Betreff
Benennung der Kreiswahlleitung und Stellvertretung zur Landtagswahl 2013
Vorlage
0027/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Nach § 12 Abs. 1 Nds. Landeswahlgesetz beruft der Landeswahlleiter vor jeder Wahl einen Kreiswahlleiter und einen Stellvertreter. Der Landkreis Friesland kann dem Landeswahlleiter Personen für die Kreiswahlleitung und deren Stellvertretung somit lediglich vorschlagen. Für die Durchführung der Landtagswahl 2013 (20. Januar 2013) empfiehlt die Verwaltung, dem Landeswahlleiter die Besetzung der Positionen mit folgenden Kreisbediensteten vorzuschlagen:


Kreiswahlleiterin: Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch

stellv. Kreiswahlleiterin: Frau Elena Kloß




Beschlussvorschlag:

Dem Niedersächsischen Landeswahlleiter wird zur Durchführung der Landtagswahl 2013 die Berufung von


a) Frau Silke Vogelbusch, Erste Kreisrätin, als Kreiswahlleiterin sowie

b) Frau Elena Kloß als stellvertretende Kreiswahlleiterin


vorgeschlagen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss