Beschluss:

1.

Der Antrag wird unter Berücksichtigung der beigefügten „Schulentwicklungsplanung Süd“ zur Kenntnis genommen.


2.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bezüglich der nach § 106 Abs.2 Niedersächsischen Schulgesetzes zu beantwortenden Frage, ob ein ausreichendes Bedürfnis besteht, im südlichen Kreisgebiet eine oder mehrere Integrierte Gesamtschule(n) zu errichten, in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine qualifizierte Elternbefragung in den Grundschulen in der Stadt Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel durchzuführen.




1.

Die Haupt- und Realschule Zetel hat mit Schreiben vom 08.02.2013 an den Landkreis Friesland diesen aufgefordert, „die Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der Einrichtung einer zweiten integrierten Gesamtschule für den Südkreis am Standort Zetel fortzuschreiben“; der Antrag liegt als Anlage 1 an.


2.

Zurzeit haben die Schülerinnen/Schüler aus der Gemeinde Zetel, die eine IGS besuchen wollen, die Möglichkeit, die IGS Friesland in Schortens zu besuchen.


Die IGS Friesland wurde mit Schuljahresbeginn 2009/2010 mit einer 6-zügigen Jahrgangsstufe für die Jahrgänge 5 - 10 in Schortens genehmigt, zurzeit befinden sich am Standort Schortens die Jahrgangsstufen 5 bis 8 mit jeweils 180 Schülerinnen/Schülern je Jahrgang.


Die Schulbezirkssatzung des Landkreises Friesland sieht für die IGS Friesland das gesamte Kreisgebiet vor.


Die Jahrgangsstufen 5 bis 8 der IGS Friesland werden zurzeit wie folgt mit Schülerinnen/Schülern aus der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Varel und der Stadt Varel besucht:



Gemeinde Zetel

Gemeinde Bockhorn

Stadt Varel

Jahrgangsstufe 5

27

4

7

Jahrgangsstufe 6

30

6

2

Jahrgangsstufe 7

48

3

6

Jahrgangsstufe 8

25

2

5


3.

Gemäß § 106 Abs 2 Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Schulträger berechtigt, neben den Schulen nach §§ 9 – 11 (Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium) Gesamtschulen zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt und im Gebiet des Landkreises der Besuch

  • einer Hauptschule und einer Realschule oder

  • einer Oberschule sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.

Nach § 12 Abs 1 NSchG vermittelt die Gesamtschule ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsgang berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.


Gemäß § 12 Abs 2 NSchG werden in der Gesamtschule Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrgangs unterrichtet. An der Gesamtschule können die selben Abschlüsse wie an den o. a. Schulformen erworben werden. Im 10. Schuljahrgang wird die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe geführt. Die Schuljahrgänge 11 und 12 werden als Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe geführt. Eine Gesamtschule kann auch ohne die Schuljahrgänge 11 und 12 geführt werden.


Gemäß § 5 Abs 3 Nr. 2 umfasst der Sekundarbereich I der IGS die 5. bis 10. Schuljahrgänge; nach § 5 Abs 3 Nr. 3 b umfasst der Sekundarbereich II die 11. und 12. Schuljahrgänge der Gesamtschule.


Gemäß § 106 Abs 8 NSchG bedürfen die Schulträger für schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 Abs 2 NSchG der Genehmigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde, hier Regionalabteilung Osnabrück.


Eine IGS würde in einem ersten Schritt für den Sekundarbereich I beantragt.

Eine Antragstellung für den Sekundarbereich I und für den Sekundarbereich II würde von der Landesschulbehörde nicht genehmigt, da ein Bedürfnis zur Erweiterung einer IGS auch bereits um die Sekundarstufe II zurzeit noch nicht gegeben wäre.


Ein solches Bedürfnis wäre bei dem Aufbau einer IGS zu späterer Zeit zu prüfen; hierzu ist auf die Erweiterung der IGS Friesland um einen Sekundarbereich II hinzuweisen, die vom Kreistag des Landkreises Friesland am 11.03.2013 beschlossen wurde und sonach bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde beantragt wurde, siehe Vorlage 0227/2013 vom 30.01.2013.

Nach § 4 Abs 1 der Verordnung für die Schulorganisation vom 17.02.2011 hat eine integrierte Gesamtschule im Sekundarbereich I zurzeit mindestens fünfzügig zu sein, dabei ist gemäß § 4 Abs 3 dieser Verordnung von einer Schülerzahl von 26 je Klasse auszugehen.


Gemäß dem Runderlass des MK vom 07.07.2011 (Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den Allgemeinbildenden Schulen) ist an Integrierten Gesamtschulen bis zum 10. Schuljahrgang für die Bildung von Klassen von einer Schülerhöchstzahl von 30 auszugehen.


Wie das Niedersächsische Kultusministerium mitteilte, soll noch vor der Sommerpause 2013 die Einrichtung von Gesamtschulen durch eine Absenkung der Mindestzügigkeit auf 4 erleichtert werden. Hierzu ist auf die beabsichtigte Änderung des NSchG hinzuweisen, sie ist als Anlage 2 beigefügt.


Die Gesamtschulen sollen zukünftig wieder ersetzende Schulform werden mit dem Anspruch, echte gebundene Ganztagsschulen zu sein.


4.

Der Kreistag des Landkreises Friesland hat am 22.06.2011 unter TOP 5.1.1 (Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, Vorlage: 892/211) unter anderem wie folgt beschlossen:


  1. Die vorhandenen Schulstandorte sind zu erhalten

  2. Die vorhandenen örtlichen Schulangebote sind zu erhalten

  3. Bei der Umwandlung von Schulformen ist auf den Willen der Schulvorstände bzw. der Erziehungsberechtigten abzustellen

  4. Dem möglichen Ausdünnen von Bildungsangeboten durch die demographische Entwicklung ist durch Kooperationen der betreffenden Schulen entgegen zu wirken.

  5. Eine IGS in Varel kann angesichts der demographischen Entwicklung und der Auswirkungen auf die übrigen Schulstandorte in der Stadt Varel und in den Gemeinden Bockhorn und Zetel nicht empfohlen werden.

  6. Ein weiteres gymnasiales Angebot in Varel (beispielsweise durch einen gymnasialen Zweig an Oberschulen) kann wegen der Auswirkungen auf das Lothar-Meyer-Gymnasium und das gymnasiale Angebot in Zetel nicht empfohlen werden.

  7. Ein qualitativ gutes, nachhaltiges gymnasiales Angebot in Zetel (ggf. in Kooperation ) soll erhalten bleiben.


5.

Anlässlich der Beschlussfassung auf Genehmigung der Erweiterung der IGS Friesland um einen Sekundarbereich II ab dem Schuljahr 2015/2016 wurde die Schulentwicklungsplanung für den Nordkreis aktualisiert, siehe o. a. Vorlage.


Für den Südkreis wurde ebenfalls die Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2010 aktualisiert, sie liegt als Anlage 3 an.


Diese aktualisierte Schulentwicklungsplanung wurde den Gemeinden Bockhorn und Zetel sowie der Stadt Varel zugeleitet; ferner der Haupt- und Realschule Zetel, der Oberschule Bockhorn, der Oberschule Obenstrohe, der Oberschule Varel und dem Lothar-Meyer-Gymnasium Varel.

Diese Schulentwicklungsplanung wurde mit den Schulleitungen der genannten Schulen am 08.04.2013 erörtert.


Die Schulleitungen der Oberschulen und des Lothar-Meyer-Gymnasiums sprachen sich gegen die Errichtung einer IGS in Zetel aus, da sie negative Auswirkungen auf ihre Schulen befürchten.


6.

Damit die Frage beantwortet werden kann, ob ein ausreichendes Bedürfnis an der Errichtung einer IGS in Zetel besteht, wird vorgeschlagen, in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine qualifizierte Elternbefragung in den Grundschulen in der Stadt Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel durchzuführen.


Ergänzend würden in diesen Gemeinden Eltern-Info-Abende stattfinden.


Gleichermaßen wurde bei der Errichtung der IGS Friesland im Jahre 2008 verfahren.


Den Ergebnissen der qualifizierten Elternbefragung kann dann entnommen werden, ob und ggf. wie stark ein Bedürfnis bei den Erziehungsberechtigten an dem Besuch ihrer Kinder an einer IGS in Zetel besteht. Diese Ergebnisse wiederum würden,

wie bei der IGS- Errichtung in 2008, Berücksichtigung finden bezüglich der konkreten Auswirkungen auf die bestehenden Oberschulen und das Lothar-Meyer-Gymnasium.



7.

Die Oberschule Varel hat mit Schreiben vom 15.04.2013 mitgeteilt, dass am 22.04.2013 der Schulvorstand den Antrag auf die Umwandlung der Oberschule Varel in eine IGS beraten wird. Es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag gestellt wird. Daher die Formulierung in dem Beschlussvorschlag 2.


8.

Die Kreisverwaltung hat eine interne Planungsgruppe initiiert, die verschiedene Schulentwicklungsvarianten für das südliche Kreisgebiet untersuchen wird.




Frau Vogelbusch führt in die Thematik ein. Sie berichtet über den Antrag der HS/RS Zetel sowie den seit gestern vorliegenden Antrag der Oberschule Varel.


Diese Anträge müssen nun ausführlich geprüft werden. - Sie legt Wert darauf, dass dabei natürlich auch Rücksprache mit der Landesschulbehörde, den Schulen und den Städten und Gemeinden gehalten werden muss.


Dabei sind der Beschluss des Kreistages aus 2011 sowie der demographische Wandel zu beachten.


Außerdem ist nicht zu verkennen, dass bei einer Einrichtung einer IGS im Südkreis auch der Nordkreis betroffen ist.


Es muss daher eine breite Betrachtung der Auswirkungen einer IGS im Südkreis stattfinden. Dazu ist auch ein enger Schulterschluss mit den Bürgermeistern notwendig.


Herr Thöle führt weiterhin aus, dass an der IGS Friesland in Schortens derzeit ca. eine Klasse aus Zetel ist, so dass bei einer IGS im Südkreis dort auch wieder Kapazitäten frei werden würden.


Daher ist eine qualifizierte Befragung der Eltern in den Gemeinden Bockhorn und Zetel sowie der Stadt Varel nötig, um den Elternwillen und damit das Bedürfnis nach einer oder mehrerer Integrierten Gesamtschule(n) in Erfahrung zu bringen.


Aber auch die Auswirkungen auf die vorhandenen Oberschulen und das Gymnasium sind zu betrachten.


Erst wenn alle Voraussetzungen für die Einrichtung einer IGS im Südkreis erfüllt sind, kann eine Antragstellung erfolgen, aber vorerst nur für die Sekundarstufe I.


Diese IGS kann dann nach zukünftiger Gesetzeslage 4zügig, in Ausnahme auch 3zügig sein, wobei die Hürden für eine dreizügige IGS sehr hoch sind.


Herr Thöle berichtet zudem nochmals über die Erörterung des Antrages mit den Schulleitungen der kreiseigenen Schulen; die Schulleitungen der Schulen in Varel und Bockhorn hätten sich einheitlich gegen die Einrichtung einer IGS in Zetel ausgesprochen.


Sollte es zu der Einrichtung einer oder mehrerer Integrierten Gesamtschule(n) im Südkreis kommen, sieht der Zeitplan eine Einrichtung zum 01.08.2014 vor.


Allerdings sind diesbezüglich alle Varianten zu prüfen, ob eine oder mehrere Integrierte Gesamtschule(n) in Zetel und/oder in Varel eingerichtet werden sollen.


Zudem müsste der Exodus von Schülern aus dem Landkreis Friesland nach Jade und Westerstede gestoppt werden.


Frau Neumann berichtet über die Beweggründe der HSRS Zetel, warum der Antrag auf Einrichtung einer IGS gestellt worden ist.


Allem voran sei der Elternwille und die große Nachfrage nach einer IGS im Südkreis der Hauptgrund gewesen. Zudem ist nun die Chance gegeben, auch eine 4zügige IGS zu gründen.


Außerdem würden dadurch die Fahrtwege für die Schüler aus dem Südkreis deutlich geringer ausfallen, wenn eine IGS vor Ort sei.


In diesem Zusammenhang überreicht die Bürgerinitiative IGS Zetel eine Unterschriftenliste mit ca. 350 Unterschriften für eine IGS in Zetel zum 01.08.2014 und wiederholt die Frage nach dem Zeitplan für die eventuelle Einrichtung einer IGS in Zetel.


Frau Vogelbusch macht deutlich, dass der Landkreis Friesland natürlich versuchen wird, so schnell wie möglich die Anträge zu bearbeiten und die Fristen einhalten will, aber sie kann keine Zusage für einen konkreten Zeitpunkt geben.


Herr Spiekermann sagt, dass er nicht gegen Integrierte Gesamtschulen ist, aber er sieht durchaus die Gefahr, dass andere Schulstandorte gefährdet sind. Daher kann er sich zwei Integrierte Gesamtschulen im Südkreis auch nicht vorstellen.


Für ihn ist entscheidend, dass heute der vorgeschlagene Beschluss gefasst wird, damit es mit der Bearbeitung der Anträge und der weiteren Planung weitergehen kann.


Frau Esser verweist auf die Dringlichkeit, da sehr wahrscheinlich nur eine begrenzte Anzahl an Integrierten Gesamtschulen im Land Niedersachsen möglich sein wird und auch eine dreizügige IGS nur im absoluten Ausnahmefall genehmigt wird.


Herr Burgenger betont, dass die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen gerne schon früher Integrierte Gesamtschulen eingerichtet hätte, auch in Zetel, so dass es nun wichtig ist, dass die Elternbefragung schnell durchgeführt wird.


Er betont, dass keine anderen Schulstandorte gefährdet werden sollen.


Frau Kujath weist zudem darauf hin, dass die Schulen heute einfach mehr miteinander kooperieren und Schwerpunkte setzen müssen. Auf jeden Fall benötigt der Südkreis aber unbedingt mindestens eine IGS.


Frau Sieckmann erklärt, dass die CDU die Elternabfrage für die Einrichtung einer oder mehrerer Integrierten Gesamtschule(n) positiv begleiten wird, da unbedingt verlässliche Zahlen benötigt werden. Zudem ist auch sie der Ansicht, dass zu viele Schüler den Landkreis Friesland verlassen, um auswärtige Schulen zu besuchen.


Daher sind aus ihrer Sicht auch unbedingt Informationsveranstaltungen an den Grundschulen notwendig.


Sie betont aber auch, dass der Beschluss des Kreistages aus 2011 berücksichtigt werden muss, wonach alle Schulstandorte der weiterführenden Schulen erhalten werden sollen.


Bezüglich der Nachfrage, wie hoch die Beteiligung an der Elternbefragung sein muss, damit ein valides Ergebnis erzielt wird, erklärt Herr Dr. Drabent, dass ein Rücklauf von 70 % wissenschaftlich repräsentativ ist.


Herr Gburreck sieht die Anträge auf Einrichtung einer IGS positiv, zeigt sich aber überrascht über die Kurzfristigkeit des Antrages der Oberschule Varel.


Herr Müller erklärt, dass bei einer Abweichung von der bisherigen Schulentwicklungsplanung unbedingt eine qualitativ hochwertige Schullandschaft geschaffen werden muss.


Herr Neugebauer sieht die Problematik, dass bei einer Einrichtung einer IGS die komplette Schullandschaft durcheinander gewürfelt wird und zum Beispiel die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel geschlossen werden müsste.


Daher ist unbedingt eine vernünftige Befragung notwendig, die aus seiner Sicht auch in den Kindergärten durchgeführt werden müsste.


Frau Ralle erklärt, dass sie dem Beschlussvorschlag folgt, aber Frau Schläger von der Oberschule Varel ihren Antrag noch erläutern sollte.


Frau Esser stellt die Frage, ob die Schulen nicht grundsätzlich schon aufgrund des demographischen Wandels Probleme bekommen, auch wenn es keine Änderungen in der Schullandschaft durch die Einführung einer IGS geben würde.


Zudem stellt sie klar, dass ihrer Information nach bei der Elternbefragung für die IGS Friesland in Schortens damals kein Rücklauf in Höhe von 70 % erfolgt ist, dieser aber dennoch ausreichend für ein aussagekräftiges Ergebnis war.


Herr Neugebauer fragt, ob man aus der Elternbefragung erkennen wird, woher die Kinder kommen. Die Frage wird durch die Verwaltung mit Ja beantwortet.


Herr Böcker fordert alle auf, ein „Wir-Gefühl“ für den gesamten Landkreis Friesland zu entwickeln, so dass man die beste Lösung für Alle erarbeitet.


Frau Schläger begründet sodann den Antrag der Oberschule Varel auf Einrichtung einer IGS.


Sie berichtet, dass sie sich gut vorstellen kann eine IGS in Varel zu führen, die mit dem Lothar-Meyer-Gymnasium kooperiert.


Daher habe Frau Geisler sie auch angesprochen, wenn es eine IGS im Südkreis geben soll, dann in Varel, um zu kooperieren und eine gemeinsame Oberstufe einzurichten.


Zudem unterstützt auch der Stadtelternrat in Varel dieses Anliegen. Auch das Kollegium der Oberschule Varel ist sich einig und unterrichtet bereits in der jetzigen Oberschule jahrgangsbezogen.


Frau Schläger betont, dass der Standortfaktor für Varel spricht und der Antrag nicht gegen den Standort Zetel gerichtet ist.


Weiterhin sieht sie den Vorteil, dass die Oberschule in Obenstrohe dann auch die Oberschüler der Oberschule Varel übernehmen und davon profitieren könnte.


Frau Geisler erläutert ihren Standpunkt. Sie betont, dass sie am liebsten gar keine IGS im Südkreis hätte, aber wenn eine IGS eingerichtet wird, dann sollte dies in Varel sein.


Sie begründet dies damit, dass dann Kooperationen stattfinden könnten, was mit Zetel als IGS-Standort nicht möglich ist. Die Zusammenarbeit mit der Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel gestaltet sich schon schwierig, so dass an eine Kooperation mit einer IGS in Zetel wegen der Entfernung nicht zu denken ist.


Für das Lothar-Meyer-Gymnasium ist vor allem eine attraktive Oberstufe wichtig, wozu mindestens 60 bis 80 Schüler benötigt werden, um verschiedene Angebote vorhalten zu können. Dies könnte durch die Kooperation mit einer IGS in Varel und dem beruflichen Gymnasium der BBS Varel gewährleistet sein.


Herr Burgenger hinterfragt, wieso so viele Schüler zum Jadegymnasium gehen.


Frau Geisler erklärt dies damit, dass die privaten Schulen gerade einen Boom erleben, da die Eltern der Ansicht sind, dass dort ein besonders attraktives und exklusives Angebot vorgehalten wird.


Daher sei es umso wichtiger, dass das Lothar-Meyer-Gymnasium in Varel gestärkt wird.


Frau Bödecker fasst zusammen, dass die qualifizierte Elternbefragung grundsätzlich durchgeführt werden soll.



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig


Anmerkung der Verwaltung:

Der o. a. Beschlussvorschlag hätte am 8. Mai 2013 den Kreisausschuss passieren sollen; die Sitzung wurde aus terminlichen Gründen abgesagt.

Um dennoch die vom Fachausschuss einstimmig empfohlene Elternbefragung zeitnah beginnen zu können, hat Landrat Ambrosy im Einvernehmen mit stv. Landrätin Kaiser-Fuchs im Wege einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG die Zustimmung erteilt. Der TOP wird im Kreisausschuss am 22. Mai 2013 behandelt.