Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung des Radweges an der Kreisstraße 105 (Goelriehenfeld bis Grünenkamp) unter Beibehaltung der derzeitigen Planung voranzutreiben.



Dieser Ausschuss hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Kreisstraße 105 zwischen Goelriehenfeld und Grünenkamp (Gemeinde Bockhorn) beschäftigt, so z.B. im Rahmen der Bereisungen am 29.04.2010 und zuletzt 06.09.2012. Gegenstand war jeweils die hier nicht näher betrachtete Sanierung der Fahrbahn der sog. „Moorstrecke“, aber auch die Anlegung eines Radweges, die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.04.2010 (Vorlage 656/2010) mit der kurzfristigen Planung und Realisierung eines Radweges an der K 105 in enger Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland und den betroffenen Anliegern beauftragt. Gleichzeitig wurde die „Alt-Planung“, die bestehende Fahrbahn als Rad- bzw. Wirtschaftsweg zu nutzen und eine neue Fahrbahn daneben anzulegen, nicht mehr weiter verfolgt, nicht zuletzt wegen des umfangreichen Grunderwerbs und der damit verbundenen Proteste von Eigentümern.

Inzwischen ist die Planung (siehe auch als Anlage beigefügter Übersichtslageplan), die wie folgt aussieht, weit fortgeschritten: Die im wesentlichen auf der Nordseite der K 105 vorhandene Bebauung sowie Planungsabsichten des Landkreises Ammerland, die einen Radwegbau an der Nordwestseite der K 105 von Linswege bis zur Kreisgrenze beinhaltet, waren ausschlaggebend, eine Planung für den Radwegebau auf dem Gebiet des Landkreises Friesland an der Nordwestseite der Kreisstraße zu betreiben. Im Rahmen einer Anliegerversammlung am 14.12.2010 wurde den betroffenen Bürgern die Planung vorgestellt und anschließend gemeinsam erörtert.

Für die Anlegung eines 2,0 m breiten Radweges an der Nordwestseite der Kreisstraße spricht in erster Linie die vorhandene Bebauung. Um zukünftig ein häufiges Queren der K 105 zu vermeiden, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheit notwendig, den Radweg an der vornehmlich bebauten Seite anzulegen. Die einzige Querung der Kreisstraße erfolgt dann an verkehrsgünstiger, gut einsehbarer Stelle im Ortsteil Grünenkamp, in der Höhe der Busschleife. Durch den dort beginnenden und in Richtung Altjührden an der Südseite verlaufenden Radweg der K 105 wird die Kreisstraße an dieser Stelle schon heute vielfach gequert.

Das daraufhin eingeleitete Planfeststellungsverfahren ist zwischenzeitlich weit gediehen, so ist die erforderliche Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen, der Termin über die Erörterung der eingegangenen Einwendungen sowie der Stellungnahmen hat am 21.11.2012 im Dorfgemeinschaftshaus Bockhornerfeld stattgefunden.

Insgesamt sind beim Landkreis sechs private Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen, wobei nach Erörterung eine Einwendung aufrecht erhalten wird, außerdem wenden sich drei anerkannte Naturschutzverbände gegen die Planung. Die Vorbehalte gegenüber der Planung auf der Nordwestseite der Kreisstraße gründen sich im wesentlichen darauf, dass eine Anlegung auf der anderen –der wesentlichen Bebauung gegenüberliegenden- Seite favorisiert werde, denn zum einen seien die Eingriffe in die Grundstücke dort unwesentlicher, zum anderen seien mit der Planung wesentliche Eingriffe in das Landschaftsbild verbunden, die nicht ausreichend kompensiert würden.

Zu dem Aspekt der Verkehrssicherheit sei nochmals erwähnt, dass der Landkreis hierin eine sinnvolle Verbesserung der Verkehrssicherheit sieht, losgelöst von den Radfahrerbeziehungen auch für evtl. Fußgänger. Für die Anlage des geplanten Radweges an der Nordwestseite der Kreisstraße spricht vorrangig die überwiegend nördlich der Straße vorhandene Wohnbebauung, um das Gefahrenpotenzial durch Straßenquerungen, insbesondere für Kinder, zu minimieren. Direkt an die K 105 angeschlossen sind auf der Nordseite ca. 18 und auf der Südseite 2 Wohngebäude.

Flächen für Ausgleichsmaßnahmen entlang der Baustrecke stehen u. a. aufgrund des bestehenden Flächendrucks auf landwirtschaftliche Nutzflächen nicht zum Verkauf und somit auch nicht zur Verfügung. Der mit der geplanten Baumaßnahme einhergehende Eingriff durch die Neuversiegelung und Rodung von Bäumen und Gehölzbeständen wird in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland auf einer externen Ersatzfläche im Spolsener Moor kompensiert. Als Kompensation für den Eingriff in den Wallheckenbestand ist eine Ersatzzahlung gemäß § 15 (6) BNatSchG bei Baubeginn an die Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland vorgesehen. Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für die Neuanlage von Wallhecken zu verwenden. Die Naturschutzbehörde steht in Kontakt u. a. mit der Gemeinde Bockhorn und wird die Ersatzgelder für vorgesehene Neuanlagen von Wallhecken an geeigneten Standorten einsetzen.

Der Landkreis Friesland hat ungeachtet laufender Diskussionen über die Radwegebenutzungspflicht ein eindeutiges Bekenntnis für den Bau von weiteren Radwegen abgegeben, wird dieser doch nach wie vor für sinnvoll gehalten. Allerdings verbindet der Landkreis mit jeder weiteren Radwegeplanung eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und wünscht sich eine größtmögliche Akzeptanz seiner Vorhaben, auch vor dem Hintergrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang, dass für den Bau des Radweges ca. 800.000 € zu veranschlagen sind.

An diesem Punkt ist –auch unter Berücksichtigung weiterer laufender Vorhaben- eine Entscheidung erforderlich, diese Planung voranzutreiben; nach Durchführung des o.g. Erörterungstermins haben den Landkreis eindeutige Voten zugunsten der Planung erreicht seitens der Gemeinde Bockhorn, der Dorfgemeinschaft Bockhornerfeld, des Landvolks Grünenkamp-Bockhornerfeld sowie eines Anliegers.

Unter Würdigung dieser Gesamtumstände schlägt die Verwaltung vor, die derzeitige Planung beizubehalten, denn nur diese erhöht die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger.


Die Verwaltung erläuterte den Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Herstellung des Radweges an der K 105. Neben den ablehnenden Stellungnahmen der Naturschutzverbände (BUND, NABU, Nds. Heimatbund) spiele auch hier die Gewährung von Fördermitteln bei der Finanzierung eine große Rolle.


Der Ausschuss betonte, an der Realisierung festzuhalten und das Planverfahren weiter zu betreiben.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig