Beschluss: zur Kenntnis genommen


Herr Bruns stellt die aktuellen Daten zum Arbeitsmarkt und zur Zielerreichung anhand der vorab verteilten Tischvorlage dar.

KTA Vehoff erkundigt sich, ob die Tischvorlage nicht vor dem Termin hätte zur Verfügung gestellt werden können. Herr Bruns bedauert, dass dies zu diesem Termin aus zeitlichen Gründen nicht möglich war. Künftig werden die Vorlagen rechtzeitig bereit gestellt.

KTA Neugebauer fragt, ob die Softwareprobleme nun vollständig behoben werden konnten. Herr Bruns verneint dies, die bestehenden technischen Probleme haben allerdings keine Auswirkungen auf die Arbeitsmarktstatistik.

Allgemeine Zahlen, Daten und Fakten

Die Zahl der Arbeitslosen lag im Juli bei 1.794 Personen. Im Vergleich zum Agenturbezirk ist dies ein positives Ergebnis, da entgegen anderer Jobcenter im gleichen Agenturbezirk im Vergleich zum Vormonat sogar noch weitere Arbeitslose abgebaut werden konnten. Von den 1.794 Arbeitslosen waren 103 Arbeitslose aus dem Bereich U25. Dem Wunsch der Ausschussmitglieder entsprechend wurde in der Tischvorlage die Arbeitslosenquote ergänzt. In Friesland lag die Arbeitslosenquote im Juli für die Rechtskreise SGB II und SGB III bei 5,8 %. Die Arbeitslosenquote im SGB II isoliert lag bei 3,7 %. Im gesamten Agenturbezirk betrug die Arbeitslosenquote für beide Rechtskreise gesamt 7,4 %. Herr Bruns weist darauf hin, dass der Agenturbezirk vergangenes Jahr erweitert wurde. Der Bezirk beinhaltet nun nicht mehr nur Friesland und Wilhelmshaven, sondern wurde um das Gebiet der Arbeitsagentur Oldenburg erweitert.

KTA Gerdes-Borreck möchte wissen, wie der große Unterschied der Anzahl der Arbeitslosen im Bereich U25 zu erklären ist. Herr Bruns erläutert, dass es zu diesem Unterschied keine konkrete Erklärung gäbe. An beiden Standorten besteht das gleiche Angebot. Es hat sich allerdings gezeigt, dass sich das Klientel im Südkreis vom Klientel im Nordkreis deutlich unterscheidet. Dieses Phänomen zeigt sich auch bereits seit längerer Zeit.

KTA Janßen möchte wissen, wie viele Kunden vom Jobcenter vermittelt wurden und wie viele sich selbständig eine Arbeitsstelle gesucht haben. Herr Bruns antwortet, dass diese konkreten Zahlen im Moment nicht vorliegen, sie werden dem Protokoll beigefügt. Er merkt an, dass sich die Abgänge aus Arbeitslosigkeit nicht allein mit der Aufnahme einer Beschäftigung decken. Das Konzept der Unterbeschäftigung findet bei der Ermittlung des Arbeitslosenbestandes Berücksichtigung.

Neben der Arbeitslosenstatistik sind die Daten zur Grundsicherung von Bedeutung. Diese sind auch teils für das Zielsystem zu berücksichtigen. Im Juli lag die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 4.164 Personen. Hinzu kommen 1.743 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das Jobcenter hat somit etwa 5.900 Leistungsberechtigte betreut. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich im Vergleich zum Vormonat weiter reduziert, bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kam es zu einer leichten Erhöhung. Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist für das Zielsystem relevant.

KTA Janßen erkundigt sich, wie es sein kann, dass bei einer Reduzierung der Leistungsbezieher im Finanzbericht des letzten Quartals eine Erhöhung der Ausgaben zu verzeichnen ist. Frau Vogelbusch weist darauf hin, dass sich der Finanzbericht auf den Bereich der Sozialhilfe bezieht. Dies hängt nicht mit dem Jobcenter zusammen.

Kennzahl 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Herr Bruns führt aus, dass für die Kennzahl 1 kein Zielwert vereinbart wurde, die Entwicklung wird über ein qualifiziertes Monitoring kontinuierlich beobachtet. Für das Jahr 2013 ist keine Reduzierung der Ausgaben sondern eine Erhöhung geplant worden.

Für die Kennzahlen liegen Daten für den Berichtsmonat April vor. Im Kennzahlensystem muss immer eine Wartezeit von drei Monaten berücksichtigt werden, jüngere Daten können aufgrund fehlender Aussagekraft noch nicht berücksichtigt werden.

Im April haben sich die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt um 3,6 % höher im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Planwert sieht eine Erhöhung von 2,3 % vor, der aktuelle Stand kann sich noch nach unten korrigieren, zum jetzigen Zeitpunkt kann man dies aber noch nicht genau abschätzen. Im Vergleichstyp 7, darunter befinden sich Träger mit einer vergleichbaren Arbeitsmarktlage, belegt das Jobcenter Friesland den Platz 51 von 55. Herr Bruns gibt zu Bedenken, dass der Platz im Rangvergleich nicht immer ganz aussagekräftig ist. Jobcenter, die im Vorjahr gute Ergebnisse erzielt haben, können im Folgejahr schlechter abschneiden, da nicht mehr soviel Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Die Ausgaben im Jahresfortschritt liegen im April bei 4.626.000 €, dies entspricht Mehrausgaben von 137.000 € im Vergleich zu 2012.

KTA Vehoff möchte wissen, warum eine Erhöhung der Ausgaben geplant wurde. Herr Bruns erläutert, dass es zu Beginn des Jahres eine gesetzlich bestimmte Regelbedarfserhöhung gab. Im Schnitt werden seit Beginn 2013 etwa 10 € pro Leistungsempfänger mehr gezahlt, dass macht sich in der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt bei etwa 3.000 Bedarfsgemeinschaften bemerkbar.

KTA Janßen kritisiert die Darstellung der Tischvorlage. Er wünscht sich eine andere Aufteilung, zudem fehlen ihm Zahlen zu Aufstockern. Diese wären interessant, da sich in Friesland viele Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen befänden. Die Abkürzungen seien dazu schwer nachvollziehbar. Herr Bruns merkt an, dass die Darstellung der Tischvorlage in einer vorangegangenen Sitzung mit den Mitgliedern des Ausschusses abgestimmt wurde und keine Änderungswünsche vorgebracht wurden. Er stimmt aber zu, dass die Definitionen und Abkürzungen für den Laien sicher nicht ganz einfach zu verstehen ist. Zum nächsten Mal wird der Tischvorlage ein Glossar beigefügt und versucht, die Vorlage leichter verständlich zu machen.

KTA Kühne erfragt, wodurch der schlechte Rang zu erklären ist und was andere Jobcenter anders machen. Herr Bruns erklärt, dass in Friesland bei der Entscheidung über Leistungsgewährung schon immer sehr stark auf vorrangige Leistungen verwiesen wurde. Dadurch wurden in der Vergangenheit sehr gute Ergebnisse erzielt. Inzwischen ist der Verweis auf vorrangige Leistungen bei anderen Jobcenter auch ein größeres Thema geworden, dies macht sich nun bemerkbar.

Kennzahl 2: Integrationsquote

Die Zielintegrationsquote für dieses Jahr liegt bei 31,1 %. Auch dieses Ziel wird schwierig zu erreichen sein. Im April lag die Integrationsquote bei 30,7 %, dies entspricht im Rangvergleich einem sehr guten Platz. Im Vergleichstyp 7 befindet sich das Jobcenter Friesland auf Platz 7 von 55 bzw. auf Platz 2 von 21 der niedersächsischen Träger; hinter dem Landkreis Wittmund und vor dem Landkreis Leer. Bei der erzielten Integrationsquote kann man von einem wirklich guten Ergebnis sprechen, der Median im Vergleichstyp 7 liegt dazu im Vergleich bei 26,6 %. Dennoch wird es schwierig die Zielvereinbarung zu erreichen. Zum April wurden insgesamt 407 Integrationen erreicht, dies entspricht einer negativen Abweichung von 19 Personen. Auch bei den jüngeren Daten mit verkürzter Wartezeit zeigt sich, dass eine Zielverfehlung wahrscheinlich ist. Das Ziel wurde ambitioniert gewählt. Die Integrationsarbeit wird anspruchsvoller und die Wirtschaftslage spielt eine große Rolle. In diesem Jahr hat das Wetter zudem den Start in die Saisontätigkeiten negativ beeinflusst.

KTA Neugebauer vergewissert sich, was die Abkürzungen in der Übersicht bedeuten. Herr Bruns erklärt die unklaren Begriffe und verweist darauf, dass zum nächsten Mal ein Glossar beigefügt wird. KTA Ralle schlägt eine Erläuterung der Begrifflichkeiten direkt unter dem jeweiligen Abschnitt vor.

KTA Neugebauer fragt, was genau mit dem Jahresfortschrittswert der Integrationen und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemeint ist. Die Jahresfortschrittskennzahl misst die Integrationsquote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des laufenden Jahres, indem sie die aufgelaufenen Integrationen im laufenden Jahr ins Verhältnis zum durchschnittlichen monatlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Dezember des Vorjahres bis zum Vormonat des Bezugsmonats setzt.

Kennzahl 3: Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern

Das Ziel 3 beinhaltet die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug. Langzeitleistungsbezug liegt bei einer Bezugszeit von 21 Monaten vor, dies kann auch mit Unterbrechung sein. Im April wurde eine Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher im Vergleich zum Vorjahresmonat um -3,3 % erzielt. Das Ergebnis könnte besser sein, das vereinbarte Ziel mit dem Land wird aber voraussichtlich erreicht werden. Um dies zu erreichen muss der aktuelle Bestand abgebaut werden und es muss insbesondere der Zugang zum Langzeitbezug, dies betrifft zum Bespiel Kunden, die aktuell 15, 16 oder 17 Monate im Leistungsbezug stehen, vermieden werden. Die Vorjahresergebnisse waren für dieses Ziel deutlich besser, dadurch fällt die prozentuale Veränderung in 2013 im Vergleich zu 2012 verhältnismäßig niedrig aus. Die Potenziale wurden schon stark ausgeschöpft, dies macht es in diesem Jahr schwieriger den Bestand weiter abzubauen.

Ergänzend zu den vorgenannten Beratungspunkten ist dem Protokoll nachstehende Statistik zur Information beigefügt:


Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit nach Abgangsgründen

Berichtsmonat Juli 2013



- selbst gesuchte, versicherungspflichtige Beschäftigung

53

- eine, durch Dritte vermittelte, versicherungspflichtige Beschäftigung

4

- Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung durch
Beteiligung des Jobcenters (z. B. Bewilligung einer Arbeitgeberförderung)

2

- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch das
Jobcenter

9

- Wiedereinstellung beim selben Arbeitgeber

3



Zusätzlicher Hinweis zur Anzahl der Vermittlungen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch das Jobcenter:

  • Aufgabe des Jobcenters ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass die genannten Personen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

  • Das Jobcenter unterstützt dabei die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zur Vermeidung, Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit.

  • Dass der überwiegende Anteil der Kunden sich selbst eine Beschäftigung gesucht hat, ist also auch auf die gute Arbeit im Jobcenter zurück zu führen.