Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Richtlinie wird gemäß dem anliegenden Vorschlag geändert.



In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 16.07.2012 wurde unter TOP 4.2.2 (Vorlage: 0096/2012) darüber berichtet, dass die Richtlinie eine Beteiligung an den Kosten der außerschulischen Nutzer von Sporthallen, Sportfreianlagen und einer Schwimmhalle vorsieht.


Auf die Einnahmesituation der Jahre 2006 bis 2011 wurde hingewiesen.


Im Nachgang zu dieser Vorlage wurde, dem Protokoll als Anlage beigefügt, auf die konkreten Abrechnungen der Nutzungspauschale mit einer Übersicht der Nutzer hingewiesen.


In der Sitzung am 16.07.2012 verblieb man dahingehend, dass der Sachverhalt in einer der nächsten Sitzungen erneut behandelt werden soll.


Grundlage für die Pauschalen aus der Richtlinie des Jahres 2006 waren die Kosten für die Bewirtschaftung, hier konkret Strom, Gas und Wasser.


Gerade die Kosten für Gas und Strom sind seit 2006 um durchschnittlich ca. 50 % gestiegen.


Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Nutzungspauschalen um ca. 50 % (gerundet) anzuheben.


Da das Lehrschwimmbecken der Pestalozzischule nicht mehr zur Verfügung steht, wird unter Ziffer 3. Nutzungspauschale der Tatbestand „Schwimmhalle“ gestrichen.


In der Anlage befinden sich die zurzeit gültige Richtlinie vom 23.12.2005 (Anlage 1) sowie die modifizierte Richtlinie, gültig ab dem 01.01.2013 (Anlage 2).



Herr Ambrosy führt in die Thematik ein und betont, dass weiterhin alle Vereine im Kreissportbund alle Sportanlagen des Landkreises Friesland kostenlos nutzen können, worauf er mit Stolz verweist.


Für die anderen Nutzer soll eine Anhebung der Nutzungspauschalen gemäß der Vorlage erfolgen. Herr Ambrosy erläutert daher nochmals die Differenzierungen zwischen den Benutzergruppen A, B und C.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei einer Enthaltung.