Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Laufe des Jahres 2013 wird zugestimmt.



Rechtliche Grundlagen:


In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Senioren am 17. Juni 2008 be­richtete die Verwaltung erstmalig über die Pflegestützpunkte, die im Zuge des sogenannten Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (PWG) als neue Regelung (§ 92 c) in das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) aufgenommen worden sind.


Eine zwingende Einrichtung von Pflegestützpunkten ist in § 92 c SGB XI nicht vorgesehen, sondern “sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.”


Die niedersächsischen Landespflegekassen hielten die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Niedersachsen von Beginn der Diskussion hierüber für nicht erforderlich, sondern verwiesen auf die (gesetzlich vorgeschriebene) Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI, die ebenfalls über das PWG in das SGB XI eingegangen ist. So hat beispielsweise die AOK Wilhelmshaven für die Bereiche Wilhelmshaven, Friesland und Wittmund nach eigenen Angaben jeweils einen Pflegeberater zur Umsetzung des § 7 a SGB XI eingestellt.


Die Pflegestützpunkte stehen völlig unabhängig von der gesetzlichen Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI und bilden sozusagen ein ergänzendes Angebot. Sie sollen ein niedrigschwelliges Angebot darstellen und als erste, neutrale Anlaufstelle fungieren.


Die Kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen (NLT und NST) und das Nieder­sächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit halten entgegen der ablehnenden Haltung der Landespflegekassen an der Einrichtung von Pflegestützpunkten in Niedersachsen fest. Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn Seniorenservicebüros und Pflegestützpunkte in enger Kooperation arbeiten.


Als Kompromiss der unterschiedlichen Haltungen wurde für Niedersachsen unter der Fe­derführung von NLT und NST unter Mitwirkung des Sozialministeriums mit der Arbeitsgemeinschaft der Niedersächsischen Landespflegekassen am 28. Mai 2009 die „Rahmenvereinbarung zur Verbesserung des Beratungsangebots für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen sowie über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Niedersachsen gemäß § 92 c SGB XI“ unterzeichnet.


Diese Rahmenvereinbarung sieht vor, dass in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt (unabhängig von der Größe und Einwohnerzahl) mindestens ein Pflegestützpunkt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen der jeweiligen Kommune und den Pflegekasse geschaffen werden soll.


Eine (regelmäßige) Unterstützungs-Finanzierung der Pflegestützpunkte ist durch § 1 der Rahmenvereinbarung geregelt: Aus der Gesamtsumme von max. 2.124.000 Euro, die jährlich von den Landesverbänden der Pflegekassen bereitgestellt werden, erhalten die den Pflegestützpunkt betreibenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte 1,00 Euro je Einwohner im Alter ab 60; mindestens jedoch 30.000 Euro.


Für einen Pflegestützpunkt im Landkreis würde die Mindestfördersumme von 30.000 Euro jährlich fließen.


In seiner Sitzung am 1.Oktober 2009 hat der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren beschlossen, noch keinen Pflegestützpunkt für den Landkreis Friesland einzurichten, sondern zunächst die Entwicklungen zu verfolgen und über die Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Herbst 2010 erneut zu beraten.


Aufgrund der Freiwilligkeit der Einrichtung eines Pflegestützpunktes und unter Berück-

sichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland, wurde im Herbst 2010, auf

die Einrichtung eines Pflegestützpunktes zunächst verzichtet.

________________________________________________________________________


Ausgangslage im Landkreis Friesland:


Im Landkreis Friesland wurde zum 1. Dezember 2009 ein Seniorenservicebüro eingerichtet.

Die Aufgabenbereiche der Seniorenservicebüros, die sich an alle älteren Einwohner richten, sind umfassender als die von Pflegestützpunkten, richten sich jedoch in erster Linie an Bürger über 60 Jahre. Pflichtaufgaben des Seniorenservicebüros sind in erster Linie die Konzepte des Landes zur Förderung des Ehrenamtlichen Engagements, DUO und Freiwilliges Jahr für Senioren, zu fördern. Daneben soll das Seniorenservicebüro Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Alter und Älter werden dienen. Hierzu gehört u.a. auch die Erteilung von Auskünften zu Sozialleistungen und häufig Fragen zur Pflege. Zur Zeit ist das Seniorenservicebüro mit einer Sozialarbeiterin halbtags besetzt.

Vertiefende fachliche Fragestellungen der Bürgerinnen und Bürger, die mit der Bewerbung des Servicebüros natürlich angeregt werden, werden an die jeweiligen Sachbearbeiter des Fachbereichs Soziales und Senioren vermittelt. Der Beratungsanteil der einzelnen Sachbearbeiter im Fachbereich Soziales und Senioren hat dadurch schon jetzt merklich zugenommen. Eine weitere Steigerung des Beratungsbedarfs ist mit längerem Bestehen des Servicebüros noch zu erwarten.

Das Seniorenservicebüro hat sich gut etabliert und wird von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen.


Pflegestützpunkte wenden sich an Betroffene und deren Angehörige, die von Pflege oder Pflegebedürftigkeit berührt sind. Der Beratungsschwerpunkt liegt hier im Bereich rund um Pflege, Alltagsbewältigung, Gesundheit und Prophylaxe. Da die Beratung unabhängig von einer Alterszugehörigkeit erfolgt, würde der Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ebenfalls von der Einrichtung eines Pflegestützpunktes profitieren. Beim Seniorenservicebüro werden insbesondere ältere Personen über 60 Jahre angesprochen und die gesundheitlichen Probleme stehen hier nicht im Vordergrund.


Auch zeigt die Erfahrung, dass die Beratung bei den Pflegekassen, die nach § 7a SGB XI eine umfassende Beratung der Mitglieder anbieten müssen, teilweise sehr einseitig und zum Vorteil der Pflegekassen erfolgt. Mit einer umfassenderen Beratung der Pflegebedürftigen könnten weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Betroffenen aufgezeigt werden und finanzielle Hilfen zielgerichteter erbracht werden z.B. durch Aufzeigen von ambulanten Pflegemöglichkeiten zum Zwecke des Erhalts des eigenen Wohnumfeldes, statt einer Heimunterbringung. Bei einer Heimunterbringung zahlt die Pflegekasse einen Festbetrag, entsprechend der Pflegestufe. Weitere Kosten für Pflegemittel, wie z.B. Pflegebett oder Zuschuss zum Badumbau würden für die Pflegekasse entfallen.


Gerade im Bereich der Heimunterbringung hat sich gezeigt, dass die Menschen meistens möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden verbleiben möchten. Aufgrund mangelnder Beratung erfolgt häufig eine Heimunterbringung, obwohl mit geringen Maßnahmen auch ein Verbleib im eigenen Zuhause möglich gewesen wäre.


Auch hat sich gezeigt, dass bei einem sehr hohen Anteil der Ablehnungen einer Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, im Widerspruchsverfahren die Pflegestufe zuerkannt wird.


Gerade bei den älteren Menschen und Personen mit Hemmnissen besteht jedoch häufig eine Scheu, gegen eine Entscheidung der Krankenkasse oder Pflegekasse anzugehen. Die Personen „fügen sich in ihr Schicksal“.


Ein Pflegestützpunkt bietet hier, ebenso wie das Seniorenservicebüro, als neutrale Anlaufstelle die Möglichkeit sich kostenlos Beratung und Hilfe zu holen, ohne ein „schlechtes Gewissen“ gegenüber anderen Instanzen zu haben.


Der Beratungsbedarf bei den Bürgern ist vorhanden. Die Erfahrungen mit dem Seniorenservicebüro haben auch gezeigt, dass die Hemmschwelle, sich Informationen bei einer neutralen Stelle zu holen niedriger ist, als direkt beim Sozialamt anzurufen oder Auskünfte der Pflegekasse oder Krankenkasse zu hinterfragen.


Um allen Personengruppen mit ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden, sollte sowohl das Seniorenservicebüro fortgeführt werden, als auch ein Pflegestützpunkt eingerichtet werden.


Eine enge Kooperation zwischen Seniorenservicebüros und Pflegestützpunkten ist ausdrücklich vom Land Niedersachsen gewünscht.



Maßgeschneiderter Pflegestützpunkt für Friesland


Auch wenn ein großer Teil der Anfragen, die nicht direkt vom Seniorenservicebüro beantwortet werden können bisher durch die jeweiligen Sachbearbeiter des Fachbereiches Soziales und Senioren umfassend beantwortet werden kann, treten vermehrt Fragen und Situationen auf, wo die Mitarbeiter an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. Hier wird häufig ein spezielles Fachwissen aus dem Bereich der Pflege gefordert, dass nicht nebenbei mit bedient werden kann, z.B. welche speziellen Pflegemittel verfügbar sind oder welche Therapien, Anlaufstellen oder Dienste noch beteiligt werden können oder auch Fragen aus dem Bereich der pflegenden Angehörigen.


Die Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte beinhaltet unter anderem unumstößliche Mindeststandards betreffend der Öffnungszeiten und der fachlichen Qualifikation des in den Pflege­stützpunkten einzusetzenden Personals.


Bei ei­ner mindestens 30-stündigen Öffnungszeit pro Woche wären unter Berücksichtigung von Ur­laubs- und Krankheitszeiten mindestens 2 Halbtagskräfte ( jeweils mit 25 Wochenstunden) mit entsprechender Qualifikation erforderlich. Die Personalkosten für diese Halbtagskräfte würden sich auf etwa 75.000 Euro pro Jahr belaufen. Hinzu kommen die Kosten für die Arbeitsplätze mit EDV, Fachsoftware, Lizenzgebühren, Telekommunikation etc. für 2 Arbeitsplätze können sich die Kosten hierfür nochmal auf ca. 10.000 € belaufen. Für den laufenden Geschäftsbedarf, Veranstaltungen, Druckerzeugnisse etc. ist nochmals ein Budget von ca. 15.000 € einzuplanen. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf ca. 100.000 € pro Jahr.


Dies bedeutet also, dass der Landkreis Friesland für den Fall der Einrichtung und des Be­triebs eines Pflegestützpunktes, ergänzend zu der Förderung in Höhe von 30.000 € nach § 1 der Rahmenvereinbarung jährlich 70.000 Euro Eigenmittel aufbringen müsste.


Die Kosten für das Seniorenservicebüro belaufen sich auf ca. 60.000 € pro Jahr, wovon 40.000 € vom Land Niedersachsen gefördert werden. Die Förderung läuft im Juni 2013 aus. Um die erfolgreiche Arbeit des Seniorenbüros fortzuführen, müsste der Landkreis Friesland für 2013 ca. 30.000 Eigenmittel und ab 2014 ca. 60.000 € Eigenmittel aufbringen.


Das Seniorenservicebüro und der Pflegestützpunkt sollen eng zusammenarbeiten. In den Aufgaben gibt es gemeinsame Schnittmengen und durch eine enge fachliche Zusammenarbeit können Synergieeffekte erzielt werden.


Nach dem Auslaufen der Förderung für das Seniorenservicebüro (SSB) entfällt die strenge Bindung an die Aufgabenschwerpunkte im SSB, die durch das Land vorgegeben war. So kann der zukünftige Schwerpunkt eindeutig auf die Beratung und Information der Senioren gelegt werden. Der Pflegestützpunkt könnte schrittweise aufgebaut werden und das Seniorenservicebüro sukzessive in den Pflegestützpunkt einfließen. Dafür würde zunächst nur eine Fachkraft benötigt werden, die über die entsprechende Zusatzausbildung nach § 7a SGBXI verfügen sollte.

Durch die enge Zusammenarbeit kann die Kraft aus dem Seniorenservicebüro ebenfalls in die Arbeit des Pflegestützpunktes eingewiesen und weiter qualifiziert werden. Die Qualifikation als Sozialarbeiterin würde ebenfalls für den Pflegestützpunkt für den Bereich allgemeine Beratung anerkannt.

Durch die Zusammenlegung mit dem Seniorenservicebüro könnten so die erforderlichen Öffnungszeiten gewährleistet werden und eine Urlaubsvertretung wäre gesichert.

Dies hätte auch den Vorteil, dass die umfangreichen Kontakte des Seniorenservicebüros und die gute Etablierung in der Öffentlichkeit fortbestehen können und für den Pflegestützpunkt mitwirken.


Über Dienstleistungsverträge, z.B. mit den Wohlfahrtsverbänden, könnten spezielle Leistungen, die der Pflegestützpunkt vorhalten muss und die bereits von den Wohlfahrtsverbänden angeboten werden, dazu gekauft werden. Z.B. könnte die erforderliche Bereitstellung, Aufbau und Betreuung von Selbsthilfegruppenarbeit über die KISS (Kontakt-und Informationsstelle für Selbsthilfe) erfolgen. Spezifische Beratungen, z.B. ob ambulante Pflege oder doch Heimunterbringung, könnte von erfahrenem Pflegepersonal der Wohlfahrtsverbände im Auftrag durchgeführt werden. So könnten Aufgaben an Dritte vergeben werden zur Vermeidung von Doppelstrukturen und dadurch gleichzeitig die Kosten gering gehalten werden.


Durch die Einbindung des Pflegestützpunktes in die Strukturen des Fachbereiches Soziales und Senioren und mit dem Seniorenservicebüro könnte so eine Kraft eingespart werden und gleichzeitig durch den Einkauf von Leistungen bei Dritten die Mindeststandards eingehalten und ein umfangreiches Angebot gewährleistet werden.


Der Fachbereich Soziales und Senioren befindet sich seit November 2011 im Gebäude am Schlosserplatz 3, der ehemaligen Förderschule. Ausbaureserven für weitere Büroräume, Gruppenräume oder Beratungszimmer sind noch vorhanden.


Als Termin für die Eröffnung des Pflegestützpunktes wird der 1. Juli 2013 anvisiert, um einen fließenden Übergang vom Seniorenservicebüro zu einem Seniorenbüro-Pflegestützpunkt zu gewährleisten.



Prognose der Sozialhilfe in stationären Einrichtungen für Friesland:


Zur Zeit zahlt der Landkreis Friesland für ca. 270 Fälle, in denen Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen erbracht wird, jährlich rund 2,4 Mio. Euro. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Anteil der älteren Bevölkerung in den nächsten Jahren drastisch steigen. Geht man davon aus, dass auch zukünftig ca. 8,4 % der Personen über 75 Jahre und 0,8 % der Personen zwischen 60 und 75 Jahren in Heimen leben und ca. 30 % davon auf Sozialhilfe angewiesen sind, würde im Jahr 2020, bei gleich bleibenden Kosten für die Pflege, schon ca. 3,4 Mio. Euro für die Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen benötigt werden.


Spätestens wenn die sogenannten Baby-Boomer-Generationen (Geburtenstarke Jahrgänge der 1960er Jahre) die Altersgruppe über 75 Jahre erreichen, werden die Sozialhilfekosten für stationäre Pflege drastisch zunehmen. Zum einen wird die Zahl der Pflegebedürftigen sprunghaft ansteigen, zum anderen ist gerade die Baby-Boomer-Generation sehr stark von Arbeitslosigkeit betroffen gewesen, so dass es vermehrt Personen mit sehr geringem Renteneinkommen und ohne finanzielle Rücklagen geben wird. Der Anteil der Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sein wird, wird überproportional steigen. Hinzu kommt, dass aufgrund des Fachkräftemangels gerade im Bereich Pflege die Personalkosten dort ebenfalls drastisch steigen werden und die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung ebenfalls sehr stark steigen werden.


Die regionale Daseinsvorsorge wird im ländlich geprägten Landkreis Friesland in den nächsten Jahren von zentraler Bedeutung werden. Schwerpunktthemen sind hier neben der Infrastruktur, wie z.B. Mobilität, auch die Themen ärztliche Versorgung, Pflege, Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und soziale Kontakte. Hier kommt den Wohlfahrtsverbänden im Landkreis Friesland eine besondere Rolle zu, da bei diesen nicht an erster Stelle die Gewinnerzielung steht. Viele Aufgaben, die von privaten Anbietern ambulanter Dienste abgelehnt werden, weil sie unrentabel sind oder freiwillig, werden von den Wohlfahrtsverbänden durchgeführt. Gerade für den Landkreis Friesland ist es daher besonders wichtig, die Wohlfahrtsverbände zu fördern, damit auch zukünftig die soziale Infrastruktur und Versorgung auch in abgelegenen Bereichen zu einem realistischen Preis gewährleistet ist. Gerade im Bereich der ambulanten Pflege sind die Wohlfahrtsverbände wichtige Anbieter. Nur mit einer zuverlässigen ambulanten Versorgung kann auch langfristig eine verfrühte Heimaufnahme abgewendet werden.





Finanzierung:


Durch eine erfolgreiche Beratung kann den Menschen nicht nur geholfen werden, sondern gleichzeitig werden durch das Aufzeigen anderer Kostenträger oder z.B. eine spätere Heimaufnahme Kosten für den Sozialhilfeträger eingespart. Geht man davon aus, dass nur ca. 5 % oder 13 Fälle gar nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine stationäre Einrichtung gehen, würde dies schon durchschnittliche Einsparungen von ca. 115.000 € jährlich bedeuten.


Ein Erfolg ist jedoch nur schwer messbar, da auch bei erfolgreicher Beratungsarbeit zu erwarten ist, dass die Sozialhilfekosten aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen werden, aber nicht so drastisch.


Durch die Zusammenlegung des Seniorenservicebüros mit dem Pflegestützpunkt unter Neuausrichtung der Schwerpunkte des Seniorenservicebüros, könnten die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von ca.60.000 € jährlich mit in die Finanzierung des Pflegestützpunk­tes fließen.


Durch die Einbindung einer zweiten Kraft (aus dem Seniorenservicebüro) in den Pflegestützpunkt, können die Auflagen für die Förderung erfüllt werden. Durch die Anbindung an den Fachbereich Soziales- und Senioren kann eine 30-stündige Öffnungszeit sichergestellt werden, auch während Urlaubs- und Krankheitszeiten. Ein Antrag auf den Zuschuss der 30.000 € an die Pflegekassen kann gestellt werden.


Die Fachkraft aus dem Seniorenservicebüro ist nur für 20 Stunden beschäftigt, so dass die Personal­kosten ca. 68.000 € betragen würden. Die weiteren Kosten für laufende Geschäftsführung, Telekommunikation, Druckerzeugnisse und Lizenzen würden zusammen ca. 30.000 € betragen.


Die Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Dritte werden sich bedarfsorientiert gestalten. In der Anfangszeit wird der Bedarf noch gering sein, da sich der Pflegestützpunkt erst etablieren muss und die Anzahl der Anfragen insgesamt noch gering sein wird. Auch wird sich erst im laufenden Betrieb zeigen können, welche konkreten Dienstleistungen durch Dritte benötigt werden, wo und zu welchen Konditionen diese Dienstleistungen zugekauft werden können. Die folgende Kalkulation wurde deshalb zunächst ohne diese Zusatzleistungen erstellt.



Gesamtkosten Seniorenbüro -Pflegestützpunkt: 98.000 €

Förderung durch die Pflegekassen: 30.000 €

Eigenmittel 68.000 €



Seniorenservicebüro 60.000 €

Pflegestützpunkt 100.000 €

Förderung Pflegekassen: 30.000 €

Eigenmittel 130.000 €



Nach Rücksprache mit der Kämmerei wird das Einsparpotenzial für realistisch gehalten, wobei man sogar davon ausgeht, dass es sich dabei um Mindestwerte handelt und tatsächlich noch weitere Einsparungen erzielt werden können, die zu einer Entlastung der Ausgaben führen.


Die Kämmerei wird die Einrichtung eines Pflegestützpunktes in die Haushaltsplanungen für 2013 aufnehmen.

__________________________________________________________________


Mit Verweis auf die Vorlage erläutert Frau Ihnen den im Landkreis Friesland vorhandenen Bedarf an Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige durch einen Pflegestützpunkt. Sie weist außerdem auf die positiven Erfahrungsberichte aus Nachbarlandkreisen mit Pflegestützpunkten hin.


Herr Loers sieht die Eröffnung eines Pflegestützpunktes ebenfalls als notwendig an und bestätigt den Bedarf von Pflegestützpunkten.


Auf die von Herrn Chmielewski geäußerte Frage, ob für den Pflegestützpunkt auch Beratungszeiten in den Gemeinden angeboten werden, erklärt Herr Wiese, dass in der Gemeinde Zetel bereits Sprechtage vereinbart sind und dies auch in den anderen Gemeinden vorgesehen ist.


In Hinblick auf die demografische Entwicklung und die dafür notwendige Vorsorge spricht sich Herr Brunken ebenfalls für einen Pflegestützpunkt aus.


Herr Wilken betont, dass auch er bei der Gründung eines Pflegestützpunktes eine Beratungszeit in den Städten und Gemeinden für notwendig hält. Er ergänzt seine Auführungen damit, dass durchaus auch die Pflegekassen eine ausführliche Beratung anbieten und die Pflegestützpunkte mit den Pflegekassen kooperieren sollten.


Herr Landrat Ambrosy führt aus, dass der Pflegestützpunkt dezentral gestaltet werden soll. So sollen Fragen und Anträge der Bürger durch die Städte und Gemeinden an die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes weitergeleitet werden, um den Bürgern lange Anfahrtswege zu ersparen. Ebenfalls sollen Hausbesuche angeboten werden. Eine Zusammenarbeit mit den Pflegekassen sei selbstverständlich.




Abstimmungsergebnis:


Einstimmig