Beschluss: zur Kenntnis genommen


Es gibt keine Einwohnerfragen.


Frau Vogelbusch weist an dieser Stelle auf den Aushang eines Bescheides im Schaukasten des Landkreises hin. Dieser Aushang hat scheinbar zur Verwirrung geführt. Sie klärt auf, dass es sich hierbei um eine öffentliche Zustellung handelt, da der betreffende Bürger postalisch nicht erreichbar ist. Künftig wird an dieser Stelle ein Vermerk hinzugefügt, wenn es sich um eine öffentliche Zustellung handelt.