Begründung:
In § 2 Absatz 1 der am 2. November 2011 verabschiedeten neuen Aufwandsentschädigungssatzung für Kreistagsabgeordnete pp. ist geregelt:
„1.
Neben den Beiträgen gemäß § 1 werden folgende zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigungen gezahlt:
....
b) an die Fraktionsvorsitzenden je 100,00 Euro
und je Fraktionsangehörigen je 10,00 Euro.“
Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Basis der neuen Satzung; diese zeigt in der praktischen Anwendung des § 2 jedoch nunmehr folgenden nachträglichen Regelungsbedarf auf:
a)
Im Gegensatz zu früheren Wahlperioden besteht seit Konstituierung des Kreistages am 2. November 2011 die Situation, dass es mit den Herren Kreistagsabgeordneten Siegfried Harms (FDP-SWG-UWG-BBV/F-Gruppe) und Iko Chmielewski (Gruppe MMW/Die Linke) zwei Gruppenvorsitzende gibt, die nicht einer Fraktion vorstehen. Sie würden nach der Textfassung des § 2 somit keine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten, was aufgrund der rechtlichen Gleichstellung von Fraktionen und Gruppen nicht zulässig wäre. Umgekehrt muss ausgeschlossen sein, dass Fraktionsvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung als Gruppenvorsitzende erhalten.
b)
Hinsichtlich der Zahlung der 10-Euro-Pauschale – für Fraktions- bzw. Gruppenange-hörige sollte innerhalb der Gruppen geklärt wird, ob die Mitgliederpauschale der/dem Gruppenvorsitzenden zufließt oder anteilig den der Gruppe zugehörigen Fraktionsvorsitzenden zukommt (denkbar ist auch eine interne Aufteilung zwischen Gr-V und Fr-V).
Die Verwaltung schlägt vor, § 2 durch eine Änderungssatzung in diesem Sinne textlich zu modifizieren. Es wird um Zustimmung zur beigefügten Änderungssatzung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Friesland für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder vom 2. November 2011 wird zugestimmt.
Anlagen:
Entwurf der Änderungssatzung