Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.



Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 0094/2012 des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.


Wie bereits berichtet können Eltern von bedürftigen Kindern seit 2011 über das Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse für Klassenfahrten, Tagesausflüge, Schülerbeförderung, persönlichen Schulbedarf, Mittagessen, angemessene Lernförderung und soziale und kulturelle Teilhabe bei der vom Landkreis eingerichteten Servicestelle beantragen.


Insgesamt sind für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6 BKKG in 2012 Leistungen in Höhe von ca. 439.000,00 € (2011 ca. 310.000,00 €) bewilligt worden.


Die Summen für die Teilleistungen können der Anlage 1 entnommen werden.


Insgesamt werden damit die Leistungen für Bildung und Teilhabe gut nachgefragt, wobei sicherlich eine noch bessere Nachfrage möglich ist.


Über die direkte Bundesbeteiligung für die Zweckausgaben der Leistung hat der Landkreis Friesland in 2012 folgende Erstattungsbeträge für den Bereich Bildung und Teilhabe erhalten:


Für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II eine Summe in Höhe von 662.098,25 € und nach § 6 BKKG eine Summe in Höhe von 150.476,87 €. Insgesamt somit eine Summe in Höhe von 812.575,12 €.


Allerdings hat immer noch die Mitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Bestand, wonach ab dem Jahr 2012 eine Spitzabrechnung der Leistungen erfolgen soll.


Frau Vogelbusch stellt anhand der Vorlage 0231/2013 die Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Wohngeld und Kinderzuschlag dar. Da einige Ausschussmitglieder die Vorlage nicht dabei haben, erläutert Frau Vogelbusch, dass die Vorlage aus dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur stammt. Die Vorlage wird der Vollständigkeit halber als Anlage zur Niederschrift beigefügt.

Insgesamt gab es im Jahr 2012 im Vergleich zu 2011 mehr Antragstellungen. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen Ausflüge und Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für 2012 sind insgesamt Leistungen in Höhe von 439.000 € bewilligt worden, in 2011 waren es noch 310.000 €. Die Leistungen wurden damit alles in allem gut nachgefragt. Etwa die Hälfte des zur Verfügung stehenden Budgets wurde abgerufen. Dass das Budget nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurde, ist nicht auffällig. Bei der Verteilung des Budget gab es kaum Erfahrungswerte, auf die man hätte zurückgreifen können. Aktuell ist noch nicht sicher, wie mit dem Überschuss verfahren wird. Derzeit sieht es eher danach aus, dass der Überschuss zurückgezahlt werden müsste, was sich aber vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl noch ändern könnte. Sobald über den Verbleib des Überschusses Klarheit besteht, werden die Mitglieder des Ausschusses informiert.

(Anmerkung: Zwischenzeitlich hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mitgeteilt, dass die nicht verbrauchten Mittel zurück gefordert bzw. mit den zukünftigen Überweisungen verrechnet werden).

Bezogen auf die Höhe der einzelnen Leistungsarten ist bei den Klassenfahrten zu erwähnen, dass die Ausgaben in Verhältnis zu den Fallzahlen relativ niedrig sind. Daraus lässt sich schließen, dass die Klassenfahrten generell so gestaltet werden, dass sie auch für andere Eltern mit geringerem Einkommen erschwinglich sind. Zudem werden Klassenfahrten frühzeitig geplant, so dass sich Eltern längere Zeit vorher auf die Kosten einstellen können. Der größte Ausgabeposten für Bildung und Teilhabe betrifft den persönlichen Schulbedarf. Frau Giss ergänzt an dieser Stelle, dass für die Leistungsbezieher im SGB II die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf zweimal im Jahr automatisch gezahlt werden.

Frau Vogelbusch bezieht die Steigerung der Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe auf die vereinfachten Antragsformulare sowie die gezielte Werbung in Schulen und Kindergärten.

KTA Wilken möchte wissen, welche Personen nach Bundeskindergeldgesetz (BkGG) Anspruch auf diese Leistungen haben. Frau Vogelbusch erläutert, dass Personen mit geringem Einkommen, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen können. Die Anträge werden beim Fachbereich "Jugend, Familie, Schule und Kultur" gestellt.