Begründung:
Aus § 48 a SGB II in Verbindung mit dem gemeinsamen Grundlagenpapier des Bund-Länder-Ausschusses zur Zielsteuerung im SGB II ergibt sich das aus der anliegenden Präsentation ersichtliche Zielsystem. Die Kennzahlen sind maßgeblich für die Zielvereinbarung. Die dargestellten Ergänzungsgrößen dienen der Steuerung und Interpretation der Kennzahlen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die Festlegung der Kennzahlen nach § 48 a SGB II).
Die Integration von Langzeitleistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt stellt aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2012 einen Schwerpunkt der Steuerung und der Integrationsarbeit dar. Zudem wird das BMAS – wie auch im laufenden Jahr – ein besonderes Gewicht auf die Förderung und Integration von Alleinerziehenden legen.
Das Jobcenter Friesland legt, entsprechend der geschäftspolitischen Ausrichtung in den vergangenen Jahren, auch in diesem Jahr eine sehr herausfordernde und ambitionierte Planung vor mit dem Ziel, die errechneten Werte im Sinne der hilfebedürftigen Bürger Frieslands auch in 2012 zu erreichen. Neben den Entwicklungen am Arbeitsmarkt wird dies allerdings vom Gelingen des Umorganisationsprozesses und den Möglichkeiten der Abbildung in den neuen Softwareanwendungen abhängen. Die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters ist auch angesichts der ausgesprochen hohen Arbeitsbelastung hoch, so dass die Angebotswerte aus heutiger Sicht realistisch erscheinen.
Beschlussvorschlag:
Den im beigefügten Entwurf der Zielplanung 2012 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt,
auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.
Anlagen:
Entwurf der Zielvereinbarung 2012