Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, sich an der 4. landesweiten Endgeräteausschreibung für den Digitalfunk zu beteiligen.

Für die Städte und Gemeinden sowie Hilfsorganisationen wird lediglich eine Bündelungsfunktion wahrgenommen.

Die für den Landkreis zu beschaffenden Geräte werden zulasten des Haushaltes des Landkreises ausgeschrieben.



Für die Teilnahme am Digitalfunk der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben ist die Beschaffung von Endgeräten notwendig.


Das Land Niedersachsen hat bisher 3 Ausschreibungen für Endgeräte und Zubehör durchgeführt, die letzten beiden auch mit der Möglichkeit der Beteiligung der Kommunen. Hieran hat der Landkreis Friesland sich bisher nicht beteiligt.


Das Land Niedersachsen beabsichtigt nun eine 4. landesweite Endgeräteausschreibung, an der sich auch wieder die Kommunen beteiligen können.


Der Abruf der Geräte und des Zubehörs soll innerhalb von 4 Jahren nach Auftragserteilung erfolgen. Diese Auftragserteilung kann frühestens im 1. Quartal 2014 erfolgen. Demnach wäre ein Abruf der Geräte bis zum 1. Quartal 2018 möglich.


Da bis zu diesem Zeitpunkt auch die Gemeinsame Leitstelle Friesland-Wilhelmshaven an den Digitalfunk angeschlossen sein wird, wäre es auch für den Landkreis Friesland einschließlich seiner Städte und Gemeinden sowie Hilfsorganisationen sinnvoll, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen.


Der Landkreis würde hier eine Bündelungsfunktion einnehmen. Die Kosten für die bestellten Geräte müssten jedoch (vorbehaltlich anderer Regelungen) von den jeweiligen Kommunen bzw. Organisationen selbst getragen werden.


Für die Geräte und das Zubehör, die der Landkreis Friesland für seine Fahrzeuge bzw. Führungskräfte benötigt, würden nach derzeitiger Schätzung ca. 25.000 bis 30.000 Euro anfallen. 15.000 € sind bereits für das lfd. Haushaltsjahr eingeplant und könnten in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. In diesem Betrag sind keine Kosten für Einbauarbeiten etc. sondern ausschließlich die Beschaffungskosten für Geräte und Zubehör enthalten.





Seitens der Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind für die Geräte bestimmte Leistungsmerkmale festgeschrieben und für unverzichtbar erklärt worden. Die Verwaltung wird von der Ermächtigung zur Teilnahme an der Ausschreibung nur dann Gebrauch machen, wenn sich die für unverzichtbar erklären Leistungsmerkmale innerhalb der Ausschreibung verwirklichen lassen.


Die Bündelungsfunktion für die Ausschreibung wird auch wahrgenommen, wenn seitens des Landkreises keine Beteiligung an der Ausschreibung erfolgt.



Zur Beratung über eine Teilnahme des Landkreises an der 4. landesweiten Endgeräteausschreibung des Landes Niedersachsen stellte Herr Tetz die Hintergründe und die sich bei einer Teilnahme ergebenden Vor- und Nachteile der Ausschreibung dar. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie deren Stadt- und Gemeindebrandmeister wurden über die mögliche Beteiligung informiert. Darüber wird jetzt in den jeweiligen politischen Gremien beraten.

Die Anzahl der zu beschaffenden Geräte können laut Herrn Fianke (stellvertretender Kreisbrandmeister) zum jetzigen Zeitpunkt nur näherungsweise geschätzt werden. Zu berücksichtigen sei hier insbesondere, dass nicht nur die gemeinde- und kreiseigenen Fahrzeuge mit Geräten ausgestattet werden müssten, sondern bei anzumeldendem Bedarf auch die Fahrzeuge anderer Hilfsorganisationen. Bisher habe er von den Städten, Gemeinden und den Hilfsorganisationen noch keine Rückmeldung erhalten.






Abstimmungsergebnis:

einstimmig