Beschluss: einstimmig beschlossen

Resolution:


Der Kreistag des Landkreises Friesland spricht sich mit Nachdruck gegen Bestrebungen auf europäischer Ebene aus, das öffentliche Vergabewesen durch weitere Vorgaben zu reglementieren.


Insbesondere wird kein Bedarf gesehen, die Wasserversorgung als grundgesetzlich verbrieftes Recht Kommunen als Teil der Daseinsvorsorge neuen Regelungen zu unterwerfen, die in der Folge eine Tendenz zur Privatisierung des öffentlichen Gutes „Wasser“ mit sich bringen würden. Das Recht auf Wasser und das Recht auf sanitäre Grundversorgung sind Menschenrechte entsprechend der Charta der Vereinten Nationen. Eine funktionieren Wasser- und auch Abwasserwirtschaft muss als Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in öffentlicher Hand ist dies auch dauerhaft, nachhaltig, in guter Qualität und mit einem ausgewogenen Preis-Leistungverhältnis möglich.


Der Landkreis Friesland spricht sich daher nachdrücklich gegen die Planungen der Europäischen Union aus, das öffentliche Vergabewesen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserreinigung in die Liberalisierungsagenda der geplanten Richtlinie aufzunehmen. Die Wasser- und damit auch die Abwasserwirtschaft darf nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen.


Die Europäische Union wird daher aufgefordert, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Das Recht auf Wasser und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft muss vor Markinteressen gehen.


Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlamentes werden aufgefordert, sich gegen eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen im Hinblick auf die Daseinsvorsorge auszusprechen und den Richtlinienentwurf der Kommission in der jetzt vorgelegten Form abzulehnen sowie die kommunale Selbstverwaltung, die Daseinsvorsorge und die Trinkwasserversorgung zu schützen.“










Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.1 der KA-Niederschrift vom 22. Mai 2013 wird verwiesen; der Kreistag nahm von dem Votum des Kreisausschusses Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Harms betonte die Dimension der Thematik. Über 1,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger hätten sich erfreulicherweise an der Petition beteiligt und dazu beigetragen, dass beim zuständigen EU-Binnenmarktkommissar ein Umdenken erfolgt sei. Aus den Konzessionsverträgen seien diese Richtlinien nun heraus genommen worden. Es gelte denen Dank zu sagen, die sich gegen das ursprüngliche Vorhaben der EU gewehrt und eine Eingabe verfasst hätten. Zwar habe sich die Resolution des Landkreises durch die aktuelle Entwicklung seit einigen Tagen erledigt. Trotzdem sollte sie heute beschlossen werden, da zukünftige Entwicklungen nicht abzusehen seien und man die Einwendungsführer in ihren Bemühungen bekräftige.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ sodann abstimmen. Der Kreistag verabschiedete folgende …




Abstimmungsergebnis:

einstimmig