Sitzung: 02.07.2012 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 0128/2012
Beschluss:
Das Lehrschwimmbecken wird nicht saniert.
Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Nutzern für 2012/13 ein Schließungskonzept entwickeln.
In der
Sitzung des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Mobilität
vom 23.01.2012 konnten sich die Ausschussmitglieder im Rahmen einer
Inaugenscheinnahme über die Notwendigkeit von anstehenden
Sanierungsarbeiten des Lehrschwimmbeckens der Pestalozzischule Varel
informieren, sh. TOP 8 der Tagesordnung vom 11.01.2012
In der
Zwischenzeit haben nach erfolgter Abstimmung zwischen dem Landkreis
Friesland und der Stadt Varel das auf Bäderbau speziallisierte
Architekturbüro „de Witt, Janßen und Partner“
aus Bad Zwischenahn und das Ingenieurbüro „Wolff +
Partner“ aus Bremen eine Sanierungsstudie für das
Lehrschwimmbecken der Pestalozzischule Varel erstellt.
Die
Sanierungsstudie liegt als Anlage
an.
Herr Janßen vom Architekturbüro „de Witt, Janßen und Partner“ wird in der Ausschusssitzung ausführlich diese Sanierungsstudie vorstellen.
Im
Wesentlichen kann festgestellt werden, dass sich insbesondere die
Schwimmbadtechnik aus dem Jahre 1980/81 als auch der bauliche Zustand
des Gebäudes (Baujahr 1960) trotz regelmäßiger
Instandsetzungsarbeiten in einem schlechten Zustand befinden.
Die
genannten Büros haben die Sanierungsstudie in zwei Varianten
aufgeteilt.
In der ersten Variante A wird die Machbarkeit
der technischen und baulichen Umsetzung einer Komplettsanierung des
Lehrschwimmbeckens und seiner dazugehörigen Nebenräume
dargestellt.
Die zweite Variante B stellt die notwendigen Maßnahmen dar, die bei einer möglichen Schließung des Lehrschwimmbeckens durchgeführt werden müssten, da für die Sporthallennutzung erforderlich.
1.
Technische
und bauliche Einschätzungen
1.1
Variante A; Erhalt des
Lehrschwimmbeckens
Diese
Variante ist in folgende Prioritäten aufgeteilt:
Priorität
1; Austausch und Sanierung der Schwimmbadtechnik:
Zu
diesen Maßnahmen dieses Abschnitts gehören u.a.:
Der
Austausch der abgängigen Filteranlagen, der Einbau einer
Chlorgranulatanlage, der Austausch div. Umwälz- und
Gebläsepumpen, Einbau einer Automation der Schwimmbadtechnik,
ein neuer Schwallwasserbehälter und die Wasserdesinfektion. Die
gesamten Zu- und Abflussleitungen des Beckens und die Lüftungsanlage
des Schwimmbades sind ebenso zu erneuern.
In diesem Zusammenhang
muss darauf hingewiesen werden, dass die Schwimmbadtechnik sich in
einem kritischem Stadium befindet. Ein Ausfall der Technik und damit
verbunden
die Schließung des Bades ist jederzeit möglich. Die
finanzielle Beordnung muss
daher bei einem Erhalt des Lehrschwimmbeckens spätestens im
Haushaltsjahr 2013 vorgesehen werden.
Für diese absolut
notwendigen technischen Maßnahmen entstehen Kosten in Höhe
von ca.
363.000,- €. Brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
Priorität
2; Sanierung der Funktionsräume:
Die
Umkleiden und Duschen im Erd- und Kellergeschoss des
Lehrschwimmbeckens werden auf Grund der räumlichen Situation
ebenso von den Nutzern der Sporthalle mit genutzt. Hier ist sowohl
eine bauliche als auch eine technische Sanierung der Funktionsräume
notwendig. Neben dem kompletten Austausch der Boden- und Wandfliesen
und der Duschanlagen sind hier ebenso die Zu- und Abflussleitungen zu
den Duschen zu erneuern. Die Zu- und Abluft für diesen Bereich
ist zu erneuern.
Für diese Maßnahme der Priorität
2 entstehen Kosten in Höhe von ca.
256.000,- € brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
Priorität
3; Gebäudehülle:
Die
Gebäudehülle des Lehrschwimmbeckens befindet sich in einem
energetisch und baulich schlechten Zustand.
Hier
sind neben der Erneuerung und energetischen Ertüchtigung der
Dacheindeckung, ebenso die Fenster- und Türanlagen und die
Außenwanddämmung zu erneuern.
Für diese
Maßnahmen der Priorität 3 entstehen Kosten in Höhe
von ca.
158.000,- €.
brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
Priorität
4; Sanierung Schwimmhalle und WC-Anlagen:
An
erster Stelle ist in dieser Priorität die Erneuerung des
Schwimmbeckens genannt. Ebenso sind sämtliche Decken- und
Wandbekleidungen zu erneuern, Innentüren auszutauschen und
Beckeneinbauten zu installieren.
Für die Maßnahmen
der Priorität 4 entstehen Kosten in Höhe von ca.
243.000,- € brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
Es besteht die
Möglichkeit, die vorstehenden Maßnahmen der Variante A
finanziell in mehreren Abschnitten zu beordnen. Die Maßnahmen
der Priorität
1
müssten jedoch auf Grund der Dringlichkeit bei einem Erhalt des
Lehrschwimmbeckens frühzeitig erfolgen. Als Grundlage der
Gesamtkostenzusammenstellung wird davon ausgegangen, dass in einem
Zuge ausgeschrieben und ebenso die bauliche Umsetzung erfolgt. Eine
mögliche Splittung der Maßnahmen würde in jeden Fall
die Gesamtkosten durch beispielsweise erneute Baustelleneinrichtung
und Kostensteigerungen erhöhen.
Die Gesamtkosten der
Variante A, aus den Prioritäten 1-4 belaufen sich somit auf ca.
1.020.000,- €
brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
1.2
Variante B; Schließung des
Lehrschwimmbeckens
Diese
Variante stellt die notwendigen Maßnahmen dar, die bei einer
möglichen Schließung des Lehrschwimmbeckens für den
Funktionserhalt der Nebenräume sowie Umkleiden und Duschen der
Sporthalle anfallen würden.
Die Aufteilung der Kosten
gliedert sich wiederum in 3 Prioritäten.
Priorität
1:
Sanierung
der Funktionsräume im Erdgeschoss. Neben dem kompletten
Austausch der Boden- und Wandfliesen und der Duschen sind hier ebenso
die Zu- und Abflussleitungen zu den Duschen und WC-Anlagen zu
erneuern. Die Zu- und Abluft für diesen Bereich ist zu
erneuern.
Die geringeren Gesamtkosten dieser Maßnahmen
gegenüber der Priorität 2 der Variante A begründen
sich unter anderem mit der kleineren Auslegung der
Lüftungsanlage.
Für die Maßnahmen der
Priorität 1 entstehen Kosten in Höhe von ca.
195.000,- € brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
Priorität
2:
Sanierung
Dach. Hier sind neben der Erneuerung und energetischen Ertüchtigung
der Dacheindeckung, ebenso die Fenster- und Türen und die
Außenwanddämmung zu erneuern.
Die geringeren
Gesamtkosten dieser Maßnahme gegenüber der Priorität
3 der Variante A begründen sich unter anderem mit den geringeren
baulichen Maßnahmen, bezogen nur auf den Gebäudeteil, in
dem die Funktionsräume untergebracht sind.
Für die
Maßnahmen der Priorität 2 entstehen Kosten in Höhe
von ca. 96.000,-
€ brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
Priorität
3:
Sanierung
der Umkleiden im Keller. Die Sanierung der Umkleiden im Keller
umfasst bauliche Maßnahmen wie Malerarbeiten und
Putzüberarbeitungen und einige technische Maßnahmen wie
Leitungsaustausch und Erneuerung der Heizkörper.
Für
die Maßnahmen der Priorität 3 entstehen Kosten in Höhe
von ca. 20.000,-
€ brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
Bei
einer möglichen Schließung des Lehrschwimmbeckens wird
sich die Anzahl der Nutzer
verringern. Aus diesem Grunde müsste zu einem späteren
Zeitpunkt geprüft werden,
ob die Umkleiden im Kellergeschoss dann noch notwendig sind und eine
bauliche Sanierung durchgeführt werden müsste.
Die
Gesamtkosten zum Erhalt der Nebenräume der Variante B, aus den
Unterabschnitten 1-3 belaufen sich somit auf ca.
311.000,- € brutto
(einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).
2.
Bewirtschaftungskosten
und -einnahmen
2.1
Bewirtschaftungskosten des Schwimmbeckens
Für die Bewirtschaftung des Schwimmbeckens (Gas, Strom, Wasser, Abwasser und Reinigung) entstehen anteilig jährlich Kosten in Höhe von ca. 29.000,- €.
2.2
Bewirtschaftungskosten der Schwimmhalle
Für die Bewirtschaftung der Schwimmhalle (Abfall, Personalkosten, Bauunterhaltung und Abschreibung) entstehen anteilig jährlich Kosten in Höhe von ca. 20.000,- €.
2.3
Nutzungspauschale für die Nutzung des
Lehrschwimmbeckens
Laut der Richtlinie für die Überlassung von Sport- und Schulanlagen des Landkreises Friesland für außerschulische Veranstaltungen beträgt die Nutzungspauschale für die drei Nutzer Rheumaliga, Grundschule Osterstraße und Grundschule Schlossplatz 4,- € je angefangene Stunde.
Dies bedeutet, dass die Rheumaliga, die Grundschule Osterstraße und die Grundschule Schlossplatz bei 2 Wochenstunden und einer durchschnittlichen Nutzung von jährlich 27 Wochen eine Nutzungspauschale von je 216,- € jährlich zahlen müssen.
Die Vereine, die dem Kreissportbund angehören, müssen keine weitere Nutzungspauschale zahlen.
Die
Gesamteinnahmen durch die Nutzungspauschale betragen somit ca. 700,-
€
jährlich.
3.
Nutzung
des Lehrschwimmbeckens
3.1
Bildungseinrichtungen
Die Pestalozzischule Varel nutzt das Lehrschwimmbecken am Mittwochvormittag für eine Schulstunde mit ca. 8 Kindern. Zudem findet am Dienstag- und Donnerstag-nachmittag über das Waisenstift noch eine Nachmittagsgruppe mit jeweils ca. 9 Kindern statt.
Die GS Osterstraße ist am Montagvormittag mit ca. 15 bis 18 Schülern für zwei Schulstunden im Lehrschwimmbecken.
Die GS Schlossplatz ist am Freitagvormittag mit ca. 20 Schülern für zwei Schulstunden im Lehrschwimmbecken.
Die von Aldenburg-Schule ist am Dienstagvormittag für eine Schulstunde, am Mittwochvormittag für zwei Schulstunden und am Freitagvormittag für eine Schulstunde mit jeweils ca. 12 bis 16 Kindern im Lehrschwimmbecken.
Die Tagesbildungsstätte Seghorn nutzt das Lehrschwimmbecken am Montag- und Donnerstagvormittag mit jeweils ca. 18 Kindern für je zwei Schulstunden.
Der Kindergarten St. Martin ist am Donnerstagvormittag mit 6 Kindern (wechselnd) für zwei Schulstunden im Lehrschwimmbecken.
3.2
Vereine
Der TuS Obenstrohe nutzt das Lehrschwimmbecken montags von 15 bis 17 Uhr mit ca. 20 Kindern, um das Seepferdchen zu erlangen. Am Donnerstag von 18:30 bis 20 Uhr handelt es sich um die Leistungsgruppe mit ca. 10 Kindern. Am Freitag von 16:30 bis 18 Uhr findet für jeweils ca. 20 Kinder (insgesamt 40 Kinder) die Wassergewöhnung statt.
Die Rheumaliga nutzt das Lehrschwimmbecken am Montag von 17 bis 19 Uhr mit jeweils ca. 16 Personen (insgesamt ca. 32 Personen).
Der Versehrtensportverein ist am Dienstag von 17 bis 20 Uhr mit ca. 8 bis 10 Senioren und ca. 13 Jugendlichen zur Wassergymnastik im Lehrschwimmbecken. Am Donnerstag von 18 bis 20 Uhr wird nur die Umkleide, aber nicht das Lehrschwimmbecken genutzt.
Der Vareler TB nutzt mit ca. 12 bis 15 Personen am Dienstag von 21 bis 22 Uhr das Lehrschwimmbecken zur Wassergymnastik.
Der TuS Büppel ist am Mittwoch von 15:15 bis 17:30 Uhr mit ca. 15 Personen zur Wassergymnastik und am Freitag von 15 bis 16:30 Uhr mit ca. 30 Kindern zum Anfängerschwimmen im Lehrschwimmbecken.
Der Kneipp-Verein nutzt das Lehrschwimmbecken am Mittwoch von 17:30 bis 18:30 Uhr mit ca. 5 bis 10 Personen zur Wassergymnastik.
Die DLRG führt am Donnerstag von 16 bis 17:30 Uhr für ca. 50 Kinder das Anfängerschwimmen durch.
4.
Auswirkungen
auf die Nutzer bei Schließung des Lehrschwimmbeckens
4.1
Bildungseinrichtungen
Sollte es
zu einer Schließung des Lehrschwimmbeckens kommen, hat die
Stadt Varel mitgeteilt, dass das Schulschwimmen im Hallenbad der
Stadt Varel sichergestellt werden könnte.
Für die Pestalozzischule Varel würde für das Schwimmen ein Eintrittspreis von 2,30 € je Schüler anfallen. Bei durchschnittlich 27 Wochen Schul- und damit Schwimmunterricht für 26 Kinder würden somit Kosten in Höhe von 1.614,60 € je Jahr entstehen.
Zudem würde die Fahrt zum Schwimmbad an der
Arngaster Straße ca. 10 € pro Fahrt kosten.
Dies bedeutet bei durchschnittlich 27 Wochen Schulunterricht mit 3 x wöchentlich Schwimmunterricht Bus – und Taxikosten (ca. 20,- € je Hin- und Rückfahrt) in Höhe von 1.620,- € jährlich. Ggfs. kommen auch noch andere Transportmöglichkeiten (Johanniter, etc.) in Frage, so dass die Kosten geringer ausfallen könnten.
Die Schulleitung der Pestalozzischule Varel hat allerdings auch eine intensivere Nutzung des Lehrschwimmbeckens geplant, falls die Grundschule Altjührden schließen sollte und diese Schüler wieder direkt in der Pestalozzischule unterrichtet werden würden.
Insgesamt hat das Lehrschwimmbecken aus ihrer Sicht für die Grundschulen und die Pestalozzischule eine besondere Bedeutung, so dass eine Schließung einen Verlust für Varel und die Umgebung bedeuten würde.
Diese Bedeutung des Lehrschwimmbeckens haben die GS Osterstraße und die GS Schlossplatz ebenfalls herausgestellt und befürworten eine Weiternutzung des Lehrschwimmbeckens.
Die von Aldenburg-Schule nutzt das Lehrschwimmbecken in Kombination mit der Sporthalle, so dass eine Alternative aus Sicht der Schulleitung schwierig zu finden ist.
Die Tagesbildungsstätte Seghorn nutzt das Lehrschwimmbecken zur Wassergewöhnung und zum Schwimmen (u.a. für Autisten). Aufgrund der intensiven Betreuung und Aufsicht, die für die Kinder notwendig ist, kann sich die Leitung des Heilpädagogischen Zentrums Friesland-Süd eine Nutzung eines anderen Bades, in dem sie ggfs. nicht allein sind, schwer vorstellen.
Der Kindergarten St. Martin hat aus Sicht der Leitung Probleme, die Aufsicht in einem anderen Bad sicherzustellen, wenn sie nicht allein sind. Zudem kommen andere Bäder aufgrund der zusätzlichen Kosten, die die Eltern der Kinder tragen müssten, nicht in Frage.
4.2
Vereine
Auch mit den Vereinen wurden im Rahmen von zwei Gesprächsterminen am 29.05./07.06.2012 Alternativen erörtert und Angebote über die Stadt Varel im Bad an der Arngaster Straße und im Meerwasserquellbad Dangast sowie bei einem privaten Anbieter aufgezeigt.
Der TuS Obenstrohe könnte mit der Seepferdchengruppe am Montag von 16 bis 17 Uhr in das Bad an der Arngaster Straße. Für die anderen Kurse kommt der angebotene Samstag nicht in Frage, da sie dann keinen Übungsleiter finden. Für die Fortsetzung der Kurse wäre eine Bahn und das Lehrschwimmbecken am Freitagnachmittag wünschenswert.
Die Rheumaliga lehnt sowohl die Nutzung des Meerwasserquellbades Dangast als auch das Praxisbecken eines privaten Anbieters ab, da hier die Temperaturen zu hoch wären. Zudem wäre das Angebot des privaten Anbieters zu teuer für ihre Mitglieder. Das Lehrschwimmbecken in der Arngaster Straße wäre zu niedrig.
Für den Versehrtensportverein kommt die Nutzung des privaten Anbieters auch nicht in Frage, da die Wassertemperatur zu hoch wäre und die Kosten ebenfalls durch die Mitglieder nicht zu tragen wären. Auch die Aufsicht für die Jugendlichen wäre dort schwieriger sicherzustellen.
Der Vareler TB konnte zu den vorgestellten Alternativen keine endgültigen Angaben machen, da dort noch Rücksprachen mit den Übungsleitern erfolgen müssen. Wenn allerdings eine Schließung des Lehrschwimmbeckens in der Pestalozzischule erfolgen sollte, wäre aus Sicht der Vorsitzenden des Vareler TB das Bad an der Arngaster Straße wahrscheinlich die beste Lösung, zumal der private Anbieter aus ihrer Sicht ebenfalls zu teuer wäre.
Der TuS Büppel würde bei Schließung des Lehrschwimmbeckens mit beiden Anfängerschwimmkursen auf das Angebot im Bad an der Arngaster Straße ausweichen. Hierbei wird auch eine Kooperation mit der DLRG angestrebt.
Für den Wassergymnastikkurs stellt das Praxisbecken des privaten Anbieters aufgrund der Kosten keine Alternative dar. Wenn diese Kosten übernommen werden würden, wäre der TuS Büppel bereit dieses Angebot anzunehmen.
Der Kneipp-Verein könnte die Alternative beim privaten Anbieter ebenfalls aufgrund der Kosten nicht wahrnehmen. Wenn diese Kosten übernommen werden würden, wäre er ebenfalls bereit dieses Angebot anzunehmen.
Die DLRG betont, dass es aus ihrer Sicht immer ungünstig ist, wenn Wasserflächen geschlossen werden. Sollte das Lehrschwimmbecken jedoch geschlossen werden, würden sie die vorgeschlagene Alternative im Bad an der Arngaster Straße am Montag von 16 bis 17 Uhr wahrnehmen. Diesen Termin hatten sie sich schon länger gewünscht, zumal sie dann nicht in zwei Bädern die Schwimmgeräte vorhalten müssen.
5.
Gesamtwürdigung
5.1
Es ist festzuhalten, dass insbesondere die
genannten Kosten in Höhe von ca. 363.000 € für den
Austausch und für die Sanierung der Schwimmbadtechnik
unabdingbar sind.Diese Maßnahmen harren dringend der
Durchführung, bei einem Erhalt des Lehrschwimmbeckens wären
diese Maßnahmen spätestens im Haushaltsjahr 2013 ohne
Abstriche zu realisieren, in der Hoffnung, dass nicht bereits im
laufenden Haushaltsjahr wegen eines technischen Defekts Maßnahmen
vorzuziehen wären. Auch ist nochmals darauf hinzuweisen, dass
Abstriche/Reduzierungen bei den genannten technischen Maßnahmen
nicht möglich sind. Sie sind in Gänze auszuführen.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass die genannten notwendigen
Maßnahmen nicht günstiger ausgefallen wären, wenn man
in der Vergangenheit rechtzeitig Wartungs- und Servicemaßnahmen
durchgeführt hätte. Die Filteranlagen, die
Chlorgranulatanlage, die Umwälz- und Gebläsepumpen, die
Schwimmbadtechnik, der Schwallwasserbehälter und die
Wasserdesinfektion sind altersbedingt abgenutzt und nicht
reparaturfähig. Durch etwaige Service- und Wartungsarbeiten in
der Vergangenheit wäre dieser Zustand nicht ein besserer
gewesen. Sie haben „ihr Alter erreicht“.
Gleichermaßen verhält es sich
grundsätzlich mit den genannten Baumaßnahmen für die
Funktionsräume, die Gebäudehülle und die Sanierung der
Schwimmhalle und WC-Anlagen. Auch wenn diese Maßnahmen nicht
die gleiche Priorität wie die technischen Maßnahmen
besitzen, gilt es, dass bei einem Erhalt des Lehrschwimmbeckens auch
diese Baumaßnahmen in den nächsten Jahren durchzuführen
wären.
5.2
Würde man das Bad schließen
könnten Baukosten in Höhe von ca. 709.000 € eingespart
werden, sh. den Differenzbetrag zwischen den Varianten A (1.020.000
€) und
B (311.000 €).
Ferner würden jährlich
Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 29.000 €
eingespart.
Im Gegenzug wären Kosten für die Nutzung
des Schwimmbades an der Arngaster Straße einschl. der Kosten
für die Schülerbeförderung in Höhe von ca. 3.000
€ sowie ein Einnahmeausfall in Höhe von ca. 700 € p.a.
gegeben.
5.3
Es ist nachvollziehbar und verständlich,
dass für die das Lehrschwimmbecken nutzenden Bildungsträger
und Vereine eine Schließung des Bades eine Komforteinbuße
darstellt. Das Lehrschwimmbecken ist von der Konzeption her für
die Bedürfnisse der Nutzer geeignet. Die Schülerinnen/Schüler
der Pestalozzischule Varel müssten das Lehrschwimmbecken in der
Schwimmhalle in der Arngaster Straße nutzen, mithin müssten
sie weitere Wege als jetzt absolvieren. Die Vereine wären
gehalten, nunmehr bei Nutzung des Schwimmbades an der Arngaster
Straße, des Quellbades in Dangast bzw. bei der Nutzung eines
privaten Bades ein Entgelt zu entrichten, da, wie oben ausgeführt,
die Vereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, gemäß
der Richtlinie für die Überlassung von Sport- und
Schulanlagen des Landkreises Friesland für außerschulische
Veranstaltungen von der Entgeltpflichtigkeit befreit sind.
Dennoch
wäre bei einer Schließung des Bades zu bemerken, dass die
Schulen weiterhin die Möglichkeit haben, ein geeignetes Bad
nutzen zu können.
Die Wege gerade für die
Schülerinnen/Schüler der Pestalozzischule Varel wären
zwar weiter, dennoch ist dieser Sachverhalt nicht ungewöhnlich,
wenn man sich die Schwimmbadnutzung bei den übrigen Schulen in
der Trägerschaft des Landkreises Friesland anschaut. Fast jede
Schule ist gehalten, diesbezüglich bei einer Schwimmbadnutzung
längere Strecken zu absolvieren.
Auch die Vereine haben
in den genannten Besprechungen Lösungsmöglichkeiten
aufgezeigt bekommen, wo sie bei einer Schließung des Bades
zukünftig ihre Schwimmkurse in der Stadt Varel absolvieren
können. Die Kosten sind stets auch unter dem Blickpunkt der
Einzelkosten je Teilnehmer zu berücksichtigen, die bei einer
Umlegung der Gesamtkosten von jedem einzelnen zu übernehmen
wären.
Auch ist bei der Schließung des Schwimmbades
der Pestalozzischule Varel auf die dem Landkreis Friesland zugewiesen
Aufgaben nach dem Nds. Schulgesetz hinzuweisen. Nach §§ 101
Abs. 1, 102 Abs. 2, 108 und 113 Abs. 1 Nds. Schulgesetz hat der
Landkreis Friesland für die Pestalozzischule Varel die
notwendige Einrichtung vorzuhalten und die sächlichen Kosten zu
tragen. Durch die Möglichkeit der Schwimmbadnutzung an der
Arngaster Straße durch die Pestalozzischule Varel trägt
der Landkreis Friesland dieser gesetzlichen Verpflichtung Rechnung.
Insofern würde bei einer Schließung des Bades eine
Gleichbehandlung mit den übrigen kreiseigenen Schulen erfolgen,
bei denen ebenfalls kein schuleigenes Bad zur Verfügung steht.
Für die Vorhaltung eines Bades für Vereine, so
wichtig die Tätigkeit der Vereine aus gesellschaftspolitischer
Sicht auch sein mag, ist der Landkreis Friesland nicht
zuständig.
5.4
Zusammenfassend wird daher im Rahmen
einer Gesamtabwägung unter Berücksichtigung der erheblichen
Sanierungskosten und der genannten Möglichkeiten, grundsätzlich
adäquate Bäder in Varel nutzen zu können,
vorgeschlagen, das Lehrschwimmbecken der Pestalozzischule Varel nicht
zu sanieren.
Die notwendigen Maßnahmen nach der o. a.
Variante B zu Gesamtkosten in Höhe von ca. 311.000 € wären
sukzessive in den nächsten Jahren durchzuführen.
Vor der eigentlichen Ausschussberatung erläuterte Architekt Janßen vom Architekturbüro „de Witt, Janßen und Partner“ aus Bad Zwischenahn mittels einer PowerPoint-Präsentation umfassend den baulichen und technischen Zustand des Gebäudeteils „Lehrschwimmbecken“ mit seinen Nebengebäuden. Für ergänzende Rückfragen während der Beratungen blieb Herr Janßen als Zuhörer anwesend. Als Fazit ist festzuhalten: die Anlagentechnik und die Bausubstanz stammen aus den 80ger Jahren, sie sind sehr gut gewartet worden, gerade die technischen Anlagen entsprechen in keiner Weise mehr den gesetzlichen Bestimmungen.
Auf Rückfrage aus dem Ausschuss, ob die Unterrichtsversorgung der Vareler Schüler für den Fall der Aufgabe des Lehrschwimmbeckens gesichert sei, konnte dieses seitens der Verwaltung unter Hinweis auf die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Varel bestätigt werden. Der anwesende Bürgermeister der Stadt Varel, Herr Wagner, sicherte dem Landkreis Friesland die größtmögliche Unterstützung seitens der Stadt für den Fall der Schließung des Lehrschwimmbeckens zu. Landrat Ambrosy betrachtete die Frage der etwaigen Aufgabe des Schwimmbetriebes in der Pestalozzischule unter Zukunftsaspekten: so sei mit einer deutlichen, demographiebedingten Abnahme der Einwohnerzahl des Landkreises Friesland auf 85.000 bis 80.000 Einwohner von jetzt rund 100.000 Einwohnern zu rechnen. Auch würden die Gesamtkosten von rund 1.000.000 Euro für das Lehrschwimmbecken zumindest Überlegungen zu massiven Einsparungen an anderen Schulstandorten notwendig machen. Unter diesen Gesichtspunkten müsse man von liebgewordenen Annehmlichkeiten Abschied nehmen. Alternativen sind in Varel mit zwei Hallenbädern und zwei Freibädern ausreichend vorhanden.
Auch aus dem Ausschuss wurden Stimmen laut, dass eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens mit gut einer Million Euro nicht zu vertreten ist. KTA Neugebauer und KTA Recksiedler sprachen sich für den Erhalt aus.
Frau Webersinke vom Vareler Turnerbund zweifelte den festgestellten Sanierungsbedarf von rund einer Million Euro angesichts der sich doch noch in recht gutem Allgemeinzustand befindlichen Räumlichkeiten an. Es müsse auch auf die sozial schwachen älteren Menschen und der Kinder Rücksicht genommen werden. Hierzu wurde seitens der Verwaltung für die Kinder auf das „Bildungs- und Teilhabepaket“ hingewiesen, auch für ältere Mitbürger gebe es anderweitig Zuschussmöglichkeiten. Weiter bedinge die vollständige Sanierung des Lehrschwimmbeckens die Umsetzung aller in dem Gutachten beschriebenen Sanierungsschritte; es können keine Bausteine entfallen. Ebenso wurde, begründet durch die alte Technik, auf die durchaus mögliche Gefahr eines Chlorgasunfalls hingewiesen
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme