Herr Menke erkundigt sich nach dem Sachstand bei der Vergrämung von Saatkrähen im Stadtgebiet Jever. Er führte aus, dass er die durchgeführte Beseitigung der Nester kritisch sehe.

Von Seiten der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass nach dem Gespräch mit Vertretern der Stadt Jever ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt wurde, der darauf abzielte an besonders beeinträchtigten Bereichen die Saatkrähennester zu entfernen, in denen noch keine Nestlinge festgestellt werden. Diese Aktion wurde dann nach Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahme in der 17. Woche an 2 Tagen durchgeführt. Dabei wurden rd. 100 Saatkrähennester entfernt. Der Schlossgarten blieb bei der Aktion unangetastet. Die Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde fiel nach einer Sachgüterabwägung bei der festgestellt wurde, dass in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes zur Erteilung einer Ausnahme vorliegen.

Das Thema soll bei der nächsten Sitzung des Runden Tisches Naturschutz Friesland erörtert werden.