Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, von geeigneten Fachbüros Angebote für die Erstellung und Begleitung eines Abfallwirtschaftskonzeptes sowie für die europaweite öffentliche Ausschreibung der Abfallentsorgung ab 01.01.2015 einzuholen.


Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.



Das Abfallwirtschaftskonzept ist eine Pflichtaufgabe, die sich aus § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes ergibt. Vor dem Hintergrund der Ausschreibung der Abfallentsorgung ab 01.01.2015 für einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren (erweiterbar auf 10 Jahre) und der zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Abfallsammlung, -entsorgung und -behandlung bietet es sich an, vor der Ausschreibung mit der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzepts zu beginnen und in diesem Zusammenhang auch die vorhandenen und ggf. zu erwartenden Möglichkeiten bei der Abfallbeseitigung / der Abfallwirtschaft zu berücksichtigen.


Die derzeitigen Verträge zur Durchführung der Abfallentsorgungsleistungen im Landkreis laufen am 31.12.2014 aus. Nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen diese Lesitungen öffentlich und europaweit ausgeschrieben werden. Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Ausschreibung bis zur abschließenden Auftragsvergabe sind Vorlaufzeiten von 12 – 18 Monaten einzuplanen.


Die Datengrundlagen bei Abfallwirtschaftskonzept und Ausschreibung sind ähnlich und können bei einer gemeinsamen Bewertung in einem Fachbüro zeitsparender und damit kostengünstiger ausgewertet werden.


In einer Abfrage zur Kostenorientierung bei geeigneten Fachbüros wurde bei einer gemeinsamen Vergabe eine Einsparung von ca. 20 % angegeben.


Durch die Komplexität einer europaweiten Ausschreibung ist die Einschaltung eines externen Fachbüros für eine rechtssichere Vergabe unabdingbar. Insbesondere vor dem Hintergrund von Einsprüchen, Rügen in Verbindung mit der Vergabe hat der Landkreis kein Personal, das diese Aufgabe leisten kann.


Für die Erstellung eines Abfallwirtschaftkonzeptes sind eine unabhängige Betrachtung sowie Ideen und Erfahrungen anderer Kommunen erforderlich.


Bei der Aufstellung des Abfallwirtschaftskonzepts sind die kreisangehörigen Gemeinden sowie die Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange von dem Abfallwirtschaftskonzept berührt werden können und der Zweckverband zu beteiligen. Anregungen und Bedenken sind dann zu erörtert und bei Bedarf einzuarbeiten.

Das Fachbüro wird dabei fachlich durch den Fachbereich Umwelt unterstützt.


Die Abfrage der Fachbüros erfolgt gem. VOF in 2 Losen mit der Option einer gemeinsamen Vergabe bei entsprechendem Preisnachlass.