Nachtrag: 29.05.2013 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Anspruchsregelungen des § 114 NschG ohne freiwillige Leistungen werden seitens des Landkreises Friesland angewendet.



Text der Initiative:


Der Landkreis Friesland möge sich darum kümmern, rechtliche Grundlagen für eine generelle kostenlose Schülerbeförderung auch für Schülerinnen und Schüler der SEK II zu schaffen. Vielen Eltern, die keinen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, fällt es schwer, manchen ist es gar nicht möglich ihren Kindern den Besuch der SEK zu ermöglichen.“


Grundlage für den Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung sind die Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit der „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland“. Nach § 114 Abs. 1 NSchG hat der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung dabei die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der


  • 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen

  • der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schule für Schüler/innen mit geistigen Behinderungen

  • der Berufseinstiegsschule

  • sowie der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schüler/innen diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besuchen,


unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.


Eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten für Schüler des Sekundarbereiches II besteht nicht und wäre eine freiwillige Leistung des Landkreises.



Der Landkreis Friesland könnte den Kreis der Anspruchsberechtigten in § 1 Abs. der Satzung über die Schülerbeförderung erweitern, um den Schülern des Sekundarbereiches II eine kostenlose Schülerbeförderung zu ermöglichen. Ausgehend von zur Zeit 1080 Schülern, die aufgrund der Entfernungsgrenzen (§ 2 der Satzung über die Schülerbeförderung) anspruchsberechtigt wären (Stand Schuljahr 2011/2012) und durchschnittlichen Schülerbeförderungskosten von ca. 600 € pro Schüler jährlich, würde sich eine weitere Kostensteigerung in der Schülerbeförderung von ca. 648.000 € pro Jahr ergeben. Zur Zeit beziehen 65 Schüler Leistungen im Rahmen des „Bildungspaketes“. Daher würden sich die Kosten um ca. 39.000 € reduzieren. Somit verblieben Kosten in Höhe von ca. 609.000 €. Diese Summe zusätzlicher freiwilliger Ausgaben ist nicht im Haushalt darstellbar.

Die Verwaltung empfiehlt die Anspruchsregelungen des § 114 NSchG ohne freiwillige Leistungen seitens des Landkreises anzuwenden, so dass es bei dem heutigen Kreis der Anspruchsberechtigten bleibt.



Herr Dr. Dehrendorf führte ergänzend aus, dass die Ausweitung der Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung auf den Sekundarbereich II eine freiwillige Aufgabe ist und die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis kaum darstellbar sind. Das Argument „Bedürftigkeit“ kann hier keine Auswirkungen haben. Bei einer Bedürftigkeit i. S. von Eltern/Schülern im Bereich des Existenzminimums werden die Kosten übernommen. Herr Busch ergänzte, dass über 600.000 € an Mehrkosten durch den Landkreis nicht finanzierbar sind.


Herr Pauluschke wies darauf hin,dass es in der Vergangenheit Versuche gab, die Kosten der Schülerbeförderung zu reduzieren. Jetzt eine 15 %ige Steigerung der Schülerbeförderungskosten zu akzeptieren hält er nicht für möglich. Herr Busch sieht das Geld besser direkt in den Schulen angelegt als im Schulweg. Herr Chmielewski erklärte, dass der Landkreis sich als Bildungsregion sieht und damit auch in Bildung investiert werden sollte.

Herr Ambrosy erklärte, dass – wenn der Wunsch besteht, dass sich der Landkreis an das Land für eine Kostentragung wendet – er dies umsetzen werde. Er wies aber darauf hin, dass nach seiner Einschätzung das Ergebnis sein wird, dass der Landkreis diese zusätzlichen freiwilligen Kosten selbst tragen müsste.


Herr Just stellte aus seiner Sicht klar, dass mit dem Antrag aus Liquid Friesland zunächst einmal die Frage nach den rechtlichen Grundlagen gestellt wurde. Wenn an das Land appelliert wird, die Kosten zu übernehmen, könnte die Finanzierung über eine Aufstockung der allgemeinen Finanzzuweisungen erfolgen.


Herr Pauluschke erklärte, dies wäre eine skurrile Diskussion. Die Finanzierung der Schülerbeförderung wird derzeit nicht über Finanzmittel des Landes gedeckt. Die Erwartung von zusätzlichen Landesmitteln für die ausgeweitete Schülerbeförderung hält er für unrealistisch. Sofern der Landkreis weitere finanzielle Aufgaben übernimmt, rechnet Herr Pauluschke mit einer Erhöhung der Kreisumlage um mind. 1 Punkt.


Der Ausschuss nahm Kenntnis und beschloss wie folgt:




Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung

(9 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung)