Hinweis des Kreistagsabgeordneten Neugebauer zu TOP 4.1 der Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 9. Juli 2012 – Ausfallgeld für die in dem Angebot „Betreuung und Prävention“ tätigen Tagespflegepersonen -:


Im letzten Absatz der Ausführungen zu diesem TOP heiße es:

Der Ausschuss bittet um Konkretisierung, mit welchem zeitlichen Vorlauf die pädagogischen Fachkräfte die Betreuung absagen oder aussetzen.“


Der Jugendhilfeausschuss habe zum Ausdruck gebracht, dass entsprechend auch für die Eltern gelten müsse, die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig zu informieren, wenn sie durch nicht verschiebbare Termine daran gehindert seien, ihre Kinder in deren Betreuung zu geben.


Die Verwaltung nahm diesen Hinweis auf.