Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Begründung:


Zu der Thematik „Kostenloser Strandeintritt“ ist von einem friesländischen Bürger über das Bürgerbeteiligungsportal „Liquid Friesland“ eine Initiative eingebracht worden. Die Initiative ist in Liquid Friesland diskutiert worden, es wurden dazu auch mehrere Alternativvorschläge eingebracht. Letztlich hat sich die folgende Initiative in der Abstimmung mit 22 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen durchgesetzt:


Der Landkreis Friesland setzt sich dafür ein, dass das Land auf Pachten für die Strände in Friesland verzichtet und setzt sich im Gegenzug dafür ein, dass die Bürger in Friesland freien Zutritt zu den Stränden erhalten.“


Zu der Initiative teilt die Verwaltung mit, dass sich Landrat Ambrosy bereits am 22.06.2012 mit einem Schreiben an den damaligen Nds. Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Herrn Gert Lindemann gewandt hat. In dem Schreiben bittet der Landkreis Friesland um Prüfung, ob ein vollständiger Verzicht auf die Pachtzahlungen für die im Eigentum des Landes Niedersachsen stehenden Flächen möglich ist, mindestens aber eine deutliche Absenkung der bisherigen zu leistenden Zahlungen. Das Antwortschreiben von Minister Lindemann vom 12.07.2012 ist allen Mitgliedern des Kreisausschusses und des Wirtschaftsausschusses in Kopie übersandt worden. Minister Lindemann teilt darin folgendes mit:


Bereits am 18.06.2012 hat die Geschäftsführerin der Wangerland Touristik GmbH mit Vertretern des zuständigen Domänenamtes Oldenburg und dem Ministerium die von Ihnen angesprochenen Verträge und noch offenen Zahlungen erörtert. Die dabei vereinbarten modifizierten und auch in Ihrem Sinne reduzierten Forderungen des Landes werden zurzeit vom Domänenamt in entsprechende Nachtragsverträge eingearbeitet und der WTG in Kürze zur Unterschrift zugeleitet. Bitte haben Sie angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Strandentgelte und der nach wie vor angespannten Haushaltslage des Landes Verständnis dafür, dass ein vollständiger Entgeltverzicht bei gewerblicher Nutzung landeseigener Flächen durch Dritte nicht zur Diskussion stehen kann. Die Forderungen des Landes in Höhe von 0,5 % bis 5 % an Strandflächenumsätzen, Kurtaxe bzw. Netto-Campingentgelten halte ich zudem für moderat und nicht hauptursächlich für den von der WTG erhobenen Strandeintritt. Für nähere Informationen hinsichtlich der vorgenannten Nachtragsverträge darf ich Sie an das Domänenamt Oldenburg bei der Regionaldirektion Oldenburg, LGLN, sowie die Wangerland Touristik GmbH verweisen.“


Damit hat der Landkreis Friesland die in Liquid Friesland beschlossene Aufforderung bereits in letzten Jahr umgesetzt.



Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass eine weitere Inititative unter der Überschrift „Behindertengerecht“ mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mit folgendem Wortlaut beschlossen worden ist:


  1. Zufahrt von Rollstuhlfahrern vom Parkplatz zum Strand (Wie soll das gehen?)

  2. Behindertentoiletten am Strand (Wo sind diese?)


Der Initiator wird von der Verwaltung darüber informiert, dass es sich bei dem Thema um eine Angelegenheit der Städte und Gemeinden bzw. der örtlichen Tourismusorganisationen handelt und bittet ihn, sein Anliegen dort vorzutragen.


Herr Dr. Dehrendorf erläuterte, dass noch nicht abschließend geklärt sei, in welchen Bereichen die Einzäunung entfernt werde und wo dies aus Gründen der Verkehrssicherung und der Schafbeweidung auch zukünftig erforderlich sei. Er sieht die Aufgabenstellung und Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde als erledigt an, allerdings nicht das Gesamtproblem.


Herr Just machte deutlich, dass das Problem auch mit der Entfernung der Zäune für 2013 nicht gelöst sei. Die Wangerland Touristik wolle die Kosten für den Strandeintritt lediglich durch Parkgebühren ersetzen. Von freiem Strandzugang könne daher keine Rede sein. Auch die Anfrage über Liquid Friesland sieht er nur zum Teil als erledigt an. In der Vorlage finde sich keine Antwort der Kreisverwaltung zum Einsatz für einen freien Strandeintritt. Aus seiner Sicht finde aktuell keine sachgerechte Verteilung der Einnahmen statt, da die Tagesgäste überproportional belastet würden.


Landrat Ambrosy verwies noch einmal auf die Zuständigkeiten der Gemeinde Wangerland und der Wangerland Touristik GmbH. Von daher seien auch keine Maximalforderungen seitens des Landkreises möglich. Man müsse bei allem Verständnis für einen kostenfreien Strandzugang auch die Kosten der Gemeinde im Blick behalten.