Begründung:
Nach
der sogenannten „Sponsoring-Regelung“ gemäß § 111 Abs. 7 NkomVG und der
Wertgrenzen in § 25a HKVO sowie der Richtlinie des Landkreises Friesland vom
18.03.2010 zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen bedarf die Annahme und Verwendung von Fördermitteln der Zustimmung
der zuständigen Gremien. Für Spenden über 100,01 € ist der Kreisausschuss, über
2.000,01 € der Kreistag zuständig.
1. Förderung
einer Visualisierungsmaßnahme bei der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien
(Photovoltaik)
Auf
dem Gebäude der Haupt- und Realschule Bockhorn wurde durch den Landkreis
Friesland als Schulträger eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 21,09
kWp errichtet. Zum Zwecke der Verständnisförderung der Schüler für die
alternative Energiegewinnung mittels erneuerbarer Energien wurde im
Pausenaufenthaltsbereich der Schule eine Visualisierungsanlage als Display
installiert. Darauf werden die derzeitige Leistung in Kilowatt, die bereits
erzielte Energie in Kilowattstunden und auch die Menge des eingesparten
Treibhausgases CO2 angezeigt. Die Schüler zeigen sich an den Ergebnissen sehr
interessiert.
Das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt aus Haushaltsmitteln des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für diesen
Zweck eine Zuwendung in Höhe von 2.400 Euro zur Verfügung.
2. „Coool it! – Aktion gegen Gewalt in
Friesland“ insbesondere in den Schulen
des Landkreises Friesland
Der Kreispräventionsrat des Landkreises Friesland
betreibt seit mehreren Jahren das langfristig angelegte Projekt „Coool it! –
Aktion gegen Gewalt in Friesland“ (www.coool-it.de). Die eigentliche
Projektleitung obliegt der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Das
Projekt wird von der Leibniz Universität Hannover laufend evaluiert.
Ziele des Projektes:
➢ das Bewusstsein für Gewalt schärfen
➢ die Gewalt an den Schulen verringern
➢ die Perspektiven von Schulabgängern verbessern
➢ kommunalpräventive Strukturen / Netzwerke fördern
➢ mehr Zivilcourage bei Schülern und Schülerinnen
aufbauen.
Mit
dem Projekt sollen alle Schüler/innen der weiterführenden Schulen im Landkreis
Friesland der Klassen 7 – 10 angesprochen werden.
Das
Projekt ist auf einen längeren Zeitraum angelegt, um alle Schulen und
Schulformen nach und nach zu beteiligen.
Die „Regionale Stiftung“ der
Landessparkasse zu Oldenburg stellt aus Mitteln der LzO Stiftung Friesland zur Förderung
der Präventionsarbeit des Landkreises Friesland für 2011 eine Zuwendung in Höhe
von 2.000 Euro zur Verfügung.
3. „FrieKi unterwegs“ -- Mobile
Ferienfreizeit des Landkreises Friesland
Seit einigen Jahren organisiert der Landkreis
Friesland über den Fachbereich „Jugend und Familie“ mobile Ferienfreizeiten als
Projekt der vorbeugenden Kinder- und Jugendarbeit.
„FrieKi unterwegs“ richtet sich an alle
Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren, deren angemessene Betreuung, Erziehung und
Bildung während der Schulferien durch die Sorgeberechtigten nicht ausreichend
sichergestellt werden kann. Kinder mit schwierigen familiären Hintergründen
sollen durch „FrieKi unterwegs“ die Möglichkeit erhalten, sich in diesem Rahmen
von ihrem Lebensalltag zu erholen sowie neue positive Erfahrungen zu machen.
Kindern soll eine sinnvolle und erlebnisreiche Freizeit geboten werden, die sie
ganzheitlich fördert und sozial integriert.
Die „Regionale Stiftung“ der
Landessparkasse zu Oldenburg stellt aus Mitteln der LzO-Teilstiftung Friesland für diesen
Zweck eine Zuwendung in Höhe von 1.800 Euro zur Verfügung.
4. Broschüre „Planten un Blömen“
insbesondere für den schulischen Unterricht
der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Friesland
Der Landkreis Friesland fördert seit 2008 durch
verschiedene Maßnahmen wie
Schulprojekten die Kenntnisse der niederdeutschen Sprache.
In 2011 wurde ein neues Projekt begonnen und verfolgt.
Dieses Projekt richtet sich vorrangig an die Schülerinnen und Schüler in den
Jahrgangsstufen 5 und 6 in den Schulen des Landkreises Friesland.
Derzeit wird ein Plattdüütsch-Heft „Planten un Blömen“
erarbeitet. An diesem Werk arbeiten derzeit die Herren Suntke Reents und Claus
Rabba, Varel-Obenstrohe an den Texten und Illustrationen.
Das Schulheft lässt sich dann in den Fächern Deutsch
und Biologie und im Idealfall in Plattdeutsch-AG's einsetzen.
Die folgenden Institutionen
haben in 2011 Zuwendungen zur Erstellung dieser Plattdeutsch-Broschüre
zugesagt:
·
die LzO Stiftung
Friesland 1.500
Euro,
·
die
Philipp-Orth-Stiftung 750 Euro.
Da
die Realisierung dieses Projekts in 2012 zu erwarten ist, wird die Zuwendung
der LzO Stiftung Friesland erst im nächsten Jahr ausgezahlt werden.
5. Sanierung
der Hallenbeleuchtung der Sporthallen des Mariengymnasiums Jever und des
Lothar-Meyer-Gymnasiums Varel
Es wird in 2011 die gesamte
Beleuchtung in den Sporthallen erneuert und in den Spielfeldern werden die
Beleuchtung über Präsenz und dem Tageslichtanteil automatisch gedimmt bzw.
geschaltet. In den Nebenräumen wie Geräteräume, Zugänge, Umkleideräume und
Duschen werden die Beleuchtungskörper gegen energetisch sinnvollere Leuchten
mit elektronischem Vorschaltgerät getauscht. Die Beleuchtung der Nebenräume
wird zum Teil über Präsenzmelder und zum Teil über Zeitschaltungen geschaltet
Weiter werden die vorhandenen
alten Beleuchtungskörper demontiert und fachgerecht entsorgt, anschließend
werden die Decken demontiert und erneuert. Es erfolgt anschließend die
Neuverkabelung der Beleuchtungskörper und Ergänzung der Steuerungselemente.
Nach Einbringung der neuen Decke werden die Beleuchtungskörper und
Steuerelemente montiert und in Betrieb genommen.
Durch den Austausch der
gesamten Beleuchtungen mit Ergänzungen durch die tageslichtabhängige und / oder
Präsenzmelder-Steuerung wird eine erhebliche CO2-Einsparung über die Laufzeit
erreicht.
Das Forschungszentrum Jülich hat aus Mitteln des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem
Landkreises Friesland am 14.07.2011 eine Zuwendungszusage in Höhe von 12.147
Euro erteilt.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst in 2012
nach Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Abschließend schlägt die Verwaltung vor, die
Zuwendungen für die beschriebenen Projekte und Maßnahmen entgegen zu nehmen und
den Förderzwecken entsprechend zu verwenden.
Die allgemeinen Grundsätze und die Regelungen der Richtlinie des Landkreises Friesland vom 18.03.2010 sind dabei zu beachten.
Beschlussvorschlag:
Der Annahme und Verwendung der genannten Zuwendungen bzw. Förderzusagen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG wird zugestimmt.