Betreff
Umstrukturierung Organigramm Kreisverwaltung
Vorlage
0065/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die ständige Optimierung der Organisationsformen der Abteilungen und Fachbereiche des Landkreises ist erklärtes Ziel von Politik und Verwaltung.


In dem Gutachten zur Organisationsuntersuchung des Fachbereichs Jugend und Familie vom 01.06.2010 wurde von dem Unternehmensberater folgender Vorschlag aufgenommen:


Der Fachbereich 22 sollte aufbauorganisatorisch mit seinen Aufgabenschnittstellen aus dem Fachbereich "Bildung, Gebäudemanagement und Kultur" zusammengefasst werden.


Der Fachbereich 22 und die Aufgaben des Schulträgers sind beim Landkreis Friesland in zwei verschiedenen Organisationseinheiten angesiedelt. In dem personell vom Gebäudemanagement geprägten Fachbereich „Bildung, Gebäudemanagement und Kultur“ sind im engeren Sinne etwa vier Vollzeitäquivalente in der Schulverwaltung tätig. Hierbei bildet die eigene Schulverwaltung nur das System der vom Landkreis als Schulträger verantworteten Schulformen der weiterführenden Schulen ab.


Letztere bildet eine Schnittstelle zu vielen Aufgaben des Fachbereichs 22, so unter anderem in der Schulsozialarbeit, der Schulentwicklungsplanung, des Umgangs mit Schulschwänzern und deren Eltern, der Planung von Freizeitangeboten und des Schülertransports nach Schulschluss u. v. ä. m.


Während bis zur sogenannten SGB-II-Reform der Trend zur Zusammenlegung von Jugend und Sozialämtern vorherrschte, entdecken heute viele Kommunalbehörden die möglichen Synergien zwischen den meist entkoppelten Systemen „Schule“ (mit ohnehin schon zersplitterter Zuständigkeit Land ./. Kommune) und „Jugend“. Jenseits jeder Vereinfachungen der Zusammenarbeit an den o. g. Schnittstellen schafft die aufbauorganisatorische Bündelung eine erleichterte Bewältigung der in der Biographie eines Kindes oder Jugendlichen sich häufig in Lebensphasenübergängen zu Tage tretenden Entwicklungsauffälligkeiten, beispielsweise beim Übergang zwischen Grundschule und weiterführender Schule, beim Übergang zwischen Schule und berufsbildender Schule, Berufsausbildung u. ä..


Nachteile einer Zusammenfassung sind außer dem einmaligen Übergangsaufwand keine bekannt geworden. Vielmehr werden vorwiegend Beibehaltungen dieser Organisationsform propagiert.“


Bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2011 wurde darauf hingewiesen, dass nach Abschluss des Schulsanierungsprogramms eine Umorganisation des bisherigen Fachbereichs „Bildung, Gebäudemanagement und Kultur“ auf den Weg gebracht werden müsse.


Das Schulbausanierungsprogramm ist überwiegend abgearbeitet, so dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, mit dem Ausscheiden des derzeitigen Leiters des Jugendamtes in die Freizeitphase der Altersteilzeit am 01.12.2012, aus dem Fachbereich „Bildung, Gebäudemanagement und Kultur“ die Aufgaben Bildung und Kultur dem Fachbereich Jugend und Familie zuzuordnen und diesen zukünftig Fachbereich „Jugend, Familie und Bildung“ zu nennen.


Die Aufgabe „Gebäudemanagement“ wird dem Fachbereich Planung und Bauordnung als 3. Hauptsachgebiet zugewiesen, zukünftig: Fachbereich „Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement“


Einzelheiten können den beigefügten Organigrammen entnommen werden.


Die Stelle der künftigen Leitung des neuen Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung wird nach Besoldungsgruppe A 14 bewertet. Im Stellenplan 2012 ist lediglich eine nach Besoldungsgruppe A 13 vorgesehen. Die Erhöhung wird aufgrund der gestiegenen Verantwortung und der Aufgabenbandbreite für notwendig erachtet. Die übrigen aus dem geänderten Organigramm resultierenden Personalentscheidungen berücksichtigen den jeweiligen Status. Zudem sollen inhaltlich / konzeptionelle Arbeiten getätigt werden, um den Landkreis in den wichtigen Themen Familie und Bildung gemäß den vom Kreistag beschlossenen mittleren Entwicklungszielen und Handlungsschwerpunkten noch deutlicher auszurichten und für die Menschen in der Region familienfreundliche und attraktive Lebens- und Bildungschancen zu ermöglichen.


Beschlussvorschlag:


  1. Der Fortschreibung der Verwaltungsgliederung zum 01.12.2012 gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. Die Kreisverwaltung wird gebeten, die entsprechenden organisatorischen und personalrechtlichen Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Leitung des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung mit dem Stellenplan 2013 eine Stelle nach Besoldungsgruppe A 14 aufzunehmen und die Stelle entsprechend kurzfristig auszuschreiben.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss




Anlagen:


Anlage 1 Verwaltungsgliederung Kreisverwaltung


Anlage 2 Organigramm Fachbereich Jugend, Familie und Bildung


Anlage 3 Organigramm Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement