Herr T. aus Zetel meldete sich zu Wort; er berief sich darauf, die Kreisverwaltung habe ihm unter dem 2. Oktober 2012 schriftlich mitgeteilt, dass ihr keine Unterlagen in seiner Angelegenheit (Anm.: Bodenabbau auf dem Nachbargrundstück) vorlägen. Er wolle seinerseits Schriftstücke abgeben und bitte um Stellungnahme der Kreisverwaltung. Die katasteramtliche Karte und das Bodenabbauverzeichnis zeigten, was mit Genehmigung des Landkreises abgebaut worden sei. Es gehe nicht an, dass ein Behördenleiter eine Grenzaufhebung ohne Einverständniserklärung der Anlieger durchführen könne.


Herr Pauluschke erinnerte daran, in der Kreistagssitzung im Juli 2012 habe man über die Angelegenheit gesprochen. Herr T. habe seinerzeit seine Bitte und Beschwerde vorgetragen. Inzwischen habe es einen Schriftwechsel mit der Kreisverwaltung gegeben. Als Kreistagsvorsitzender habe er Herrn T. gemäß Kreistagsvotum schriftlich mitgeteilt, dass die gegen den Landrat erhobene Beschwerde als erledigt angesehen werde.


Herr Pauluschke nahm die Unterlagen des Herrn T. entgegen; man werde sie zur weiteren Prüfung der Verwaltung zuleiten und Kontakt zu Herrn T. aufnehmen.