6.1 LiquidFriesland: Einheitliche Berechnungsgrundlage für Elternbeiträge in Kindertagesstätten


In LiquidFriesland (Bürgerplattform des Landkreises Friesland) hat eine Initiative ihre Abstimmung gewonnen, die den Landkreis Friesland auffordert, sich für "einheitliche Berechnungsgrundlagen bei der Festlegung von Elternbeiträgen" in Tageseinrichtungen für Kinder einzusetzen.


Nach § 20 Abs. 1 Nds. KiTaG sind die Gebühren und Entgelte für den Besuch von Kindertagesstätten, kleinen Kindertagesstätten und solchen Kinderspielkreisen, in denen die Kinder wöchentlich mindestens 15 Stunden am Vormittag betreut werden, so zu bemessen, dass die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist. Die Sätze der Gebühren und Entgelte sollen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder richten und gestaffelt werden.


Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Teilaufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe „Übernahme von Elternbeiträgen im Kindertages-stättenbereich“ gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung übertragen worden.


Auf der Grundlage dieser Vereinbarung erstattet der Landkreis Friesland an die Städte und Gemeinden Zuschüsse zu den Elternbeiträgen im Rahmen eines Pauschalbetrages.


Die Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland haben einen Arbeitskreis in Kooperation mit der Fachberatung des Landkreises Friesland gebildet. Ziel des Arbeitskreises ist es, die Prozess-, Einrichtungs- und Trägerqualität einheitlich zu bestimmen und gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln. Das Ergebnis der Abstimmung in LiquidFriesland zu den einheitlichen Elternbeiträgen wird in diesen Arbeitskreis transportiert und mit den Beteiligten erörtert.



Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.