Betreff
Zuschüsse an Basisorganisationen, Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Rahmen einer Eilentscheidung des Kreisausschusses nach § 89 NKomVG
Vorlage
0028/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Auftrag für die Schaffung der Infrastruktur für die digitale Alarmierung im 2m-Band ist inzwischen erteilt worden. Die Arbeiten zum Bau der entsprechenden Umsetzerstationen werden im Frühjahr 2012 abgeschlossen sein.


Nunmehr muss auch die Beschaffung der Meldeempfänger vorangetrieben werden.

Es bestehen folgende Bedarfe:


- Feuerwehr: 967 Geräte

- Rettungsdienst: 37 Geräte

- DRK Jeverland 52 Geräte

- DRK Varel/Fries. Wehde 50 Geräte

- DLRG Wasserrettungszug 40 Geräte


insgesamt: 1146 Geräte



Seitens des Fachbereichs Ordnung wird für die Ausschreibung der Meldeempfänger vorgeschlagen, diese für den Gesamtbedarf öffentlich auszuschreiben um den günstigsten Preis für eine Gesamtbeschaffung zu erzielen. Diese Ausschreibung würde dann auch die Meldeempfänger für die Hilfsorganisationen (DRK und DLRG) enthalten.



Es ist folgende Finanzierung der Geräte vorgesehen:


Feuerwehr (Kostenvolumen ca. 387.000 Euro)

Finanzierung der Meldeempfänger aus Mitteln der Feuerschutzsteuer (wie bisher bereits vorgesehen)


Rettungsdienst (Kostenvolumen ca. 15.000 Euro)

Finanzierung durch die Rettungsdienst Friesland gGmbH


Hilfsorganisationen (Kostenvolumen ca. 56.000 Euro)

Finanzierung durch den Landkreis


Die Hilfsorganisationen nehmen im Landkreis eine wichtige Funktion bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ein, so dass auch ihre zuverlässige Alarmierung sichergestellt sein muss. Mittel für eine Beschaffung neuer Meldeempfänger stehen den Organisationen jedoch nicht zur Verfügung.


Daher wird vorgeschlagen, die Meldeempfänger entsprechend der Sollstärke der vorhandenen Einheiten (Einsatzzug DRK Jeverland = 52 / Einsatzzug DRK Varel/Fr. Wehde = 50 / DLRG Wasserrettungszug = 40) mit auszuschreiben und durch den Landkreis zu beschaffen und zu finanzieren.


Für das Haushaltsjahr 2012 stehen keine Haushaltsmittel für die Beschaffung der Meldeempfänger für die Hilfsorganisationen zur Verfügung. Eine Beschaffung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer ist aufgrund deren Zweckgebundenheit für den Brandschutz nicht möglich.


Da entsprechende Mittel nicht in den Haushalt 2012 aufgenommen wurden, ist es erforderlich, eine außerplanmäßige Ausgabe zu tätigen. Mittel stehen durch interne Umbuchungen zur Verfügung.


Diese Regelung würde es ermöglichen, für den gesamten Landkreis auf einen Schlag eine einheitliche und zuverlässige Alarmierungsmöglichkeit für alle Hilfsorganisationen zu schaffen.


Die nächste Sitzung des Kreistages findet am 21. März 2012 statt. Da die Beschaffung der Meldeempfänger sehr zeitnah erfolgen sollte, bittet die Verwaltung den Kreisausschuss um Genehmigung der geschilderten außerplanmäßigen Ausgabe im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG. - Dem Kreistag wird die Entscheidung in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis vorgelegt.






Beschlussvorschlag:

Für die Beschaffung von 142 neuen digitalen Meldeempfängern für die Basisorganisationen wird im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 89 NKomVG eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 56.000,-- Euro genehmigt.


Der Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss