und damit eine Insolvenz eintreten würde. Eine andere Möglichkeit besteht darin, bis zur Höhe des Fremdkapitals, also ca. 800 Mio. €, zunächst sämtliche Veräußerungserlöse zu eigenen Tilgungen anzusetzen und erst bei vollständiger Entschuldung einen Verkaufserlös weiterzuleiten bzw. seinerseits als Gewinn an den EWE Verband auszuschütten. Welche der Varianten bei diesen Gesellschaften gewählt werden würde, liegt in deren Ermessen, so dass bei der Darstellung des Landkreises zunächst von einem Abzug von mind. 50% Fremdkapitalquote (quasi also zugunsten des Landkreises) ausgegangen worden ist.


Zu 4.: Die Annahme, dass von jedem Verkaufserlös 50% zur eigenen Schuldentilgung abgezogen werden müsste, ist in der Tat nur eine Annahme (siehe Antwort zu 3). Es könnte auch sein, dass jeder Verkaufserlös voll einbehalten würde, bis eine vollständige Entschuldung der Trägergesellschaften eingetreten ist. Es gäbe auch noch weitere Möglichkeiten, die zwischen 50 % und 100 % liegen können. Dies steht jedoch im Ermessen der Trägergesellschaften.


Richtig ist allerdings, dass es nicht nur auf einen bestimmten Verkaufspreis zutrifft, sondern auf jeden Verkaufserlös, so lange, bis eine vollständige Entschuldung der beiden Trägergesellschaften eingetreten ist. Bei den angenommenen Einbehalten von 50 % für die eigene Entschuldung der Trägergesellschaften (der Einbehalt könnte auch 70 % sein) würde auf jeden Verkaufserlös bis zur Höhe von ca. 1,6 Mrd.€ (gleich für welche Anteilsverkaufsgröße) zutreffen. Da in den Vorschlägen der BfB Verkaufspreise für EWE-Anteile von unter 1,6 Mrd. € angenommen wurden, trifft der Abzug von 50 % sowohl auf 1 Mio. € als auch auf 1 Mrd. € Verkaufserlös zu!


Zu 5.: Es könnte zu einer zweimaligen Kapitalertragsteuer kommen, weil es zwei getrennt voneinander zu betrachtende Geschäfte betrifft:


a) Verkaufserlöse bei den Trägergesellschaften führen zu einem Gewinn, der entsprechend zu versteuern ist und an den EWE Verband abgeführt wird.


b) Ob dieser Kapitalertrag beim EWE Verband wiederum zu einem Gewinn aus Anteilsveräußerungen führen wird, der wiederum als Gewinn des EWE Verbandes zu versteuern wäre, konnte nach Rücksprache mit dem Finanzamt nicht geklärt werden, so dass hier auf eine evtl. Steuerpflicht hingewiesen wurde (unsichere Ausgaben immer beachten).


Die Kommunen und auch der EWE Verband erhalten keine EWE-Dividende, sondern die Trägergesellschaften, die diese Dividenden entspr. versteuern. Der EWE Verband erwirtschaftet selbst einen Überschuss aus den eigenen Erträgen des Verbandes und kehrt dann diese Überschüsse an die Mitgliedskommunen - also auch den Landkreis Friesland - aus.


Zu 6.: Es ist in der Präsentation nicht davon ausgegangen worden, dass sich die Anteile an der EWE AG nur zum doppelten Preis der Verbindlichkeiten der Träger-gesellschaften veräußern lassen, sondern umgekehrt, dass von jedem Verkaufserlös ungeachtet des Wertes der EWE AG, die der Landkreis ja nicht schätzen kann, bis zur Höhe der Verbindlichkeiten der Trägergesellschaften mind. 50 % abzuziehen sind (gemessen an der Fremdkapitalquote könnte es auch 70 % sein). Erst wenn die ca. 800 Mio. € Verbindlichkeiten bei den Trägergesellschaften getilgt sind, würde ein Verkaufserlös abzüglich der Steuern voll an den EWE Verband weitergegeben werden können. Die BfB-Fraktion war in ihren Pressemitteilungen stets von Veräußerungserlösen für einen Teilverkauf von unter 1 Mrd. € ausgegangen, so dass die Aussage der Präsentation, 50% vom Verkaufserlös für eigene Tilgungen der Trägergesellschaften einzubehalten, immer zutreffen würde.


Zu 7.: Unerwartet würde die zumindest einmalige Kapitalertragsteuer für das Finanzamt kommen, da in den Steuerschätzungen für das laufende Jahr nur die Vorjahresgewinne zugrundegelegt sind und insofern ein Veräußerungsgewinn zu einer nicht unerheblichen Nachforderung führen würde. Die Verwaltung ging bei der Aussage von der Annahme aus, dass unerwartete Geldeinnahmen stets zur Freude Anlass geben, während -wie im Beispiel der Stadt Varel- unerwartete Steuerrückzahlungen und Steuerausfälle keinen Anlass zur Freude liefern."



Der Kreistag nahm Kenntnis.