Begründung:
Im Rahmen des Programmes zur Profilierung der Hauptschule wird der Haupt- und Realschule Bockhorn (ebenso wie anderen Hauptschulen im Landkreis Friesland) bis zum 31.12.2014 eine Landeszuwendung in Höhe von 26.000 € / jährlich gewährt. Die Mittelzusage für die Zeit bis zum 31.12 2014 liegt vor, der Betrag von 26.000 € für 2012 wurde bislang jedoch noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt, weder bei den Einnahmen noch bei den Ausgaben.
In der Vergangenheit hat die Schule in Bockhorn diesen Betrag zur Durchführung diverser Projekte genutzt. Für das Jahr 2012 wird erstmalig die Einstellung eines/einer SozialarbeiterIn favorisiert. Seitens der Schule sind folgende Tätigkeitsfelder vorgesehen:
- Bewerbungstraining
- Kompetenzfeststellungsverfahren
- Einzelfördermaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Wirtschaft
- Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen usw.
Zwei Projekte werden weiter geführt, so dass für eine/n SozialarbeiterIn 17.200 € im Jahr 2012 zu Verfügung stehen. Die wöchentliche Arbeitszeit dieses/r Beschäftigten kann 2012 in einem Umfang von 15 bis 23 Std. - je nach Einstellungsdatum - erfolgen. Ab 2013 wäre eine Anpassung der Stunden bzgl. der zur Verfügung stehenden Fördermittel erforderlich.
Eine entsprechende Stelle ist im Stellenplan 2012 nicht eingeplant. Dem Landkreis entstehen durch die Beschäftigung eines/er Schulsozialarbeiter/in keine Kosten, da hierfür Fördermittel zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt,
im Rahmen der Fördermittel für die Profilierung der Hauptschulen befristet bis 31.12 2014 für die Haupt- und Realschule Bockhorn eine Stelle nach Entgeltgruppe S 11 für eine/n Schulsozialarbeiter/in einzurichten und
bereits jetzt eine/n Sozialarbeiter/in einzustellen