Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.



Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen ehemaligen Heimkindern Mittel aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) bis zum 31. Dezember 2014 zur Verfügung.


Der Gründung des Fonds war eine langjährige Diskussion um Missstände in der Heimerziehung in den frühen Jahren der Republik vorausgegangen.


Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, die Evangelische Kirche in Deutschland, die (Erz)-Bistümer der Katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk und die Deutsche Ordensoberkonferenz errichtet.


Die Geschäftsstelle des Fonds ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln angesiedelt.

Ein vergleichbarer Fonds besteht auch für die neuen Bundesländer.


Durch den Fonds wird ein eigenständiges Hilfesystem für Betroffene in Ergänzung zu den bestehenden Hilfesystemen geschaffen. Anknüpfungspunkt für die Hilfen sind heute noch vorhandene Folgeschäden.


Die Prüfung einer möglichen Hilfegewährung aus dem Fonds ist in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen sind bei den kreisfreien Städten und Land­kreisen „Anlauf- und Beratungsstellen Heimerziehung“ begründet worden.


Im Landkreis Friesland ist Anlauf- und Beratungsstelle organisatorisch dem Fachbereich „Soziales und Senioren“ zugeordnet und seit dem 1. Februar 2012 mit der Sozial­pädagogin Frau Karin Schulz stundenweise besetzt.


Nach einer Einleitung durch Herrn Wiese gibt Frau Schulz einen Überblick über ihre bisherige praktische Arbeit und die Möglichkeiten des Fonds. Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat sie insgesamt 15 ehemalige Heimkinder in der Betreuung. Sie arbeitet deren Fälle auf, um Zahlungen aus dem Fonds von Bund und Kirchen für sie als Betroffene

zu erlangen. In 4 Fällen konnte die Betreuung inzwischen abgeschlossen werden.