Betreff
Wiedereinrichtung einer Stelle für einen Kreisstraßenwärter für die Kreisstraßenmeisterei Friesland
Vorlage
0062/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen – Straßenbauver-waltung - und dem Landkreis Friesland ist der Landkreis verpflichtet je 13 km Straßenlänge einen Straßenwärter zu beschäftigen. Dies entspricht einem Bedarf von 12,6 Straßenwärtern. In einem Gespräch mit dem Straßenbauamt Aurich wurde ein Bedarf von 12 Kreisstraßenwärtern festgelegt.


In der Kreisstraßenmeisterei Friesland sind derzeit 10 Kreisstraßenwärter (KSW) und zwei Auszubildende (Ausbildungsende Sommer 2012) eingesetzt.


Ein weiterer Straßenwärter ist Langzeit erkrankt. Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist derzeit nicht absehbar.


Auf Grund der langen Ausfallzeiten und des Todesfalls eines Straßenwärters wurden im Jahr 2009 zwei Auszubildende eingestellt. Beide Auszubildende erbringen gute Leistungen und beenden voraussichtlich im Sommer 2012 ihre Ausbildung.


Mit dem Stellenplan für das Jahr 2010 wurde eine Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD für einen Kreisstraßenwärter gestrichen und als Ersatz ein Ausbildungsplatz eingerichtet.


Auf Grund des o.g. Sachverhaltes ist die Wiedereinrichtung nunmehr notwendig.


Für den erkrankten KSW wurden für das Jahr 2012 die entsprechenden Personalkosten eingeplant. Tatsächlich werden diese sehr wahrscheinlich nicht anfallen. Bei einer Einstellung von beiden Auszubildenden als Kreisstraßenwärter voraussichtlich ab dem 01.07.2012 (eine unbefristete und eine befristete für die Dauer der o. g. Erkrankung) werden darüber hinaus keine zusätzlichen Personalkosten entstehen.


Beschlussvorschlag:


Die Wiederaufnahme der im Jahr 2010 gestrichenen Stelle nach Entgeltgruppe 5 TVöD für einen Kreisstraßenwärter im Stellenplan 2013 wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle mit einem der Auszubildenden nach Bestehen der Abschlussprüfung im Sommer 2012 zu besetzen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss