Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Präsentation aus der Fachausschusssitzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


Frau Vogelbusch führt aus, dass gemäß § 22 SGB angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) zu übernehmen sind. Welche Kosten in diesem Zusammenhang als angemessen zu betrachten sind, ist im Einzelfall zu ermitteln und liegt im Ermessen des Jobcenters. Für die Ausübung des Ermessens können verschiedene Grundlagen heran gezogen werden, so z.B. ein örtlicher Mietspiegel oder sonstige geeignete umfangreiche Erhebungen. Erst kürzlich, am 22.4.2012, ist zu dieser Problematik ein Urteil des Bundessozialgerichts ergangen. Danach ist für den Fall, dass ein örtlicher Mietspiegel oder andere geeignete Berechnungsgrundlagen nicht vorliegen, die Wohngeldtabelle 2009 mit einem Sicherheitszuschlag von 10 % anzuwenden. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass die Anwendung der Wohngeldtabelle nebst Zuschlag nur eine von mehreren möglichen Methoden zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze darstellt.


Frau Vogelbusch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass erwerbstätige Wohngeldempfänger sowie die in der Regel älteren Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII den 10 %-Zuschlag nicht erhalten und insofern mit den Sätzen nach der Wohngeldtabelle auskommen müssten.


Die Angemessenheitsprüfung erfolgt weiterhin einzelfallbezogen und orientiert sich insbesondere an der Lage, Ausstattung etc. der Wohnung sowie den jeweiligen Lebensverhältnissen der Kunden im Rahmen der auszuübenden Ermessensentscheidung.


Unverzüglich nach Vorliegen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 22.04.2012 wurde dieses den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jobcenter Friesland bekannt gegeben und wird seitdem bei der Ausübung des Ermessens als Orientierungshilfe zugrunde gelegt. Frau Vogelbusch erklärt ergänzend, dass im Jobcenter Friesland die Umsetzung bereits erfolgt, obwohl bislang lediglich eine Pressemitteilung, nicht jedoch das vollständige Urteil nebst Begründung veröffentlicht ist.


KTA Just hat der Verwaltung vor der Fachausschusssitzung 10 Fragen zu diesem Thema übersandt und bittet um deren Beantwortung. Er merkt an, es sei in Friesland in der Vergangenheit stets die veraltete Wohngeldtabelle mit Stand vor 2009 angewandt und der Sicherheitszuschlag von 10 % nicht gewährt worden.

Weiter fragt er nach, was die interne Richtlinie beinhaltet bzw. nach welcher internen Richtlinie die KdU gezahlt werden. Er bittet um Vorlage der Richtlinie im Ausschuss.


Frau Vogelbusch erklärt zunächst, dass die 10 Fragen von KTA Just schriftlich beantwortet werden. Sie weist wiederholend darauf hin, dass die Angemessenheit einzelfallbezogen zu prüfen und eine Ermessensentscheidung zu treffen ist. Dies ist auch in der Vergangenheit praktiziert worden.


Zu diesem Thema besteht daneben seit jeher enger Kontakt mit den umliegenden Kommunen bzw. Landkreisen und es werden regelmäßig Informationen hierzu ausgetauscht. Im Landkreis Friesland liegen die Mieten erfahrungsgemäß zumeist unterhalb der Sätze der Wohngeldtabelle.


KTA Ramke fragt an, ob die 10 Fragen von KTA Just dem Ausschuss bekannt sind. Dies ist nicht der Fall, die 10 Fragen und Antworten sollen allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis übersandt werden (sh. Anlage bzw. Dokument im Kreistagsinformationssystem).


KTA Wilken fragt nach der von KTA Just angeführten internen Arbeitsanweisung und ob diese dem Ausschuss ebenfalls zur Verfügung gestellt werden kann.

Hierzu erklärt Frau Vogelbusch, dass eine derartige Anweisung nicht existiert, sondern lediglich der Hinweis auf das genannte Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.4.2012.


KTA Ratzel regt an, dass die Vorwürfe von KTA Just gegen die Verwaltung durch die Beantwortung der Fragen zeitnah ausgeräumt werden.


Frau Vogelbusch ergänzt, dass außerhalb der Fachausschusssitzung bei konkret bekannten Fällen im Rahmen der Gewährung von KdU diese persönlich besprochen werden können.


Hierzu erklärt KTA Neugebauer, dass entsprechende Fragen tatsächlich nur bei konkreten Fällen sinnvoll sind, ansonsten der Verwaltung für die tägliche Arbeit das Vertrauen ausgesprochen werden soll.