Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Das Lehrschwimmbecken wird nicht saniert.

Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Nutzern für 2012/13 ein Schließungskonzept entwickeln.




In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Mobilität vom 23.01.2012 konnten sich die Ausschussmitglieder im Rahmen einer Inaugenscheinnahme über die Notwendigkeit von anstehenden Sanierungsarbeiten des Lehrschwimmbeckens der Pestalozzischule Varel informieren, sh. TOP 8 der Tagesordnung vom 11.01.2012

In der Zwischenzeit haben nach erfolgter Abstimmung zwischen dem Landkreis Friesland und der Stadt Varel das auf Bäderbau speziallisierte Architekturbüro „de Witt, Janßen und Partner“ aus Bad Zwischenahn und das Ingenieurbüro „Wolff + Partner“ aus Bremen eine Sanierungsstudie für das Lehrschwimmbecken der Pestalozzischule Varel erstellt.
Die Sanierungsstudie liegt als Anlage an.


Herr Janßen vom Architekturbüro „de Witt, Janßen und Partner“ wird in der Ausschusssitzung ausführlich diese Sanierungsstudie vorstellen.


Im Wesentlichen kann festgestellt werden, dass sich insbesondere die Schwimmbadtechnik aus dem Jahre 1980/81 als auch der bauliche Zustand des Gebäudes (Baujahr 1960) trotz regelmäßiger Instandsetzungsarbeiten in einem schlechten Zustand befinden.

Die genannten Büros haben die Sanierungsstudie in zwei Varianten aufgeteilt.
In der ersten Variante A wird die Machbarkeit der technischen und baulichen Umsetzung einer Komplettsanierung des Lehrschwimmbeckens und seiner dazugehörigen Nebenräume dargestellt.


Die zweite Variante B stellt die notwendigen Maßnahmen dar, die bei einer möglichen Schließung des Lehrschwimmbeckens durchgeführt werden müssten, da für die Sporthallennutzung erforderlich.


1.
Technische und bauliche Einschätzungen


1.1
Variante A; Erhalt des Lehrschwimmbeckens

Diese Variante ist in folgende Prioritäten aufgeteilt:

Priorität 1; Austausch und Sanierung der Schwimmbadtechnik:

Zu diesen Maßnahmen dieses Abschnitts gehören u.a.:
Der Austausch der abgängigen Filteranlagen, der Einbau einer Chlorgranulatanlage, der Austausch div. Umwälz- und Gebläsepumpen, Einbau einer Automation der Schwimmbadtechnik, ein neuer Schwallwasserbehälter und die Wasserdesinfektion. Die gesamten Zu- und Abflussleitungen des Beckens und die Lüftungsanlage des Schwimmbades sind ebenso zu erneuern.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Schwimmbadtechnik sich in einem kritischem Stadium befindet. Ein Ausfall der Technik und damit
verbunden die Schließung des Bades ist jederzeit möglich. Die finanzielle Beordnung muss daher bei einem Erhalt des Lehrschwimmbeckens spätestens im Haushaltsjahr 2013 vorgesehen werden.

Für diese absolut notwendigen technischen Maßnahmen entstehen Kosten in Höhe von
ca. 363.000,- €. Brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).


Priorität 2; Sanierung der Funktionsräume:

Die Umkleiden und Duschen im Erd- und Kellergeschoss des Lehrschwimmbeckens werden auf Grund der räumlichen Situation ebenso von den Nutzern der Sporthalle mit genutzt. Hier ist sowohl eine bauliche als auch eine technische Sanierung der Funktionsräume notwendig. Neben dem kompletten Austausch der Boden- und Wandfliesen und der Duschanlagen sind hier ebenso die Zu- und Abflussleitungen zu den Duschen zu erneuern. Die Zu- und Abluft für diesen Bereich ist zu erneuern.

Für diese Maßnahme der Priorität 2 entstehen Kosten in Höhe von
ca. 256.000,- € brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).

Priorität 3; Gebäudehülle:

Die Gebäudehülle des Lehrschwimmbeckens befindet sich in einem energetisch und baulich schlechten Zustand.

Hier sind neben der Erneuerung und energetischen Ertüchtigung der Dacheindeckung, ebenso die Fenster- und Türanlagen und die Außenwanddämmung zu erneuern.

Für diese Maßnahmen der Priorität 3 entstehen Kosten in Höhe von
ca. 158.000,- €. brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).

Priorität 4; Sanierung Schwimmhalle und WC-Anlagen:

An erster Stelle ist in dieser Priorität die Erneuerung des Schwimmbeckens genannt. Ebenso sind sämtliche Decken- und Wandbekleidungen zu erneuern, Innentüren auszutauschen und Beckeneinbauten zu installieren.

Für die Maßnahmen der Priorität 4 entstehen Kosten in Höhe von
ca. 243.000,- € brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).

Es besteht die Möglichkeit, die vorstehenden Maßnahmen der Variante A finanziell in mehreren Abschnitten zu beordnen. Die Maßnahmen der
Priorität 1 müssten jedoch auf Grund der Dringlichkeit bei einem Erhalt des Lehrschwimmbeckens frühzeitig erfolgen. Als Grundlage der Gesamtkostenzusammenstellung wird davon ausgegangen, dass in einem Zuge ausgeschrieben und ebenso die bauliche Umsetzung erfolgt. Eine mögliche Splittung der Maßnahmen würde in jeden Fall die Gesamtkosten durch beispielsweise erneute Baustelleneinrichtung und Kostensteigerungen erhöhen.

Die Gesamtkosten der Variante A, aus den Prioritäten 1-4 belaufen sich somit auf
ca. 1.020.000,- € brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).


1.2
Variante B; Schließung des Lehrschwimmbeckens

Diese Variante stellt die notwendigen Maßnahmen dar, die bei einer möglichen Schließung des Lehrschwimmbeckens für den Funktionserhalt der Nebenräume sowie Umkleiden und Duschen der Sporthalle anfallen würden.

Die Aufteilung der Kosten gliedert sich wiederum in 3 Prioritäten.

Priorität 1:

Sanierung der Funktionsräume im Erdgeschoss. Neben dem kompletten Austausch der Boden- und Wandfliesen und der Duschen sind hier ebenso die Zu- und Abflussleitungen zu den Duschen und WC-Anlagen zu erneuern. Die Zu- und Abluft für diesen Bereich ist zu erneuern.

Die geringeren Gesamtkosten dieser Maßnahmen gegenüber der Priorität 2 der Variante A begründen sich unter anderem mit der kleineren Auslegung der Lüftungsanlage.

Für die Maßnahmen der Priorität 1 entstehen Kosten in Höhe von
ca. 195.000,- € brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).

Priorität 2:

Sanierung Dach. Hier sind neben der Erneuerung und energetischen Ertüchtigung der Dacheindeckung, ebenso die Fenster- und Türen und die Außenwanddämmung zu erneuern.

Die geringeren Gesamtkosten dieser Maßnahme gegenüber der Priorität 3 der Variante A begründen sich unter anderem mit den geringeren baulichen Maßnahmen, bezogen nur auf den Gebäudeteil, in dem die Funktionsräume untergebracht sind.

Für die Maßnahmen der Priorität 2 entstehen Kosten in Höhe von
ca. 96.000,- € brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).

Priorität 3:

Sanierung der Umkleiden im Keller. Die Sanierung der Umkleiden im Keller umfasst bauliche Maßnahmen wie Malerarbeiten und Putzüberarbeitungen und einige technische Maßnahmen wie Leitungsaustausch und Erneuerung der Heizkörper.

Für die Maßnahmen der Priorität 3 entstehen Kosten in Höhe von
ca. 20.000,- € brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).

Bei einer möglichen Schließung des Lehrschwimmbeckens wird sich die Anzahl der Nutzer verringern. Aus diesem Grunde müsste zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob die Umkleiden im Kellergeschoss dann noch notwendig sind und eine bauliche Sanierung durchgeführt werden müsste.

Die Gesamtkosten zum Erhalt der Nebenräume der Variante B, aus den Unterabschnitten 1-3 belaufen sich somit auf ca. 311.000,- € brutto (einschl. Mehrwertsteuer und Honorar).

2.
Bewirtschaftungskosten und -einnahmen


2.1
Bewirtschaftungskosten des Schwimmbeckens

Für die Bewirtschaftung des Schwimmbeckens (Gas, Strom, Wasser, Abwasser und Reinigung) entstehen anteilig jährlich Kosten in Höhe von ca. 29.000,- €.


2.2
Bewirtschaftungskosten der Schwimmhalle

Für die Bewirtschaftung der Schwimmhalle (Abfall, Personalkosten, Bauunterhaltung und Abschreibung) entstehen anteilig jährlich Kosten in Höhe von ca. 20.000,- €.


2.3
Nutzungspauschale für die Nutzung des Lehrschwimmbeckens

Laut der Richtlinie für die Überlassung von Sport- und Schulanlagen des Landkreises Friesland für außerschulische Veranstaltungen beträgt die Nutzungspauschale für die drei Nutzer Rheumaliga, Grundschule Osterstraße und Grundschule Schlossplatz 4,- € je angefangene Stunde.


Dies bedeutet, dass die Rheumaliga, die Grundschule Osterstraße und die Grundschule Schlossplatz bei 2 Wochenstunden und einer durchschnittlichen Nutzung von jährlich 27 Wochen eine Nutzungspauschale von je 216,- € jährlich zahlen müssen.


Die Vereine, die dem Kreissportbund angehören, müssen keine weitere Nutzungspauschale zahlen.


Die Gesamteinnahmen durch die Nutzungspauschale betragen somit ca. 700,- € jährlich.

3.
Nutzung des Lehrschwimmbeckens


3.1
Bildungseinrichtungen

Die Pestalozzischule Varel nutzt das Lehrschwimmbecken am Mittwochvormittag für eine Schulstunde mit ca. 8 Kindern. Zudem findet am Dienstag- und Donnerstag-nachmittag über das Waisenstift noch eine Nachmittagsgruppe mit jeweils ca. 9 Kindern statt.


Die GS Osterstraße ist am Montagvormittag mit ca. 15 bis 18 Schülern für zwei Schulstunden im Lehrschwimmbecken.


Die GS Schlossplatz ist am Freitagvormittag mit ca. 20 Schülern für zwei Schulstunden im Lehrschwimmbecken.


Die von Aldenburg-Schule ist am Dienstagvormittag für eine Schulstunde, am Mittwochvormittag für zwei Schulstunden und am Freitagvormittag für eine Schulstunde mit jeweils ca. 12 bis 16 Kindern im Lehrschwimmbecken.


Die Tagesbildungsstätte Seghorn nutzt das Lehrschwimmbecken am Montag- und Donnerstagvormittag mit jeweils ca. 18 Kindern für je zwei Schulstunden.


Der Kindergarten St. Martin ist am Donnerstagvormittag mit 6 Kindern (wechselnd) für zwei Schulstunden im Lehrschwimmbecken.


3.2
Vereine

Der TuS Obenstrohe nutzt das Lehrschwimmbecken montags von 15 bis 17 Uhr mit ca. 20 Kindern, um das Seepferdchen zu erlangen. Am Donnerstag von 18:30 bis 20 Uhr handelt es sich um die Leistungsgruppe mit ca. 10 Kindern. Am Freitag von 16:30 bis 18 Uhr findet für jeweils ca. 20 Kinder (insgesamt 40 Kinder) die Wassergewöhnung statt.


Die Rheumaliga nutzt das Lehrschwimmbecken am Montag von 17 bis 19 Uhr mit jeweils ca. 16 Personen (insgesamt ca. 32 Personen).


Der Versehrtensportverein ist am Dienstag von 17 bis 20 Uhr mit ca. 8 bis 10 Senioren und ca. 13 Jugendlichen zur Wassergymnastik im Lehrschwimmbecken. Am Donnerstag von 18 bis 20 Uhr wird nur die Umkleide, aber nicht das Lehrschwimmbecken genutzt.


Der Vareler TB nutzt mit ca. 12 bis 15 Personen am Dienstag von 21 bis 22 Uhr das Lehrschwimmbecken zur Wassergymnastik.


Der TuS Büppel ist am Mittwoch von 15:15 bis 17:30 Uhr mit ca. 15 Personen zur Wassergymnastik und am Freitag von 15 bis 16:30 Uhr mit ca. 30 Kindern zum Anfängerschwimmen im Lehrschwimmbecken.


Der Kneipp-Verein nutzt das Lehrschwimmbecken am Mittwoch von 17:30 bis 18:30 Uhr mit ca. 5 bis 10 Personen zur Wassergymnastik.


Die DLRG führt am Donnerstag von 16 bis 17:30 Uhr für ca. 50 Kinder das Anfängerschwimmen durch.


4.
Auswirkungen auf die Nutzer bei Schließung des Lehrschwimmbeckens


4.1
Bildungseinrichtungen
Sollte es zu einer Schließung des Lehrschwimmbeckens kommen, hat die Stadt Varel mitgeteilt, dass das Schulschwimmen im Hallenbad der Stadt Varel sichergestellt werden könnte.


Für die Pestalozzischule Varel würde für das Schwimmen ein Eintrittspreis von 2,30 € je Schüler anfallen. Bei durchschnittlich 27 Wochen Schul- und damit Schwimmunterricht für 26 Kinder würden somit Kosten in Höhe von 1.614,60 € je Jahr entstehen.


Zudem würde die Fahrt zum Schwimmbad an der Arngaster Straße ca. 10 € pro Fahrt kosten.

Dies bedeutet bei durchschnittlich 27 Wochen Schulunterricht mit 3 x wöchentlich Schwimmunterricht Bus – und Taxikosten (ca. 20,- € je Hin- und Rückfahrt) in Höhe von 1.620,- € jährlich. Ggfs. kommen auch noch andere Transportmöglichkeiten (Johanniter, etc.) in Frage, so dass die Kosten geringer ausfallen könnten.


Die Schulleitung der Pestalozzischule Varel hat allerdings auch eine intensivere Nutzung des Lehrschwimmbeckens geplant, falls die Grundschule Altjührden schließen sollte und diese Schüler wieder direkt in der Pestalozzischule unterrichtet werden würden.


Insgesamt hat das Lehrschwimmbecken aus ihrer Sicht für die Grundschulen und die Pestalozzischule eine besondere Bedeutung, so dass eine Schließung einen Verlust für Varel und die Umgebung bedeuten würde.


Diese Bedeutung des Lehrschwimmbeckens haben die GS Osterstraße und die GS Schlossplatz ebenfalls herausgestellt und befürworten eine Weiternutzung des Lehrschwimmbeckens.



Die von Aldenburg-Schule nutzt das Lehrschwimmbecken in Kombination mit der Sporthalle, so dass eine Alternative aus Sicht der Schulleitung schwierig zu finden ist.


Die Tagesbildungsstätte Seghorn nutzt das Lehrschwimmbecken zur Wassergewöhnung und zum Schwimmen (u.a. für Autisten). Aufgrund der intensiven Betreuung und Aufsicht, die für die Kinder notwendig ist, kann sich die Leitung des Heilpädagogischen Zentrums Friesland-Süd eine Nutzung eines anderen Bades, in dem sie ggfs. nicht allein sind, schwer vorstellen.


Der Kindergarten St. Martin hat aus Sicht der Leitung Probleme, die Aufsicht in einem anderen Bad sicherzustellen, wenn sie nicht allein sind. Zudem kommen andere Bäder aufgrund der zusätzlichen Kosten, die die Eltern der Kinder tragen müssten, nicht in Frage.





4.2
Vereine

Auch mit den Vereinen wurden im Rahmen von zwei Gesprächsterminen am 29.05./07.06.2012 Alternativen erörtert und Angebote über die Stadt Varel im Bad an der Arngaster Straße und im Meerwasserquellbad Dangast sowie bei einem privaten Anbieter aufgezeigt.


Der TuS Obenstrohe könnte mit der Seepferdchengruppe am Montag von 16 bis 17 Uhr in das Bad an der Arngaster Straße. Für die anderen Kurse kommt der angebotene Samstag nicht in Frage, da sie dann keinen Übungsleiter finden. Für die Fortsetzung der Kurse wäre eine Bahn und das Lehrschwimmbecken am Freitagnachmittag wünschenswert.


Die Rheumaliga lehnt sowohl die Nutzung des Meerwasserquellbades Dangast als auch das Praxisbecken eines privaten Anbieters ab, da hier die Temperaturen zu hoch wären. Zudem wäre das Angebot des privaten Anbieters zu teuer für ihre Mitglieder. Das Lehrschwimmbecken in der Arngaster Straße wäre zu niedrig.


Für den Versehrtensportverein kommt die Nutzung des privaten Anbieters auch nicht in Frage, da die Wassertemperatur zu hoch wäre und die Kosten ebenfalls durch die Mitglieder nicht zu tragen wären. Auch die Aufsicht für die Jugendlichen wäre dort schwieriger sicherzustellen.


Der Vareler TB konnte zu den vorgestellten Alternativen keine endgültigen Angaben machen, da dort noch Rücksprachen mit den Übungsleitern erfolgen müssen. Wenn allerdings eine Schließung des Lehrschwimmbeckens in der Pestalozzischule erfolgen sollte, wäre aus Sicht der Vorsitzenden des Vareler TB das Bad an der Arngaster Straße wahrscheinlich die beste Lösung, zumal der private Anbieter aus ihrer Sicht ebenfalls zu teuer wäre.


Der TuS Büppel würde bei Schließung des Lehrschwimmbeckens mit beiden Anfängerschwimmkursen auf das Angebot im Bad an der Arngaster Straße ausweichen. Hierbei wird auch eine Kooperation mit der DLRG angestrebt.

Für den Wassergymnastikkurs stellt das Praxisbecken des privaten Anbieters aufgrund der Kosten keine Alternative dar. Wenn diese Kosten übernommen werden würden, wäre der TuS Büppel bereit dieses Angebot anzunehmen.


Der Kneipp-Verein könnte die Alternative beim privaten Anbieter ebenfalls aufgrund der Kosten nicht wahrnehmen. Wenn diese Kosten übernommen werden würden, wäre er ebenfalls bereit dieses Angebot anzunehmen.


Die DLRG betont, dass es aus ihrer Sicht immer ungünstig ist, wenn Wasserflächen geschlossen werden. Sollte das Lehrschwimmbecken jedoch geschlossen werden, würden sie die vorgeschlagene Alternative im Bad an der Arngaster Straße am Montag von 16 bis 17 Uhr wahrnehmen. Diesen Termin hatten sie sich schon länger gewünscht, zumal sie dann nicht in zwei Bädern die Schwimmgeräte vorhalten müssen.




5.
Gesamtwürdigung


5.1
Es ist festzuhalten, dass insbesondere die genannten Kosten in Höhe von ca. 363.000 € für den Austausch und für die Sanierung der Schwimmbadtechnik unabdingbar sind.Diese Maßnahmen harren dringend der Durchführung, bei einem Erhalt des Lehrschwimmbeckens wären diese Maßnahmen spätestens im Haushaltsjahr 2013 ohne Abstriche zu realisieren, in der Hoffnung, dass nicht bereits im laufenden Haushaltsjahr wegen eines technischen Defekts Maßnahmen vorzuziehen wären. Auch ist nochmals darauf hinzuweisen, dass Abstriche/Reduzierungen bei den genannten technischen Maßnahmen nicht möglich sind. Sie sind in Gänze auszuführen.

Auch ist darauf hinzuweisen, dass die genannten notwendigen Maßnahmen nicht günstiger ausgefallen wären, wenn man in der Vergangenheit rechtzeitig Wartungs- und Servicemaßnahmen durchgeführt hätte. Die Filteranlagen, die Chlorgranulatanlage, die Umwälz- und Gebläsepumpen, die Schwimmbadtechnik, der Schwallwasserbehälter und die Wasserdesinfektion sind altersbedingt abgenutzt und nicht reparaturfähig. Durch etwaige Service- und Wartungsarbeiten in der Vergangenheit wäre dieser Zustand nicht ein besserer gewesen. Sie haben „ihr Alter erreicht“.


Gleichermaßen verhält es sich grundsätzlich mit den genannten Baumaßnahmen für die Funktionsräume, die Gebäudehülle und die Sanierung der Schwimmhalle und WC-Anlagen. Auch wenn diese Maßnahmen nicht die gleiche Priorität wie die technischen Maßnahmen besitzen, gilt es, dass bei einem Erhalt des Lehrschwimmbeckens auch diese Baumaßnahmen in den nächsten Jahren durchzuführen wären.

5.2
Würde man das Bad schließen könnten Baukosten in Höhe von ca. 709.000 € eingespart werden, sh. den Differenzbetrag zwischen den Varianten A (1.020.000 €) und
B (311.000 €).

Ferner würden jährlich Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 29.000 € eingespart.

Im Gegenzug wären Kosten für die Nutzung des Schwimmbades an der Arngaster Straße einschl. der Kosten für die Schülerbeförderung in Höhe von ca. 3.000 € sowie ein Einnahmeausfall in Höhe von ca. 700 € p.a. gegeben.

5.3
Es ist nachvollziehbar und verständlich, dass für die das Lehrschwimmbecken nutzenden Bildungsträger und Vereine eine Schließung des Bades eine Komforteinbuße darstellt. Das Lehrschwimmbecken ist von der Konzeption her für die Bedürfnisse der Nutzer geeignet. Die Schülerinnen/Schüler der Pestalozzischule Varel müssten das Lehrschwimmbecken in der Schwimmhalle in der Arngaster Straße nutzen, mithin müssten sie weitere Wege als jetzt absolvieren. Die Vereine wären gehalten, nunmehr bei Nutzung des Schwimmbades an der Arngaster Straße, des Quellbades in Dangast bzw. bei der Nutzung eines privaten Bades ein Entgelt zu entrichten, da, wie oben ausgeführt, die Vereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, gemäß der Richtlinie für die Überlassung von Sport- und Schulanlagen des Landkreises Friesland für außerschulische Veranstaltungen von der Entgeltpflichtigkeit befreit sind.

Dennoch wäre bei einer Schließung des Bades zu bemerken, dass die Schulen weiterhin die Möglichkeit haben, ein geeignetes Bad nutzen zu können.
Die Wege gerade für die Schülerinnen/Schüler der Pestalozzischule Varel wären zwar weiter, dennoch ist dieser Sachverhalt nicht ungewöhnlich, wenn man sich die Schwimmbadnutzung bei den übrigen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland anschaut. Fast jede Schule ist gehalten, diesbezüglich bei einer Schwimmbadnutzung längere Strecken zu absolvieren.

Auch die Vereine haben in den genannten Besprechungen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt bekommen, wo sie bei einer Schließung des Bades zukünftig ihre Schwimmkurse in der Stadt Varel absolvieren können. Die Kosten sind stets auch unter dem Blickpunkt der Einzelkosten je Teilnehmer zu berücksichtigen, die bei einer Umlegung der Gesamtkosten von jedem einzelnen zu übernehmen wären.

Auch ist bei der Schließung des Schwimmbades der Pestalozzischule Varel auf die dem Landkreis Friesland zugewiesen Aufgaben nach dem Nds. Schulgesetz hinzuweisen. Nach §§ 101 Abs. 1, 102 Abs. 2, 108 und 113 Abs. 1 Nds. Schulgesetz hat der Landkreis Friesland für die Pestalozzischule Varel die notwendige Einrichtung vorzuhalten und die sächlichen Kosten zu tragen. Durch die Möglichkeit der Schwimmbadnutzung an der Arngaster Straße durch die Pestalozzischule Varel trägt der Landkreis Friesland dieser gesetzlichen Verpflichtung Rechnung. Insofern würde bei einer Schließung des Bades eine Gleichbehandlung mit den übrigen kreiseigenen Schulen erfolgen, bei denen ebenfalls kein schuleigenes Bad zur Verfügung steht.


Für die Vorhaltung eines Bades für Vereine, so wichtig die Tätigkeit der Vereine aus gesellschaftspolitischer Sicht auch sein mag, ist der Landkreis Friesland nicht zuständig.

5.4
Zusammenfassend wird daher im Rahmen einer Gesamtabwägung unter Berücksichtigung der erheblichen Sanierungskosten und der genannten Möglichkeiten, grundsätzlich adäquate Bäder in Varel nutzen zu können, vorgeschlagen, das Lehrschwimmbecken der Pestalozzischule Varel nicht zu sanieren.
Die notwendigen Maßnahmen nach der o. a. Variante B zu Gesamtkosten in Höhe von ca. 311.000 € wären sukzessive in den nächsten Jahren durchzuführen.


Vor der eigentlichen Ausschussberatung erläuterte Architekt Janßen vom Architekturbüro „de Witt, Janßen und Partner“ aus Bad Zwischenahn mittels einer PowerPoint-Präsentation umfassend den baulichen und technischen Zustand des Gebäudeteils „Lehrschwimmbecken“ mit seinen Nebengebäuden. Für ergänzende Rückfragen während der Beratungen blieb Herr Janßen als Zuhörer anwesend. Als Fazit ist festzuhalten: die Anlagentechnik und die Bausubstanz stammen aus den 80ger Jahren, sie sind sehr gut gewartet worden, gerade die technischen Anlagen entsprechen in keiner Weise mehr den gesetzlichen Bestimmungen.

Auf Rückfrage aus dem Ausschuss, ob die Unterrichtsversorgung der Vareler Schüler für den Fall der Aufgabe des Lehrschwimmbeckens gesichert sei, konnte dieses seitens der Verwaltung unter Hinweis auf die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Varel bestätigt werden. Der anwesende Bürgermeister der Stadt Varel, Herr Wagner, sicherte dem Landkreis Friesland die größtmögliche Unterstützung seitens der Stadt für den Fall der Schließung des Lehrschwimmbeckens zu. Landrat Ambrosy betrachtete die Frage der etwaigen Aufgabe des Schwimmbetriebes in der Pestalozzischule unter Zukunftsaspekten: so sei mit einer deutlichen, demographiebedingten Abnahme der Einwohnerzahl des Landkreises Friesland auf 85.000 bis 80.000 Einwohner von jetzt rund 100.000 Einwohnern zu rechnen. Auch würden die Gesamtkosten von rund 1.000.000 Euro für das Lehrschwimmbecken zumindest Überlegungen zu massiven Einsparungen an anderen Schulstandorten notwendig machen. Unter diesen Gesichtspunkten müsse man von liebgewordenen Annehmlichkeiten Abschied nehmen. Alternativen sind in Varel mit zwei Hallenbädern und zwei Freibädern ausreichend vorhanden.

Auch aus dem Ausschuss wurden Stimmen laut, dass eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens mit gut einer Million Euro nicht zu vertreten ist. KTA Neugebauer und KTA Recksiedler sprachen sich für den Erhalt aus.

Frau Webersinke vom Vareler Turnerbund zweifelte den festgestellten Sanierungsbedarf von rund einer Million Euro angesichts der sich doch noch in recht gutem Allgemeinzustand befindlichen Räumlichkeiten an. Es müsse auch auf die sozial schwachen älteren Menschen und der Kinder Rücksicht genommen werden. Hierzu wurde seitens der Verwaltung für die Kinder auf das „Bildungs- und Teilhabepaket“ hingewiesen, auch für ältere Mitbürger gebe es anderweitig Zuschussmöglichkeiten. Weiter bedinge die vollständige Sanierung des Lehrschwimmbeckens die Umsetzung aller in dem Gutachten beschriebenen Sanierungsschritte; es können keine Bausteine entfallen. Ebenso wurde, begründet durch die alte Technik, auf die durchaus mögliche Gefahr eines Chlorgasunfalls hingewiesen





Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme