Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.


Jugendwerkstatt


Frau Vogelbusch führt an, dass am Standort Schortens eine Jugendwerkstatt weiterhin angeboten werden soll. Künftig muss der Träger einer solchen Maßnahme eine Zertifizierung vorweisen. Diese liegt bei dem aktuellen Träger Stadt Schortens nicht vor. Eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis zur Fortführung des Maßnahmeangebots wird derzeit in den Gremien diskutiert. Wünschenswert ist auch ein vergleichbares Angebot am Standort Varel. Dem gegenüber wird das Land bis 2014 keine neu zu errichtenden Jugendwerkstätten fördern, sondern lediglich im jetzigen Umfang bewilligte Mittel bis 2013 bereit stellen. Eine Übertragung der jetzt bewilligten Mittel auf die Kreisvolkshochschule könnte eine Möglichkeit eröffnen, an beiden Standorten eine Jugendwerkstatt durchzuführen, wenn die Stadt Schortens hierzu ihre Einwilligung erklärt.


Eine Fortsetzung der Jugendwerkstatt mit Arbeitsgelegenheiten (sog. 1-Euro-Jobs) ist aus rechtlichen Gründen über das Jahr 2012 hinaus nicht möglich.


KTA Janßen führt an, dass das Gebäude der Kreishandwerkerschaft (Haus des Handwerks) in Jever ebenfalls über geeignete Räumlichkeiten für eine solche Maßnahme verfügt.


KTA Neugebauer vertritt die Auffassung, dass der Standort Schortens zentral im Landkreis gelegen und die Durchführung an zwei Standorten kritisch zu betrachten ist.


Frau Vogelbusch erklärt, dass ohnehin zunächst die Stadt Schortens eine Entscheidung treffen müsste, bevor Einzelheiten entschieden werden können.



Werkakademie


Frau Vogelbusch führt aus, dass die Einrichtung einer Werkakademie in Anlehnung an ein in den Niederlanden und in Hessen praktiziertes Modell in Erwägung gezogen wird. Mit dem Konzept soll der sog. Work-First-Ansatz verfolgt werden mit dem Ziel, den Kunden möglichst schnell nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit in Arbeit zu vermitteln. Die Umsetzung soll bereits nach den Sommerferien erfolgen, wenn bis dahin geeignete Gruppenräume zur Verfügung stehen.

Inhalt des Konzepts ist die umfassende und intensive Betreuung aller Neukunden mit einer hohen Kontaktdichte. Die Erfolge in den Niederlanden und Hessen zeigen, dass dieser Maßnahmeansatz mit hohen Integrationsquoten verbunden ist. Die Finanzierung erfolgt nach jetzigem Kenntnisstand vollständig über das Eingliederungsbudget (Bundesmittel). Das Jobcenter erhält jetzt Beratung durch einen niederländischen Arbeitsmarktexperten, der bei der Einführung unterstützend zur Seite steht.


KTA Wilken bittet um Auskunft, wer die Beratung durchführt, wie hoch die Beratungskosten sind und wer diese trägt.

Hierzu erklärt Frau Giss, dass das Land Niedersachsen ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt hat, in welchem der Landkreis Friesland einen Zuschlag für 3 Beratungstage erhalten hat. Die Kosten der Beratung übernimmt insoweit das Land. Der Berater, Herr Vink, war ursprünglich Mitarbeiter der niederländischen Arbeitsverwaltung und Mitinitiator des Konzepts. Zwischenzeitlich ist er als freiberuflicher Berater landesweit tätig.


Herr Ansmann befürwortet den Ansatz der Werkakademie und regt an, die Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Betrieben durchzuführen.


KTA Wilken erklärt, dass bei dem Ansatz der Werkakademie trotzdem eine zeitnahe Leistungsgewährung erfolgen muss und die Werkakademie nicht als zusätzliches Sanktionsmittel verwendet werden dürfe. Frau Giss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Sanktionen zwingend auszusprechen sind, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Ermessen steht den Mitarbeitern des Jobcenters insoweit nicht zu.


Interne Maßnahmen:


Nach Abschluss der arbeitsintensiven Übergangsphase soll nun das Augenmerk wieder auf die gewohnten Qualitätskriterien gelegt werden. Wesentliche Bedeutung kommt der Wiederherstellung der Datenqualität zu, um die Leistungen des Jobcenters wieder vollständig und realistisch abbilden zu können.