Begründung:
Nach § 12 Abs. 1 Nds. Landeswahlgesetz beruft der Landeswahlleiter vor jeder Wahl einen Kreiswahlleiter und einen Stellvertreter. Der Landkreis Friesland kann dem Landeswahlleiter Personen für die Kreiswahlleitung und deren Stellvertretung somit lediglich vorschlagen. Für die Durchführung der Landtagswahl 2013 (20. Januar 2013) empfiehlt die Verwaltung, dem Landeswahlleiter die Besetzung der Positionen mit folgenden Kreisbediensteten vorzuschlagen:
Kreiswahlleiterin: Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch
stellv. Kreiswahlleiterin: Frau Elena Kloß
Beschlussvorschlag:
Dem Niedersächsischen Landeswahlleiter wird zur Durchführung der Landtagswahl 2013 die Berufung von
a) Frau Silke Vogelbusch, Erste Kreisrätin, als Kreiswahlleiterin sowie
b) Frau Elena Kloß als stellvertretende Kreiswahlleiterin
vorgeschlagen.