Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird vorgeschlagen, aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer für den Schlauchverbund im Landkreis Friesland Feuerwehrschläuche im Wert von bis zu 20.000,- Euro zu beschaffen.



Bei den Feuerwehren sind auf den Fahrzeugen und in den dortigen Lagern die notwendigen Schläuche vorhanden. Gebrauchte Schläuche werden der Katastrophenschutz- und Feuerwehrzentrale Friesland (FTZ) zugeführt und dort gewaschen und getrocknet, sofern nicht im Einzelfall Kleinmengen selber gewaschen und getrocknet werden.


Werden der FTZ gebrauchte Schläuche zugeführt, erhält die Feuerwehr entsprechend saubere Schläuche aus dem dortigen Lager (Schlauchverbund). Ein evtl. entstehender Fehlbestand an Schläuchen durch Aussonderung defekter und alter Schläuche ergibt sich somit ausschließlich im Lager der FTZ.


Hier ist in den letzten Monaten ein erheblicher Fehlbestand aufgelaufen, da zahlreiche alte und defekte Schläuche ausgesondert werden mussten. Ein ausreichender Nachschub kann aus dem Lager der FTZ teilweise nur noch eingeschränkt gewährleistet werden.


Grundsätzlich müsste jede Kommune Ersatzbeschaffungen für beschädigte Schläuche tätigen. Jedoch ist eine Zuordnung einzelner Schläuche innerhalb des Verbundes zu einer bestimmten Stadt/Gemeinde nicht möglich und auch nicht gewollt. Ziel ist es, innerhalb des Verbundes ausreichend Schläuche für die Feuerwehren (Fahrzeuge und Nachschublager) zur Verfügung zu haben. Der Landkreis hat bereits im Jahre 2012 den Bestand seiner Schläuche, die auch dem Verbund zur Verfügung stehen, deutlich aufgestockt.


Um den derzeitigen Fehlbedarf auszugleichen, ist ein Investitionsvolumen von rd. 20.000,- Euro erforderlich.


Es wird vorgeschlagen, diese Summe aus dem Fördertopf der Feuerschutzsteuer zu finanzieren. Dies ist nach den Richtlinien des Landkreises über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes für einzelne Beschaffungsschwerpunkte möglich. Entsprechende Mittel sind in diesem Fördertopf, auch unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden Anträge auf Bezuschussung von Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern, vorhanden.


Die Verfahrensweise ist mit den Stadt- und Gemeindebrandmeistern besprochen worden und wird von dort unterstützt. Ebenso wird die Vorgehensweise den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden vorgestellt und um Zustimmung gebeten.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig