Begründung:
Das seit 2005 jährlich zu erstellende Integrations- und Arbeitsmarktprogramm dient der Beschreibung der geschäftspolitischen Ziele für das laufende Jahr und legt fest, mit welchen Maßnahmen diese Ziele im Rahmen der mit dem Land Niedersachsen zu schließenden Zielvereinbarung erreicht werden sollen. Es ist zum einen bestimmt als Orientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters, zum anderen zur Information der Maßnahmeträger und aller Beteiligten des lokalen Arbeitsmarktes.
Grundlage für die Ausrichtung der geschäftspolitischen Ziele sind die in § 1 SGB II gesetzlich geregelten Ziele (Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug).
Beschlussvorschlag:
Dem beigefügten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters für 2012 wird zugestimmt.
Anlagen:
Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2012