Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung die Verwaltung zu beauftragen, Möglichkeiten der Abholung von Laub an Kreisstraßen gemeinsam mit den für die Entsorgung des Bioabfalls zuständigen Vertragspartner zu prüfen. In der nächsten Umweltausschusssitzung wird über das Ergebnis berichtet.

Der Kreisausschuss wird um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.



Herr KTA Iko Chmielewski hat folgende Anregung gemacht

„Hiermit möchte ich folgende Anregungzur Förderung des bürgerlichen Engagements geben:

Einige Kreisstraßen, die durch Ortschaften und Städte führen, sind von mächtigen Bäumen gesäumt.

Der Laubfall im Herbst stellt dann Grundstückseigentümer, die für den Kreis die Entsorgung des Laubes übernehmen vor größere Entsorgungsprobleme. Ich denke, es wäre ein schönes Zeichen der Anerkennung des bürgerlichen Engagements, wenn der Kreis den betroffenen Anliegern unaufgefordert spezielle Mülltüten kostenlos zur Verfügung stellt, die gefüllten Behältnisse mit einer gesonderten Tour im Herbst einsammelt und der Deponie zu führt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn der Kreis die Idee aufgreift.“



Auf Rücksprache mit Fachbereich Straßenverkehr ergab, dass es bisher keine konkreten Absprachen oder Anfragen zum Sammeln von Laub gab.


Die Städte Schortens und Jever bieten den Service der Laubsammlung an. Jever sammelt dabei nur bei bestimmten Anfallstellen, Schortens flächendeckend.


Die Rahmenbedingungen auf Kreisebene stellen sich wie folgt dar:


Verpflichtung für den Landkreis

Der Abfall, in diesem Fall das Laub, fällt auf dem Grundstück an, auf dem es anfällt, d.h. Herunterfällt. Der jeweilige Grundstückseigentümer muss dabei nicht der Besitzer bzw. Eigentümer des Baumes sein. Dies gilt z.B. ebenfalls für illegal entsorgten Abfall, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist.

Für die Sicherheit von Nebenanlagen an öffentlichen Straßen sind Gemeinde oder Stadt als Eigentümer verantwortlich und somit obliegt ihnen im Herbst die Kehrpflicht. Im Allgemeinen übertragen die Städte/Gemeinden die Verpflichtung, z.B. den Bürgersteig sauber zu halten in Ortssatzungen auf die Besitzer der angrenzenden Grundstücke. Die Reinigung der Straßen selbst regelt sich über die Straßenreinigung.


Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.08.1995 (9 U 10/95):

Es kommt nicht auf den Umfang des herbstlichen Laubfalls an, da der Laubfall generell keine Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes, sondern eine rein tatsächliche Auswirkung des Grundstücks sei, die durch das „Wirken von Naturkräften“ ausgelöst wird. Diese natürliche Einwirkung des "Bewuchses" ist nicht die Schuld des Eigentümers. Zudem besteht also auch keine Möglichkeit auf die Erstattung der Beseitigung des Laubes, da dieses eben nicht als Beeinträchtigung gilt. Eine Laubfallverhinderung ist technisch nicht möglich.

Müsste jeder Grundstückseigentümer für die von seinen Bäumen ausgehende „Blätterflut“ an den Nachbarn oder Stadt/Gemeinde aufkommen, würde dies dazu führen, dass viele Eigentümer sich ihrer Bäume entledigten, nur um solchen Ansprüchen zu entgehen. Dieses würde zu unerwünschten „Kahlschlägen“ führen.


Kosten

Bei seinen hoheitliche Aufgaben muss der Landkreis Friesland, in diesem Fall als öffentlich rechtlicher Entsorger, alle Haushalte gleich behandelt. Wenn die Bürger wie bisher den entsprechenden Abfall in der Biotonne an die Straße stellen, werden die Kosten über die Abfallgebühren getragen.

Sammeln die Gemeinden oder andere Straßenbaulastträger, gilt derjenige als Erzeuger und ist damit Gebührenpflichtiger.

Von daher ist eine Besserstellung von Anliegern an Kreisstraßen, denen Kosten erstattet oder kostenlose Systeme zur Abholung von Laub zur Verfügung gestellt werden, sehr kritisch.


Wie kann der Abfall abgeholt werden

Die Bio- oder Gartenabfalltonne kann nicht außerhalb der planmäßigen Touren abgeholt werden.

Bei der Strauchschnittabfuhr fährt nur ein Fahrzeug, das keine Behälter bzw. Säcke Laub mitnehmen kann. Eine Vermischung von Strauchschnitt mit Laub verbietet sich in Hinblick auf die Nutzung des Strauchschnitts.

Denkbar wäre allenfalls den 4-wöchentlichen Abfuhrrhythmus Winter (Dezember, Januar, Februar) aufzuheben und in einem fortlaufenden 14-Tage Rhythmus das Straßenlaub, das dann sukzessive in die Bio-/Gartenabfalltone eingefüllt werden könnte abzuholen. Als Folge wäre diese Praxis wahrscheinlich als Gebührenerhöhung für alle Bürger im Landkreis Friesland umzulegen.

Laub nur an den betroffenen Straßen abzuholen würde einen großen und damit teuren Planungsaufwand und durch den Mehraufwand hohe Mehrkosten verursachen. Vermutlich würde eine solche Praxis auch zu erheblichen „Tonnenwanderungen“ führen. Eine Tour außerhalb der Reihe zu fahren ist auch für die Unternehmen schwer planbar, da nur für ca. 2-4 Wochen im Jahr zusätzliche Fahrzeuge und Personal beschafft werden müssten.

Andere Kommunen bieten teilweise Laubkörbe oder zusätzliche Säcke sowie Sammeltage bei Selbstanlieferung an. Diese Maßnahmen sind alle sehr arbeitsaufwendig und werden meist durch die Bauhöfe der Stadt/Gemeinde durchgeführt.


Abgrenzung einer derartigen Sammlung

Wenn eine solche Sammlung durchgeführt würde, müssten die Gebiete hierfür abgrenzt werden. Theoretisch ist dies zwar möglich da es sich um die Kreisstraßen handelt und da es ggf. nur um Bereich außerhalb der Ortschaften geht. Die Ungleichbehandlung würde aber zu Diskussionen führen.




Abstimmungsergebnis:


Mehrheitliche Zustimmung bei 1 Enthaltung.