Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Resolution zum Erhalt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungsstandorte Wilhelmshaven und Aurich




Gemäß Artikel 87 in Verbindung mit Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen, also für den Schiffsverkehr auf den Bundeswasserstraßen und deren Unterhaltung, zuständig. Näheres regeln das Bundeswasserstraßengesetz und das Seeaufgabengesetz.


Für Teile der deutschen Hoheitsgewässer in der Deutschen Bucht sowie für die Jade als Bundeswasserstraße zu den Wilhelmshavener Häfen ist seit dem 1. November 1949 das Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven im oben genannten Sinne als Unterbehörde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zuständig. Des Weiteren hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven auf internationalen Vorschriften beruhende verkehrsbezogene Zuständigkeiten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone.


Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Aurich hat wegen ihrer Nähe zur Küste die Aufgaben als Oberbehörde hervorragend ausgefüllt. Eine nunmehr durch die Reform beabsichtigte Zentralisierung ist einer guten Aufgabenerledigung vor Ort abträglich.


Vor diesem Hintergrund fordert der Kreistag des Landkreises Friesland den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angesichts bekannt gewordener Planungen auf, zum Wohle gesamtwirtschaftlicher Interessen Norddeutschlands die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Wilhelmshaven und Aurich in ihrer Funktionalität und Aufgabenstellung zu erhalten.“



Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.6 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 4. Juli 2012 sowie zu TOP 3.2.4 der KA-Niederschrift vom 9. Juli 2012 wird verwiesen. Die Verwaltung hatte den Entwurf des Resolutionstextes in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden überarbeitet und als Tischvorlage verteilt.


Kreistagsabgeordneter Lies erklärte, eine gemeinsame Resolution sei erfreulich und ein positives Signal. Der nun vorgelegte Wortlaut sage aus, dass der Kreistag das Wasser- und Schifffahrtsamt in Wilhelmshaven und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Aurich in ihrer Funktionalität und Aufgabenstellung erhalten wissen wolle.


Ein positives Votum des Kreistages auch für den Standort Aurich sei wichtig. In den vergangenen Jahren habe man bewiesen, dass man regional denke und dass auch für Friesland die maritime Wirtschaft eine sehr hohe Bedeutung genieße. Der Zusammenhang von maritimer Wirtschaft und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sei sehr eng.


Da der vom Bundesverkehrsministerium geplante massive strukturelle Umbau noch nicht beschlossen sei, komme das Zeichen einer Resolution aus Friesland noch rechtzeitig. Was heute in den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen vor Ort entschieden werde, solle nach Planungen des Ministeriums zukünftig nach Bonn verlagert werden. Allen in der Region müsse aber daran gelegen sein, Entscheidungen wie bisher auf kurzem Wege und mit Kompetenzen vor Ort herbei führen zu können.


Das Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven mit seinen 373 Mitarbeitern/innen sei der zweitgrößte Ausbildungsbetrieb in Wilhelmshaven. Durch Auftragsvergaben in Höhe von rd. 48 Mio. Euro profitiere die Region in vielfacher Hinsicht; hier breche bei Umsetzung der Veränderungen und damit verbundenen Aushöhlungen der bisherigen Strukturen ein entscheidender Wirtschaftsfaktor weg.


Die Planungen des Ministeriums hätten zum Inhalt, Verwaltung und Aufgabenverteilung von einander zu trennen. Ziel dieser Veränderungen sei letztlich, durch mehr Privatisierung einen weiteren Schritt zur Übernahme bisher öffentlich wahrgenommener Aufgaben durch Private zu vollziehen. Diesen Weg gelte es zumindest mit Skepsis zu betrachten; dies zeige sich vor allem am Beispiel der Privatisierung der Nassbaggerei, die für die Küste von besonderer Bedeutung sei. Vor diesem Hintergrund gelte es zu prüfen, ob Privatisierungen von Fall zu Fall Sinn machten.


Der Erhalt der Wasser- und Schifffahrtsbehörden Aurich und Wilhelmshaven sollte forciert werden, um nicht nur Beschäftigung, sondern auch Verantwortungsbereiche in der Region zu bewahren.


Kreistagsabgeordneter Vehoff erklärte, mit einer gemeinsamen Resolution bekunde und stärke der Kreistag das Interesse am Erhalt des Standortes Wilhelmshaven. Ausgangspunkt seien nicht die Überlegungen der Bundesregierung gewesen, sondern die bereits vor Jahren geäußerte Kritik des Bundesrechnungshofes an einer ineffizienten Struktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Nunmehr befinde man sich in der Umsetzungsphase. Für die Region wolle man dabei die größtmögliche Bedeutung und Funktion als Standort für Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bewahren.


Frau Valerie Wilms, Berichterstatterin der Grünen für maritime Politik, habe begrüßt, dass die Bundesregierung endlich der Kritik des Bundesrechnungshofes nachkomme. Sie fordere die Parteien auf, auf diesem Weg mitzuwirken. Es gelte also, so Herr Vehoff, den gesamten Sachverhalt zu betrachten; ein Verweis allein auf politische Absichten des Bundesverkehrsministers laufe fehl . Im Zuge der Umsetzung der strukturellen Veränderungen müsse gemeinsam darauf hin gewirkt werden, für die Region das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.


Kreistagsabgeordneter Ratzel erklärte, die Ausführungen von KTA Lies stellten nicht die Meinung des Kreistages dar. Es gebe durchaus abweichende Auffassungen, z. B. zum Thema der Privatisierungen.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke stellte fest, Gegenstand der Beschlussfassung sei ausschließlich der vorliegende Resolutionstext.


Der Resolutionstext wurde sodann von Herrn Kreistagsvorsitzenden Pauluschke verlesen. Der in der Überschrift enthaltene Begriff „Schifffahrtsstandorte“ wurde einvernehmlich korrigiert in „Schifffahrtsverwaltungsstandorte“; ferner wurden grammatikalische Korrekturen vorgenommen.


Der Kreistag verabschiedete seine gemeinsame Resolution sodann in folgender Fassung:




Abstimmungsergebnis:

einstimmig