Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 Ziff 3 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist i.d.R der Landrat kraft Amtes der Kreiswahlleiter sowie nach Abs. 1 Satz 2 der Vertreter im Amt mit der Stellvertretung betraut. Gem. § 9 Abs. 2 Ziff. 4 kann der Kreistag abweichend von Abs. 1 andere Kreisbedienstete mit den Aufgaben der Wahlleitung beauftragen.
Da Landrat Ambrosy aufgrund der eigenen Wahlbewerbung zur Landratswahl 2011 gehindert war, die Kreiswahlleitung zu übernehmen, waren Herr Erster Kreisrat Peter Wehnemann zum Kreiswahlleiter und Herr Kreisamtsrat Mario Atzesdorfer zum Stellvertretenden Kreiswahlleiter benannt worden. Zum 31. Dezember 2011 ist Herr Wehnemann aus den Diensten des Landkreises Friesland ausgeschieden. Die Kommunalwahl 2011 ist zwar abgeschlossen, doch die Berufung der Kreiswahlleitung gilt für die gesamte Wahlperiode. Bei Änderungen im Kreis der gewählten Vertreter oder Ergebnisveränderungen bei Wechsel der Partei/Wählergemein-schaft ist es erforderlich, die Veränderungen durch die Kreiswahlleitung zu bearbeiten. Insofern ist es notwendig das Amt des Kreiswahlleiters/der Kreiswahlleiterin neu zu besetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Silke Vogelbusch als Nachfolgerin im Amt der Ersten Kreisrätin zum 1. Januar 2012 auch das Amt der Kreiswahlleiterin zur Kommunalwahl 2011 zu übertragen. Herr Mario Atzesdorfer wird weiterhin die Stellvertretung übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 9 Abs. 2 Ziff. 4 Nds. Kommunalwahlgesetz wird Frau Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch zur Kreiswahlleiterin der Kommunalwahl 2011 bestimmt.