Beschluss: zur Kenntnis genommen


Frau Giss gibt den Mitgliedern des Fachausschusses einen kurzen Überblick über den Entwicklungsstand des Projektes AktiviA. Zwischenzeitlich haben auch andere Jobcenter das Projekt in Friesland besucht, um sich einen Einblick zu verschaffen. Die Resonanz ist durchweg positiv. Die Bewerber füllen im Rahmen des Projektes Feedback-Bögen aus, die intern ausgewertet werden, darin zeigt sich, dass das Projekt auch von den Teilnehmern sehr positiv aufgenommen wird. Im Moment werden wieder Gespräche mit dem Träger über weitere Entwicklungsmöglichkeiten geführt. Frau Giss betont, dass sie sehr froh über diesen frühzeitigen Einstieg in das Projekt ist. Insgesamt können 195 Antritte verzeichnet werden. 46 Personen befinden sich aktuell im Projekt. 32 Bewerber konnten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. 16 Personen sind aus dem Projekt ausgetreten, da nach Prüfung der Antragsunterlagen sich ergeben hat, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. 44 Personen sind aus sonstigen Gründen, z.B. der Übergang in eine andere Qualifizierungsmaßnahme, vorzeitig aus dem Projekt ausgeschieden. Die Nichtantritte setzen sich wie folgt zusammen:

14 Personen haben auf die Antragsstellung verzichtet. 16 Personen haben vorher bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und 31 Personen haben aus sonstigen Gründen das Projekt nicht angetreten.

Das Projekt läuft nun seit 01.09.2012 und das Ergebnis ist sehr positiv. KTA Ralle fragt, ob die Neuantragsteller grundsätzlich zugewiesen werden. Frau Giss bejaht dies. Wer prinzipiell dafür geeignet ist, wird direkt an das Projekt verwiesen. Nichteignung läge vor, wenn z.B. überhaupt keine EDV-Kennnisse vorhanden sind, der Antragsteller kein Deutsch spricht oder eine schwere gesundheitliche Einschränkung wie z.B. ein Suchtproblem vorliegt.

KTA Neugebauer erkundigt sich, was unter nicht ausreichende EDV-Kenntnisse zu verstehen ist. Frau Giss erläutert, dass es Antragsteller gibt, die noch nie einen PC bedient haben und dementsprechend überhaupt keine Grundlagen mitbringen. KTA Bödecker fragt, ob man diese Fälle dann nicht schulen sollte. Frau Giss bestätigt dies. Eine Förderung wäre in solchen Fällen erforderlich, dies würde dann aber im Rahmen einer anderen Qualifizierungsmaßnahme erfolgen.

KTA Wilken möchte wissen, in welchen Fällen beim Nichtantritt ein wichtiger Grund für diesen nicht anzunehmen ist. Frau Giss erklärt, dass der Teilnehmer in diesen Fällen unentschuldigt der Maßnahme fern bleibt. KTA Ralle fragt, ob es in der Folge dann auch Sanktionen gäbe. Frau Giss bestätigt das. KTA Wilken fragt, wie lang der Vertrag mit dem BNW läuft. Frau Giss antwortet, dass der Vertrag auf ein Jahr mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr geschlossen wurde.