Beschlüsse

Frau Bödecker lässt sodann über die Anträge abstimmen:


a)

Antrag der FDP-Fraktion vom 8.Oktober 2013 / sh. Anlage 13 zur Vorlage 0362/2013


Der Antrag der FDP (siehe Anlage 13) wird mit 0 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.


b)

Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung des Beschlussvorschlages unter Punkt 2 , dass die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2016/2017 unter der Maßgabe, dass die Außenstelle bis dahin zweizügig geführt werden kann, aufgehoben wird.


c)

Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlagen 0355/0362) unter Berücksichtigung der unter b) aufgeführten Änderung


d)

Ergänzender Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen vom 30.10.2013:

Die Errichtung einer IGS in Varel ab dem Schuljahr 2015/2016 soll durch die Kreisverwaltung vorbereitet werden.”





Begründung:

Zu 1.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 24.09.2013 wurde die aktualisierte Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, die unter anderem die Errichtung einer IGS im Südkreis zum Inhalt hat, vorgestellt, siehe Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013.


Die Ausführungen und das Schulentwicklungskonzept wurden beratend zur Kenntnis genommen.


Man bat unter anderem darum, dass die sich in den Anlagen zu der o. a. Vorlage genannten Schülerzahlen für das laufende Schuljahr 2013/2014 aktualisiert werden.


Die in den Anlagen zu den o. a. Vorlage genannten Schülerzahlen im Schuljahr 2013/2014 beruhten auf Prognosen, die konkreten Anmeldezahlen konnten bei Erstellung der Unterlagen Mitte 2013 noch nicht genannt werden, da sie noch nicht abschließend dem Träger der Schulentwicklungsplanung vorlagen.


Die konkreten Schülerzahlen für das laufende Schuljahr 2013/2014 liegen nunmehr vor, sie wurden entsprechend in die Listen eingepflegt.


Diesbezüglich ist auf anliegende Anlagen wie folgt hinzuweisen:


  • Anlage 1 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen im Südkreis mit einer 4-zügigen IGS in Zetel), siehe diesbezüglich die Anlage 2 zu der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 2 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen im Südkreis unter Berücksichtigung der Übergangsquoten der Anlage 1), siehe hierzu Anlage 4 der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 3 (Prognose zu den Übergängen von Grundschulen zu den weiterführenden Schulen im Südkreis mit einer 4-zügigen IGS in Varel), siehe hierzu Anlage 5 zu der o.a. Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 4 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen im Südkreis unter Berücksichtigung der Übergangsprognosen der Anlage 3), siehe hierzu Anlage 7 zu der o.a. Vorlage Nr. 0355/2013


  • Anlage 5 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen in den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und Beibehaltung einer 6-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu Anlage 8 zu der Vorlage Nr. 0355/2013


  • Anlage 6 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen in den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und Beibehaltung einer 6-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu

    Anlage 9 zu der Vorlage Nr. 0355/2013




  • Anlage 7 (Auswirkungen auf die Oberschulen in Hohenkirchen, Jever und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und einer 5-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu Anlage 10 zu der Vorlage Nr. 0355/2013


Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei Errichtung einer IGS in Zetel der Schülerzahlenrückgang bei der Oberschule Obenstrohe bei weitem nicht so stark ist wie bei der Errichtung einer IGS in Varel.


Da bei einer Errichtung einer IGS in Zetel die Oberschulen „Arngaster Straße“ und „Obenstrohe“, bedingt durch die kurzen Entfernungen, gut miteinander kooperieren können, wird weiterhin vorgeschlagen, dass die 4-zügige IGS in Zetel errichtet wird.


In der Anlage 8 sind in komprimierter Form die Vorteile und Nachteile einer Errichtung einer IGS in Zetel bzw. in Varel aufgelistet.


Zu 2.
Die Anfrage der Kreistagsabgeordneten Ralle, Recksiedler und Busch vom 24.09.2013 liegt als Anlage 9 an.

Bezüglich der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass bei den Prognosen in der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 „überzählige“ Schülerinnen/Schüler bei einer IGS in Varel bzw. bei einer IGS in Zetel nicht vergessen wurden, siehe diesbezüglich die Anlagen 4 (IGS Zetel) und Anlage 7 (IGS Varel) vom 28.08.2013.


Diese Schülerzahlen wurden lediglich nicht auf andere weiterführende Schulen verteilt.


In der Ergänzung zu diesen Anlagen sind nachstehend die Anlagen genannt, denen entnommen werden kann, wie sich voraussichtlich die „überzähligen“ Schülerinnen/Schüler bei den übrigen weiterführenden Schulen im Südkreis wiederfinden werden:


Anlage 10 (IGS, 4-Züge, ohne Oberstufe in Varel mit Auswirkungen auf die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel und auf die Oberschule in Obenstrohe)


Anlage 11 (IGS, 4-Züge, ohne Oberstufe in Zetel mit Auswirkungen auf die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel und auf die Oberschule in Obenstrohe.


Den Prognosen in den Anlagen 9 und 10 zu den Schülerzahlenentwicklungen bei der Oberschule Obenstrohe kann entnommen werden, dass bei einer Verteilung der „überzähligen“ Schülerinnen und Schüler die Oberschule Obenstrohe gestärkt wird.


Nach den vorliegenden Prognosen dürfte die Oberschule Obenstrohe bei Errichtung einer 4-zügigen IGS in Zetel jedoch mehr gestärkt werden als bei der Errichtung einer 4-zügigen IGS in Varel.


Aus diesem Grunde wird weiterhin empfohlen, die 4-zügige IGS in Zetel zu errichten.


Bei der Verteilung der „überzähligen“ Schülerinnen und Schüler wurde unterstellt, dass stets ein Losverfahren nach § 59 a des Niedersächsischen Schulgesetzes durchzuführen ist, da bei den angenommenen Prognosen die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt.

Wie der Begriff „Los“ schon besagt, ist hier eine Prognose schlechterdings nicht möglich, siehe auch Erfahrungen bei der IGS Friesland, man kann hier in der Tat nur spekulieren.

Jedes Jahr kann sich eine andere Verteilung ergeben, die zur Konsequenz haben kann, dass in einem Jahr beispielsweise verstärkt Schülerinnen und Schüler aus Varel abgelehnt werden, im nächsten Jahr ereilt dieses Schicksal dann möglicherweise die Schülerinnen/Schüler aus Zetel oder Bockhorn.


Die abgelehnten Schülerinnen/Schüler sind somit auf andere Schulen zu verteilen. Hierbei wurde angenommen, dass alle Schülerinnen/Schüler mit einer gymnasialen Empfehlung an der IGS aufgenommen werden, so dass die abgelehnten Schülerinnen und Schüler auf Hauptschulen/ Realschulen/ Oberschulen/ kooperative Gesamtschulen zu verteilen sind.


Bei der Annahme einer IGS in Varel werden die abgelehnten Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zu je einem Drittel bei den Oberschulen in Obenstrohe und Bockhorn so wie bei der HS/RS Zetel bedacht, ferner zu einem gewissen Anteil auch bei der KGS Rastede, siehe diesbezüglich auch die Ausführungen in der o. a. Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013.


Bei der Annahme einer IGS in Zetel werden die abgelehnten Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zu je einem Drittel bei den Oberschulen in Bockhorn, Varel/Arngaster Straße und Obenstrohe berücksichtigt.


Es ist ferner zu beachten, dass bei den Prognosen nicht regelmäßig eine hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern abgelehnt wird.


Nach den Prognosen, die auch die Erfahrung aus Jever, Schortens und Sande zum Inhalt haben, werden bei einer IGS in Varel in dem Zeitraum von 2014/2015 bis 2021/2022 durchschnittlich 45, bei einer IGS in Zetel durchschnittlich 21 Schülerinnen und Schüler abgelehnt. Diese Durchschnittswerte relativieren die Besonderheit der Verteilung der abgelehnten Schülerinnen und Schüler.



Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die qualifizierte Elternabfrage (Erfassungsbogen sowie Informationen zu der Elternabfrage, die im Mai 2013 durchgeführt wurde, siehe Vorlage Nr. 0310/2013 vom 06.06.2013) mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde Osnabrück abgestimmt wurde. Diese Elternabfrage einschließlich der Informationen ist grundsätzlich identisch mit der Elternabfrage bei der Errichtung einer IGS im Landkreis Friesland im Jahre 2008.


Der aktuellen Elternabfrage aus dem Jahr 2013 ist konkret unter Ziffer 1b zu entnehmen, dass grundsätzlich in den Gesamtschulen die Jahrgänge 5 – 10 im Sekundarbereich I unterrichtet werden.


Ferner wurde darauf hingewiesen, dass Gesamtschulen auch ohne gymnasiale Oberstufen geführt werden können.



Die Eltern wurden somit umfassend durch den Elterninformationsbogen und durch „Eltern-Info-Abende“ vor Ort in Zetel, Bockhorn und Varel informiert, auch über die Tatsache, dass nicht jede Gesamtschule eine Oberstufe führt. Aus diesem Grunde ist aus der Sicht der Verwaltung eine erneute Elternbefragung nicht notwendig.


Die Niedersächsische Landesschulbehörde teilte mit, dass sie schriftlich zu den in der Anfrage vom 08.10.2013 aufgeworfenen Fragen Stellung beziehen wird. Sollte diese Stellungnahme vor dem 04.11.2013 vorliegen, wird sie unverzüglich zur Kenntnisnahme nachgesandt bzw. als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.


Zu 3.

Die Anfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Chmielewski vom 07.10.2013 liegt als Anlage 12 an.


Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:


1)

Vorangestellt ist darauf hinzuweisen, dass in der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 (TOP: Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland; hier: unter anderem Errichtung einer IGS im Südkreis) unter I (Allgemeines) aufgeführt ist, dass unter Berücksichtigung der Prognosen der Verwaltung ein höheres Elterninteresse an einer IGS in Zetel und Varel bestehen könnte als die in 05/13 vorgenommene Befragung ergab.


Diese Prognosen berücksichtigen nicht nur das Ergebnis der qualifizierten Elternbefragung, sondern nehmen ergänzend zwecks Planungssicherheit auch die Erfahrungen bezüglich der IGS Friesland seit 2009 aus den Städten Jever/Schortens und der Gemeinde Sande auf. Die Schulentwicklungsplanung orientiert sich an dem Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage sowie zur besseren Planungssicherheit an den Erfahrungen bei der IGS Friesland in Schortens.


Der Elternwille liegt einmal anhand der qualifizierten Elternabfrage in absoluten Zahlen vor. Hierzu wird auf die Vorlage Nr. 0310/2013 vom 06.06.2013 (TOP: Errichtung einer oder zwei Integrierten Gesamtschulen(n) in der Gemeinde Zetel und/oder in der Stadt Varel; hier: Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage) verwiesen.


Weiterhin sind aus dem Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage die prozentualen Werte ermittelt worden, um eine Übergangsquote für die weiterführende Schulen zu bilden, hierzu wird auf die Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 (TOP: Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland; hier: unter anderem Errichtung einer IGS im Südkreis), Anlage 3 und 6, hingewiesen.


Bezüglich der Verteilung der Schüler auf die IGS Süd ist schwer von einer „Normalverteilung“ auszugehen, da bei mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind ein Losverfahren durchgeführt wird, so dass sich jedes Jahr eine andere Verteilung ergeben kann.


Hierzu wird auf die Ausführungen zu 1.2 verwiesen.


Auch lehrt die Erfahrung an der IGS Friesland in Schortens, dass die Wohnortnähe zur Schule immer noch ein sehr prägendes Kriterium ist, so dass bei einer IGS in Zetel auch mehr Anmeldungen aus Zetel als aus Varel vorliegen dürften, was das Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage auch bestätigt, so dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass bei einer IGS in Zetel mehr Schüler aus Zetel kommen als aus Varel oder Bockhorn. So zumindest ist es an der IGS Friesland in Schortens, wo die meisten Schüler aus Schortens sind.


2)

Bezüglich des Besuchs von Zeteler Schülern der IGS Friesland in Schortens sehen die Zahlen derzeit wie folgt aus:


2013/14: 24 Schüler aus Zetel

2012/13: 14 Schüler aus Zetel

2011/12: 30 Schüler aus Zetel

2010/11: 48 Schüler aus Zetel

2009/10: 25 Schüler aus Zetel

Auch daran lässt sich erkennen, dass dort größere Schwankungen vorliegen.


Wenn von durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schülern ausgegangen wird, die bis jetzt die IGS Friesland in Schortens aus Zetel besuchen und man die durchschnittlich 35 Schülerinnen und Schüler, die die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel besuchen, dazu rechnet, handelt es sich um ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die ggfs. auf andere Schulen ausweichen müssen.


Allerdings ist auch hier anzumerken, dass wahrscheinlich mehr Schülerinnen und Schüler aus Zetel an einer IGS in Zetel zum Zuge kommen, da höhere Anmeldezahlen erwartet werden, so dass nicht so viele Schülerinnen und Schüler auf andere Schulen ausweichen müssen. Dies zeigt sich auch an der IGS Friesland bei Schortenser Schülerinnen und Schülern.


Bezogen auf die Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel besuchen, müssen diese sicherlich nach Varel befördert werden, wenn die Außenstelle aufgelöst wird. Dies ist ab Klasse 10 aber auch schon jetzt der Fall und war früher auch schon ab Klasse 5 der Fall. Sicherlich muss dafür die Schülerbeförderung von Zetel nach Varel optimiert werden.


Eine vergleichbare Konstellation gibt es aber auch bei den Schülerinnen und Schülern aus Sande und Schortens, die das Mariengymnasium in Jever besuchen.


Nach den vorliegenden Prognosen könnten die Kosten der Monatsfahrkarten bei den

Beförderungen zur IGS Süd in Zetel höher sein als die Kosten der Monatsfahrkarten zur IGS Süd mit Standort Varel.


Eine Beförderung der Zeteler und Bockhorner Schüler zur IGS Süd mit Standort Varel könnte wiederum zu Kapazitätsengpässen auf den vorhandenen Linien nach Varel führen. Dadurch sind Verstärker- und Verdichterbusse einzusetzen, die dem Landkreis in Rechnung gestellt werden könnten. Der Einsatz der Verstärkerbusse hängt von den Wohnorten der Schüler ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden, da bei beiden Standorten nach den Prognosen ein Losverfahren erforderlich wäre.



3)

Der Elternwille bildet nur eine vierzügige IGS ab (siehe Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage). Eine höhere Zügigkeit ergibt sich nur aus den Erfahrungswerten bei der IGS Friesland in Schortens.


Auch ist eine IGS ohne Oberstufe nicht halbherzig, da zum einen zum jetzigen Zeitpunkt eine Sekundarstufe II noch nicht genehmigungsfähig wäre und zum anderen durch die Schülerinnen und Schüler der IGS Süd insbesondere die Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums gestärkt werden soll.


Auch kann im Rahmen der Wahlfreiheit die Sekundarstufe II der IGS Friesland Nord in Schortens besucht werden.


Die 10. Jahrgangsstufe einer 4-zügigen IGS (maximal 120 Schülerinnen/Schüler) dürften ca. 50 % der Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I verlassen, der zu dem Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt.


Mithin wären es ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die bei der Frage, ob eine Oberstufe für eine IGS genehmigungsfähig ist, zu berücksichtigen wären.


Diese Schülerzahl ist regelmäßig nicht ausreichend, um notwendige Schwerpunkte im sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich zu setzen.


Aus diesem Grunde wurde in der Beschlussvorlage empfohlen, in späteren Jahren nicht eine gymnasiale Oberstufe zu errichten.


In Ergänzung zu den Ausführungen in der o. a. Vorlage Nr. 0355/2013 wird auf die Genehmigungsvoraussetzungen des § 106 Niedersächsisches Schulgesetz hingewiesen.


Der Schulträger hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Niedersächsischen Landesschulbehörde darzulegen, dass einerseits ein ausreichendes Elterninteresse an der Errichtung einer IGS besteht, ferner, dass die Errichtung dieser IGS keine negativen Auswirkungen auf eine Hauptschule, eine Realschule, eine Oberschule und ein Gymnasium erwarten lässt.


Das Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage ergab, dass durchschnittlich ca. 120 Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe besuchen würden, dieses bedeutet eine 4-zügige IGS im Sekundarbereich I.


Den Ausführungen zu den o. a. Vorlage kann entnommen werden, dass die Errichtung einer 4-zügigen IGS im Sekundarbereich I sowohl in Zetel als auch in Varel dem Elternwunsch entspricht und keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die weiterführenden Schulstandorte erwarten lässt.


Aus diesem Grunde dürfte eine entsprechende Antragstellung für eine 4-zügige IGS im Sekundarbereich I im Südkreis genehmigungsfähig sein.


Generell ist jedoch anzumerken, dass unter Berücksichtigung des Ergebnisses der qualifizierten Elternabfrage eine 5-zügige IGS im Südkreis wohl nicht genehmigungsfähig sein dürfte, da nicht ein ausreichendes Elterninteresse an der Errichtung einer 5-zügigen IGS besteht.


4)

Weiterhin erleichtert natürlich eine räumliche Nähe Kooperationen. Deswegen wird auch vorgeschlagen, dass die beiden Oberschulen in Varel und Obenstrohe kooperieren sollen.


Kooperationen sind aber auch möglich, wenn sich die kooperierenden Schulen nicht direkt am selben Ort befinden.


Generell gilt, dass entsprechende Kooperationen von den Schulen vor Ort unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen pädagogischen Konzepte bei Wahrung der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln sind. Der Schulträger kann in seiner gesetzlichen Funktion ggf. in Personalunion als Träger der Schülerbeförderung Kooperationen flankierend gestalten.


Kooperationen sind dann anzustreben, wenn insbesondere die zu erwartenden Schülerzahlen an einer Schule nicht mehr die schulgesetzlichen Anforderungen an eine Schule erwarten lassen.


Kooperationen sind zwischen unterschiedlichen Schulformen wie Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien möglich.


Hierzu wird wie folgt auf die gesetzlichen Vorgaben für die einzelnen Schulformen hingewiesen:


  • gemäß §10 a Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes vermittelt die Oberschule ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen im Sekundarbereich I den Erwerb der selben Abschlüsse wie an den in den § 9 (Hauptschule), §10 (Realschule) und §11 (Gymnasium) genannten Schulformen.


  • nach §11 Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes vermittelt das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten.


  • gemäß § 12 Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes vermittelt die Gesamtschule ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.


Ziel von Kooperationen sollte es sein, die gesetzlich vorgesehenen Schwerpunktbildungen an den Oberschulen (Profilbildung in dem Fach Französisch, ferner in einem weiteren Fach Technik, Wirtschaft und Gesundheit/Soziales ab der Jahrgangsstufe 9) und die Schwerpunktbildung bei den Gymnasien und den Gesamtschulen im sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich zu ermöglichen.


Zu 4.

Der Antrag der FDP Kreistagsfraktion Friesland vom 08.10.2013 liegt als Anlage 13 an.


Auf die Empfehlung, den Antrag abzulehnen, wird wie folgt eingegangen:

1.

Antrag auf Errichtung einer 4-zügigen IGS in Varel

Siehe hierzu die o. a. Ausführungen, die zum Inhalt haben, eine 4-zügige IGS in Zetel zu errichten.

2.

Beibehaltung einer Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel

Hierzu wird auf die Ausführungen zu II 2 (Seite 21) der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 verwiesen.


3.

Offensichtliche Beibehaltung einer 6-zügigen IGS Friesland-Nord in Schortens

Hierzu wird auf die o. a. Anlagen 6 und 7 der Vorlage 0355/2013 hingewiesen, denen zu entnehmen ist, dass bei einer 6-zügigen IGS in Schortens insbesondere die Schülerzahlen an den Oberschulen in Hohenkirchen, Jever und Sande zurückgehen würden, da verstärkt Schülerinnen und Schüler die IGS wegen frei werdender Plätze (kein Besuch aus dem Südkreis) besuchen könnten. Bei einer 5-zügigen IGS werden die Oberschulen gestärkt.

Ferner liegt dieser Vorlage die Anlage 14 (Aktualisierung der Übersicht über die Einschulungen) und Anlage 15 (Stellungnahme der Oberschule Obenstrohe vom 23.10.2013) an.


Herr Thöle führt in die Thematik ein und geht nochmals auf die Beschlussvorschläge vom 24.09.2013 ein.


Weiterhin erläutert er, dass die Anlagen um die aktuellen Schülerzahlen des Schuljahres 2013/2014 ergänzt worden sind, es sich bei den Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2014/2015 aber wieder um Prognosen handelt.


Es erfolgt der Hinweis, dass die “überzähligen” Schülerinnen und Schüler nicht “vergessen wurden”, sie sind zur besseren Übersichtlichkeit nur lediglich nicht verteilt worden. Dieses sei durch die zusätzlichen Vorlagen nunmehr ergänzt worden.


Auch erläutert er erneut, dass das Ergebnis der Schulentwicklungsplanung auch unter Berücksichtigung der verteilten Schülerinnen und Schüler nach dem Losverfahren für die Errichtung einer IGS in Zetel spricht, da u.a. die Oberschule Obenstrohe dadurch gestärkt werden würde, ferner die zwei Oberschulen in Varel sehr gut miteinander kooperieren könnten.


Anschließend fasst er das Ergebnis der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesschulbehörde zusammen, wonach eine IGS im Südkreis grundsätzlich wohl errichtet werden kann, aber die Auswirkungen auf die anderen Schulen unbedingt beachtet werden müssen.


Zudem ist auch danach die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel stark zu hinterfragen.


Weiterhin stellt die Niedersächsische Landesschulbehörde fest, dass keine Fehlinformation durch die Elternbefragung festgestellt werden kann.


Auch betont die Niedersächsische Landesschulbehörde in ihrer Stellungnahme, dass bezweifelt werden kann, dass bei einer im Sekundarbereich I vierzügig organisierten IGS die für den Sekundarbereich II sinnvollerweise benötigten Schülerzahlen dauerhaft erreicht werden.


Sodann geht Herr Thöle nochmals auf die weiteren Anlagen ein.


Herr Ratzel erläutert anschließend die Intention des Antrages der FDP.


Grundsätzlich bestehen aus seiner Sicht Vorbehalte gegen eine weitere IGS, aber wenn eine weitere IGS errichtet wird, sprechen alle Sachargumente nicht für Zetel, sondern für Varel.


Die Unterschiede bei den Schülerzahlen an der Oberschule Obenstrohe wären marginal und alle Fakten, die die FDP vorgebracht hätte, würden sich bestätigen.


Wenn es um eine Standortentscheidung geht, müsste diese Entscheidung für Varel ausfallen.


Herr Vehoff fragt an, warum der Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen nicht noch in die Vorlage eingearbeitet worden ist.


Herr Ambrosy erläutert, dass es sich bei diesem Antrag aus Sicht der Verwaltung um einen zusätzlichen Antrag handelt, der nur zur Geltung kommt, wenn auch ein Beschluss für eine IGS in Zetel gefallen ist. Erst dann könnte gedankenlogisch auch über diesen Antrag befunden werden.


Dahingehend wäre der Antrag der FDP der weiterführende Antrag als der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung.


Herr Burgenger bestätigt diese Sichtweise der Kreisverwaltung und erläutert, dass der zusätzliche Antrag auf den ursprünglichen Beschlussvorschlag aufbaut.


Er betont auch, dass es wichtig ist die Bildungsangebote in die Fläche zu bringen. Vor Jahren lag die Abiturquote im Landkreis Friesland bei ca. 19 % und in den größeren Städten bei 50 %.


Dies lag aber nicht an den schlechteren Schülerinnen und Schülern, sondern an den nicht vorhandenen Angeboten. Je weiter weg die Schulstandorte sind, desto geringer wird die Abiturquote.


Aufgrund der bereits eingeleiteten Maßnahmen hätte sich die Abiturquote im Landkreis Friesland inzwischen auf ca. 32 % verbessert, so dass dieser Weg weiter beschritten werden müsse.


Eine Zentralisierung von Schulstandorten in Varel würde dem widersprechen.


Zudem würde eine IGS in Varel der Friesischen Wehde ca. 30 bis 50 Schüler zusätzlich entziehen und die Oberschulen in Bockhorn und Obenstrohe stärker gefährden.


Dies dürfte auf keinen Fall passieren. Für Varel muss ein ganz anderes Konzept erarbeitet werden.


Herr Chmielewski geht in 2016 von acht Zügen für Integrierte Gesamtschulen im Südkreis aus. Somit wären die vorliegenden Daten Makulatur.


Allerdings müsste die Reihenfolge für die Errichtung einer IGS nicht Zetel und dann Varel lauten, sondern andersherum, zumal 60 Schülerinnen und Schüler an einer IGS Süd bei seiner “Normalverteilung” aus Varel kommen müssten.


Außerdem merkt er an, dass nicht allen Eltern in Zetel bewusst ist, dass ggfs. Schülerinnen und Schüler aus Zetel an einer IGS in Zetel abgelehnt werden können und dann zu anderen Schulen gehen müssen.


Weiterhin kritisiert er, dass der Elternwille bei der Schulentwicklungsplanung nur in Prozent ausgedrückt wird und nicht in absoluten Zahlen und keine endgültigen Kosten für die Schülerbeförderung vorliegen.


Auch wäre eine IGS ohne Oberstufe unattraktiv, so dass man in Varel auf der sicheren Seite wäre, wenn die IGS ohne Oberstufe nicht so gut angenommen wird.


Herr Spiekermann mahnt an, dass die ganze Schullandschaft durcheinander gerät. Bei einer IGS in Zetel und zusätzlich in Varel wären die Oberschulen in Bockhorn und Obenstrohe definitiv tot.


Die Kreisverwaltung hätte u.a. in Bockhorn Millionen in die Schulen investiert, so dass man sich genau überlegen sollte welche Vorgehensweise im Sinne und zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler ist.


Herr Vehoff kritisiert das Hin und Her und spricht von einem absurden Vorgehen. Der geänderten Vorlage würde die CDU auf keinen Fall zustimmen.


Zuvor ist aus seiner Sicht zu klären wie die Schulen kooperieren, welche Profile gebildet werden und wie viele Schülerinnen und Schüler zusätzlich befördert werden müssen.


Außerdem ist eine Entscheidung aus seiner Sicht erst möglich, wenn die Gesetzesänderung kommt und bekannt ist, was darin geregelt ist.


Herr Ambrosy betont, dass die Vorlage austariert ist unter der Maßgabe des Kreistagsbeschlusses aus 2011, dass alle Schulstandorte erhalten bleiben sollen.


Die Eltern müssen darauf vertrauen können, was gilt und der Kreistag muss sich daran messen lassen.


Die Kreisverwaltung wird sich daher immer an die gesetzlichen Vorgaben halten, so dass der rechtliche Beschluss des Kreistages die Maßgabe für das Handeln der Kreisverwaltung ist.


Herr Burgenger erläutert nochmals, dass der Ergänzungsantrag mit Weitsicht gestellt worden ist.


Aus seiner Sicht gibt es zwei verschiedene Arten von Elternwille. Auf der einen Seite würde es immer die Eltern geben, die ihre Kinder zu einem Gymnasium senden. Dies wird u.a. auch am Mariengymnasium in Jever sichtbar, wo sich die Anmeldezahlen der Schortenser Schülerinnen und Schüler trotz der sukzessiven Schließung der Außenstelle in Schortens kaum geändert haben.


Auf der anderen Seite gibt es die Eltern, die den Schulweg ihres Kindes möglichst lange offen halten wollen und daher eine IGS wünschen. Dies wäre an einer Oberschule im Landkreis Friesland nicht möglich, da dort kein gymnasiales Angebot besteht.


Anhand der Elternbefragung und der Erfahrungen wird aber auch deutlich, dass eine IGS grundsätzlich nur gut angenommen wird, wenn sie auch vor Ort ist.


Dies zeigt sich auch im Ergebnis der Elternbefragung in Bockhorn, wonach das Abstimmungsverhältnis für eine IGS in Zetel 3:1 war.


Aus Sicht von Herrn Burgenger wird es Aufgabe der Landespolitik sein die Integrierten Gesamtschulen mit den Oberschulen zusammen zu führen mit der Option auf einen gymnasialen Abschluss.


Da es im Moment noch Probleme gibt alle Schulstandorte zu erhalten, wenn eine IGS unter den jetzigen Voraussetzungen in Varel errichtet wird, gilt es nun Zetel zu beordnen und sobald die IGS auch eine ersetzende Schulform ist mit der Oberschule zusammen zu führen. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen zu verstehen.


Herr Neugebauer sieht in den Anträgen eine Umkehrung der Kausalität. Aus seiner Sicht sollen die Vareler nur beruhigt werden.


Zur Zeit kann sowohl in Zetel als auch in Varel keine IGS errichtet werden, da die Eltern bei der Elternbefragung von einer IGS mit den Klassen 5 bis 13 ausgegangen sind.


Die Elternbefragung wäre zwar qualifiziert gewesen, ist es nun aber dadurch nicht mehr.


Herr Ambrosy verweist darauf, dass bei der Errichtung der IGS in Schortens die gleiche Elternbefragung verwendet worden ist und auch die Niedersächsische Landesschulbehörde in ihrer Stellungnahme eindeutig keine Fehlinformationen festgestellt hat.


Herr Neugebauer erklärt daraufhin, wenn eine IGS errichtet wird, dann kann es nur eine IGS geben und zwar in Varel, da dort eine enge Zusammenarbeit und Kooperationen möglich sind. Eine zweite IGS wäre ansonsten das Ende für die Oberschulen Bockhorn und Obenstrohe.


Herr Verhoff stellt auch klar, dass es keine dritte IGS geben darf, da diese mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Schulen versorgt werden müsste und somit die anderen Schulen gefährden würde.


Herr Blume-Wenten begrüßt zwei weitere Integrierte Gesamtschulen, da diese Schulform aus seiner Sicht die Zukunft darstellt. Zudem sollte überlegt werden, ob der Beschluss alle Schulstandorte zu erhalten nicht revidiert werden müsste.


Herr Ambrosy erklärt, dass eine Änderung des Beschlusses möglich ist, er davon aber abraten würde.


Die Bildungschancen dürfen nicht vom Wohnort abhängen, so dass die grundsätzlich vorhandene Infrastruktur nicht aufgegeben werden sollte, zumal gerade im Rahmen der Regionalplanung versucht wird Zuzug zu organisieren.


Wenn eine Schule aufgegeben wird, kommt dies einer Schließung des Standortes gleich.


Herr Ambrosy betont daher, dass der Landkreis Friesland durch die Regionalplanung und den Erhalt aller Schulstandorte einen großen städtebaulichen Beitrag in den Gemeinden und Städten leistet.


Zudem regt er eine gesellschaftliche Debatte an, ob die Klassenteiler nicht zu groß sind.


Weiterhin vertritt er die Meinung, dass viele Kinder erst in der 9. oder 10. Klasse entscheiden, ob sie ihr Abitur machen wollen. Daher spielt dies bei der Entscheidung für eine Schule in der 5. Klasse meistens noch keine so große Rolle.


Auf jeden Fall hält er eine Zentralisierung auch nicht für zielführend und wertet die Schließung von Schulstandorten als fatales, falsches Signal.


Herr Böcker sieht dennoch Varel als die bessere Standortwahl an. Andere Standorte würden dadurch nicht aussterben. Diese Aussage würden nicht stimmen.


Die Stadt Varel stellt das Mittelzentrum dar, so dass dort auch die IGS errichtet werden müsste. Einen Sogeffekt erwartet er dadurch nicht.


Der Ergänzungsantrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen ist aus seiner Sicht nicht ernst gemeint und dient nur der Beruhigung der Vareler.


Die Außenstelle in Zetel gilt es ebenfalls zu halten und auch aus seiner Sicht ist die Elternabfrage nicht qualifiziert, da die Eltern nicht ausreichend informiert worden sind.


Herr von Polenz erklärt, dass die IGS genügend Interesse hat, da die Erfahrungen aus Schortens zeigen, dass auch Kinder aus dem Umkreis des Landkreises Friesland die IGS besuchen werden. Zudem hätten sich nicht alle Eltern an der Elternabfrage beteiligt, so dass dort auch noch potenziell IGS-Interessierte zu vermuten sind.


Daher sollte man unbedingt an einer ernsthaften Planung für Varel festhalten.


Herr Vehoff sagt, dass die Kinder von anderen Schulen kommen und dadurch die Oberschulen kaputt gemacht werden sollen. Zudem bezweifelt er, dass eine Mehrheit die IGS als Schulform wünscht. Dies stimmt aus seiner Sicht nicht.


Herr Chmielewski geht auf die Äußerungen von Herrn Burgenger ein und gibt ihm insoweit Recht, was die Zahlen betrifft. Dennoch würden die Prognosen seine Aussage unterstützen.


Zudem betont er, dass mit der jetzigen Schulentwicklungsplanung zwar jeder Schulstandort erhalten werden soll, aber nicht jede Schulform.


Jedem müsste klar sein, dass eine IGS in Zetel keine IGS nur für Zetel, sondern für den Südkreis ist. Ob dies ein Standortvorteil ist, bezweifelt er.


Außerdem würde es bei einer Errichtung einer IGS in Varel keine Probleme mit der Schülerbeförderung geben.


Herr Thöle stellt noch einmal klar, dass die Elternabfrage bei den Eltern in Bockhorn eine klare Tendenz für eine IGS in Zetel ergeben hat und die Rücklaufquote der Fragebögen in Zetel deutlich höher war als in Varel. Dieses spricht für den Standort Zetel.


Außerdem sind die Eltern über die möglichen Formen der Errichtung einer IGS ausführlich durch die Erläuterungen zu den Elternfragebögen sowie drei Informationsabende in Bockhorn, Varel und Zetel informiert worden. Mehr Informationen kann man kaum geben. Die Niedersächsische Landesschulbehörde sieht es genauso.


Herr Ratzel stellt die Frage in den Raum, wieso nicht in Ruhe eine Entscheidung herbeigeführt werden kann und nun alles so schnell gehen muss.


Weiterhin hinterfragt er, warum die IGS in Schortens um einen Zug reduziert werden soll und im Südkreis bei Errichtung von zwei Integrierten Gesamtschulen insgesamt 8 Züge aufgemacht werden sollen.


Er betont nochmals, wenn eine IGS errichtet werden soll, dann in Varel, um mit dem Lothar-Meyer-Gymnasium eine Oberstufe zu bilden.


Herr Ambrosy erläutert, dass seit Anfang des Jahres zwei Anträge auf Errichtung einer IGS zum Schuljahr 2014/2015 vorliegen, so dass mehrere Monate Zeit für eine Meinungsbildung war und diese nun abgeschlossen werden muss, wenn eine IGS noch zum 01.08.2014 errichtet werden soll.


Außerdem betont er, dass der Landkreis Friesland eine funktionierende Schullandschaft hat. Dies ist der Erfolg aller, so dass nicht von einem Chaos geredet werden sollte.


Letztendlich geht es um eine geographische Frage, wofür versucht werden sollte eine breite Mehrheit zu finden.


Herr Burgenger unterstützt diese Aussagen und führt weiter aus, dass der Ergänzungsantrag keine abschließende Planung, sondern eine Absichtserklärung ist und eine Entscheidung nicht in Beton gegossen ist, wenn die IGS auch eine ersetzende Schulform werden sollte. Derzeit ist aber nur eine IGS an einem Standort möglich.


Herr Gburreck erklärt, dass die CDU aus seiner Sicht grundsätzlich keine IGS will. Auch die FDP würde nur auf den Zug mit aufspringen.


Weiterhin sieht er das Problem, dass viele Politiker ein Votum für ihren Standort abgeben, was nachvollziehbar ist, aber letztendlich muss für alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Friesland eine gute Lösung gefunden werden.


Er vertraut daher der Vorlage der Kreisverwaltung und richtet den Appell an alle der Vorlage zuzustimmen.


Frau Esser sieht auch, dass die Zahlen nur eine IGS hergeben. Auch würden die Zahlen aus Zetel den Elternwillen, den sie aus persönlichen Rückmeldungen aus Zetel ebenfalls spürt, deutlich belegen und unterstützen.


Zudem sollte unbedingt heute Entscheidung fallen, damit eine IGS zum 01.08.2014 auch errichtet werden kann.


Weiterhin betont sie, dass Kooperationen immer gut sind, egal ob die Schule eine IGS oder eine OBS ist, so dass die Vareler Schulen auch bereits schon jetzt kooperieren können und sollten.


Auch die Elternbefragung ist aus ihrer Sicht vernünftig abgestimmt und einwandfrei gelaufen.


Herr Vehoff spricht von einem Blindflug der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen, die sich im Kreis drehen würden.


Aus seiner Sicht ist klar, dass nächstes Jahr auch eine IGS in Varel kommen soll. Er fordert daher den Ergänzungsantrag zurückzuziehen.


Herr Spiekermann beklagt, dass durch diesen Ergänzungsantrag erst dieses Chaos entstanden ist.


Frau Bödecker unterbricht die Sitzung für Fragen und Anmerkungen aus dem Publikum.


Die Schulleitung der HRS Zetel sowie die IGS-Bürgerinitiative Zetel geben eine Erklärung zum Standort einer IGS in Zetel ab.


Herr Ambrosy erteilt Auskünfte zu den Fragen.


Frau Bödecker eröffnet die Sitzung erneut.


Frau Ralle stellt folgenden Änderungsantrag:


Die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2016/2017 unter der Maßgabe, dass die Außenstelle bis dahin zweizügig geführt werden kann, aufgehoben.”


Herr Vehoff findet dies gut, fragt aber wieso dieser Antrag gestellt wird. Auch Herr Spiekermann und Herr Chmielewski hinterfragen die Intention dieses Antrages.


Frau Ralle erklärt, dass dem Lothar-Meyer-Gymnasium noch die Chance für einen geordneten Übergang gegeben werden soll, wenn die Außenstelle denn zweizügig bleibt.


Herr Vehoff verurteilt, dass ständig neue Anträge gestellt werden und bezeichnet dieses als absurdes Theater.


Herr Ambrosy erläutert, dass es sich nicht um einen neuen Vorgang handelt, da Frau Geisler bei der letzten Sitzung eine Unterschriftenliste überreicht hat. Dies hat auch wenig mit der Errichtung einer IGS zu tun, zumal die Außenstelle wahrscheinlich ab 2016 auch einzügig sein wird.


Die Kreisverwaltung hat mit diesem Änderungsantrag kein Problem, da sie auf den Zahlen fußt und ein Konsens wichtig ist.


Herr von Polenz erläutert, dass der Änderungsantrag evtl. überraschen mag, dies aber das Ergebnis der Verschiebung der Entscheidung und der daraus resultierenden weiterführenden Diskussion ist.


Herr Vehoff erklärt, dass “Rot-Grün” nur so tut als ob sie Varel etwas Gutes tun wollen.


Abstimmungsergebnis:


zu a)

Der Antrag der FDP (siehe Anlage 13) wird mit 0 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.


zu b)

Dem Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen zugestimmt.


zu c)

mehrheitliche Zustimmung bei 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 5 Nein-Stimmen


zu d)

mehrheitliche Zustimmung bei 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 6 Nein-Stimmen


Auf Grund des Umfanges an Anlagen wird auf eine nochmalige Versendung verzichtet.