Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Beschluss, die sanierungsbedürftigen Kreisstraßen nur mit dem Einsatz von Fördermitteln als Vollausbau zu planen, wird aufgehoben.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Planung für eine abschnittsweise Sanierung zu beauftragen und die Arbeiten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auszuführen.



Der Landkreis Friesland verfügt über Kreisstraßen bzw. Abschnitte von Kreisstraßen, die sich in einem schlechten Zustand befinden. Der Unterbau als auch die Fahrbahn dieser Straßen entsprechen nicht den Anforderungen an klassifizierte Straßen.


Mit Vorlage 250/2008 zur Sitzung dieses Fachausschusses wurde dies exemplarisch am Beispiel der Kreisstraße 311 (Collstede – Tarbarg) vorgestellt.


Die politischen Gremien des Landkreises haben daraufhin folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausbau/ Sanierung der K 108 (Anm.: Varel – Jaderberg) und der K 311 soll als Vollausbau geplant und entsprechende Fördermittel beantragt werden. Daneben soll künftig bei anstehenden Sanierungsarbeiten an anderen Kreisstraßen geprüft werden, ob ein Vollausbau wie z.B. bei der K 311 finanziert werden kann.“


Die Gewährung von Fördermitteln nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) ist in den letzten Jahren ins Stocken geraten; auch in diesem Jahr konnte der Landkreis für seine geplanten Maßnahmen „Radweg K 87“ und „Verlegung K 95“ keine Fördermittel erhalten (siehe auch Vorlage 242/2013). Die Situation wird sich in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht verbessern; vielmehr sollen die vom Bund an das Land gezahlten Mittel kontinuierlich reduziert werden. Der Ausbau unserer Kreisstraßen unter Verwendung von Fördermitteln wäre demnach in absehbarer Zeit nicht durchführbar.


Um die Sanierung von Kreisstraßen flexibel handhaben zu können schlägt die Verwal-tung vor, den gefassten Beschluss „Vollausbau der Kreisstraßen unter Verwendung von Fördermitteln“ aufzuheben.

Die Sanierung der Kreisstraßen könnte so in den folgenden Jahren kontinuierlich fortgeführt werden. Die Verwaltung ist selbstverständlich auch weiterhin bestrebt, Fördermittel für den Straßenausbau einzuwerben.


Im Verlauf der Bereisung am 06.09.2012 hat sich dieser Ausschuss einen aktuellen Eindruck über den Zustand der K 311 „Tarbarger Landstraße“ verschaffen können.


Der Streckenabschnitt von Astederfeld (km 4,15) bis zur Kreisgrenze bei km 1,5 befindet sich in unterschiedlichem Zustand. Zwischen km 1,5 und km 2,5 ist die alte Klinkerfahrbahn vollständig überbaut. Dieser Bereich ist wegen des zwischen 1,50 m und 2,20 m mächtigen Mooruntergrundes nicht tragfähig und inzwischen stark verformt. Jährlich müssen hier rd. 5.000 bis 10.000 € für die Erhaltung der Verkehrssicherheit verausgabt werden.


Zwischen km 2,9 und 3,65 wurde die Klinkerfahrbahn in der Vergangenheit in den verformten Bereichen teilweise mit Asphalt überbaut. Der Gesamtzustand kann bis auf geringe Abschnitte als verkehrssicher bezeichnet werden.


Zwischen km 3,65 und 4,15 sind die Klinker nur geringfügig überbaut. Dieser Abschnitt kann mittelfristig noch kostengünstig in verkehrssicherem Zustand erhalten werden.




Die NLStBV-GB Aurich- schlägt folgendes Sanierungskonzept vor:


In Einzelbereichen von km 1,5 – 2,9 sollte der Fahrbahnaufbau analog der Sanierung

K 105 (Ausbau des Mooruntergrundes, Füllsandaufbau auf Vlies, bituminöser Fahrbahnaufbau) durchgeführt werden. Die Ausbaubreite von 5,50 m entspricht dem Ausbau auf dem Gebiet des Landkreises Ammerland.

Die Kosten für diesen Ausbau werden auf rd. 750 Tsd €/ km veranschlagt.


Von km 2,9 bis 4,15 sollte die vorhandene Klinkerbefestigung ausgebaut und der Fahrbahnaufbau in Asphaltbauweise mit standardisiertem Oberbau in einer Breite von 6,0 m - entspr. dem Teilstück ab Astederfeld - ausgeführt werden.


Ähnlich wie beim Ausbau der K 105 sollen die Arbeiten abschnittsweise und sich über mehrere Jahre erstreckend ausgeführt werden.




Herr Hinrichs erläuterte auch hier die Situation hinsichtlich der Gewährung von Fördermitteln; letztendlich könne nicht auf die Fördermittel „gewartet“ werden, denn es gelte vordringlich, die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Straßen aufrecht zu erhalten.

Er betonte und bekräftigte das Bestreben der Verwaltung, den Bund und das Land auf die Notwendigkeit der Gewährung der Fördermittel hinzuweisen.

Auch wenn jetzt Baumaßnahmen ohne den Einsatz von Fördermitteln ausgeführt werden sollten, so wird sich die Verwaltung weiterhin intensiv bemühen, Zuwendungen für ihre geplanten Bauvorhaben zu erhalten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig