Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Begründung:


Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland gibt dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen folgenden Sachstand zur Kenntnis:


Förderungen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsstruktur“


Der Landkreis Friesland gehört zu den Fördergebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von Bund und Land. Damit werden Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe in strukturschwachen Regionen durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gewährt.


Gefördert wird vorrangig die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit, die auf Dauer geschaffen werden. Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überwiegend überregionalem Absatz und Betriebe des Hotelgewerbes. Die Förderkriterien wurden ab dem Jahr 2011 deutlich verschärft.


Im Jahr 2012 hat die NBank nur einen Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro an ein Unternehmen aus dem Landkreis Friesland gewährt. Mit der Förderung werden Investitionen in Höhe von 600.000 Euro realisiert und 4 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen. Auch in 2011 wurde nur ein Zuschuss in Höhe von 607.400 Euro gewährt (Gesamtinvest ca. 5 Mio Euro /Schaffung von 8 neuen Arbeitsplätzen – darunter 4 Ausbildungsplätze). Im Jahre 2010 wurden noch 6 Unternehmen mit insgesamt 4.686.800 € gefördert.


Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen 2008-2012


Durch die beiden Wirtschaftsförderungsprogramme des Landkreises Friesland werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (so genannte KMU's), Freiberufler sowie Existenzgründer mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Vorrangig gefördert werden können Investitionen in das Anlagevermögen verbunden mit der Schaffung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze oberhalb der Geringfügigkeit. Alternativ ist auch die Sicherung von vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit dem Grunde nach förderfähig.



1. KMU-Programm:

Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse erfolgt zu 50 Prozent durch EU-Mittel und in der Regel zu jeweils 25 Prozent aus Mitteln des Landkreises Friesland und der jeweiligen Standortgemeinde. Für das Jahr 2012 hat der Landkreis seine Förderqoute auf 37,5 % erhöht, um die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu entlasten.

Insgesamt wurden gefördert:


Förderjahr

Anzahl geförderter Unternehmen

Anzahl

Arbeitsplätze

Zuschusssumme

neu

gesichert

2012

39

64,15

317,64

973.091,00 €

2011

22

59,95

288,97

516.486,02 €

2010

21

31,18

54,25

394.051,00 €

2009

18

33,40

75,41

242.141,19 €

2008

19

69,06

49,00

241.791,62 €

Insgesamt

119

257,74

785,27

2.367.560,83 €


In 2012 hat sich die Zahl der Antragsteller gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten aufgrund der erhöhten Beteiligung des Landkreises und des reduzierten gemeindlichen Anteils großes Interesse daran, nach Möglichkeit alle Anträge bis Ende 2012 zur Entscheidung zu bringen.


Die o. g. Zuschussbeträge werden zu 50 % von der EU gegenfinanziert. Pro Jahr fordert der Landkreis ein Jahreskontingent zwischen 200-230.000 € an. Um in 2012 alle Antragsteller in angemessenem Rahmen mit einem Zuschuss versorgen zu können hat der Landkreis bereits auf EU-Mittel des Jahres 2013 zurückgegriffen und diese vorzeitig zur Vergabe angemeldet. Dies wird dazu führen, dass in 2013, dem letzten Förderjahr, die EU-Mittel nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen werden. Sollte sich die hohe Zahl der Antragstellungen auch in 2013 fortsetzen, werden nicht mehr alle Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen können. Die Wirtschaftsförderung wird in den nächsten Ausschusssitzungen über den Sachstand zur EU-Förderperiode weiter berichten.


2. Kleinstprogramm

Im Rahmen des Kleinstprogrammes werden überwiegend Existenzgründer oder kleine Unternehmen gefördert, die die Mindestvoraussetzungen für das KMU-Programm nicht erreichen (z. b. die Mindestinvestitionssumme von 10.000 € für Existenzgründer und 20.000 € für Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse im Kleinstprogramm erfolgt zu 50 % aus Mitteln des Landkreises Friesland und zu 50 % von der jeweiligen Standortgemeinde.



Förderjahr

Anzahl der geförderten Gründer / Firmen

Zuschusssumme

2012

7

18.206 €

2011

10

18.095 €

2010

11

26.600 €

2009

11

20.400 €

2008

3

15.000 €

Insgesamt

42

98.301 €



Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche in der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland:


Stand

Insgesamt

Ende 2012

134

Ende 2011

168

Ende 2010

150


Die Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche hat sich in 2012 leicht reduziert. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Die Agentur für Arbeit gewährt seit Anfang 2012 einen Gründungszuschuss nur noch auf „Ermessensbasis“. Nach Auskunft von IHK und HwK haben im Kammerbezirk nur sehr wenige Gründer einen Zuschuss erhalten.


Herr Graalfs ergänzte, dass die Wirtschaftsförderung des Landkreises in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden von den Unternehmen zurzeit sehr positiv angenommen werde. Der Landkreis Friesland hat wie alle Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der EU-Förderperiode für den Zeitraum 2007 – 2013 ein Regionalisiertes Teilbudget (RTB) in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Dies teilt sich aktuell wie folgt auf:

  • Schwerpunkt 1 – Einzelbetriebliche Unternehmensförderung 1.500.000 Euro

  • Schwerpunkt 2 – Innovation und Technologietransfer 200.000 Euro

  • Schwerpunkt 3 – Infrastrukturförderung 800.000 Euro


Die Mittel im RTB können nach aktueller Einschätzzung komplett gebunden werden. Im Schwerpunkt 3 sind EU-Mittel für den 2. und 3. Bauabschnitt JadeWeserPark eingesetzt worden. Die restlichen Mittel werden voraussichtlich für Tourismusprojekte in Jever und auf Wangerooge gebunden. Die Kreisverwaltung überlegt aktuell, noch zusätzliche EU-Mittel für das Jahr 2013 zu beantragen. Die Fördermöglichkeiten in der kommenden EU-Förderperiode 2014 – 2020 werden bei einer geringeren Mittelausstattung auch deutlich reduziert werden.



Abstimmungsergebnis: