Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket, Verwendung der Haushaltsmittel
Vorlage
0094/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Grundlage

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 954/2011 des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales „Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) - Sachstandsbericht“ (Anlage 1).


Eltern von bedürftigen Kindern können über das Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse für Klassenfahrten, Tagesausflüge, Schülerbeförderung, persönlichen Schulbedarf, Mittagessen, angemessene Lernförderung und soziale und kulturelle Teilhabe bei der vom Landkreis eingerichteten Servicestelle beantragen.


Das Geld kommt aus dem bundesweiten Bildungs- und Teilhabepaket und ist für Schülerinnen und Schüler bestimmt, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen.


In Friesland wird das Bildungs- und Teilhabepaket sehr gut angenommen. Die Servicestelle versucht, die vielen Anträge möglichst schnell in ausgezahlte Leistungen zu verwandeln. Diese einheitliche Servicestelle steht als Ansprechpartner für die Eltern, aber auch für die Schulen, Vereine, Nachhilfeschulen, etc. zur Verfügung.


Die Anträge können dort, aber auch beim Jobcenter oder bei den Städten und Gemeinden gestellt werden, da sich die Behörden untereinander austauschen. Wichtig ist, dass das Geld bei den Kindern ankommt und deren Eltern diese Zuschüsse dafür auch beantragen.


Die Bewilligung der Leistungen für die Empfängerkreise SGB II u. SGB XII erfolgt durch den FB Job-Center bzw. die Städte/Gemeinden.


Die Bewilligung der Leistungen für die Empfängerkreise Wohngeld u. Kinderzuschlag erfolgt durch die Servicestelle.


Die Abwicklung der Leistungen für alle Empfängerkreise (Abrechnung) erfolgt ebenfalls durch die Servicestelle.


Insgesamt sind dafür in 2011 Kosten in Höhe von ca. 310.000 € ausgezahlt worden. Die Personalkosten für den Bereich BuT belaufen sich auf ca. 85.000 € für das Jahr 2011.


Die Kostenbeteiligung des Bundes an den BuT-Leistungen errechnet sich nicht 1:1 nach den tatsächlich für diesen Zweck aufgewendeten Mitteln, sondern wird nach dem Willen des Bundesgesetzgebers "pauschal" durch einen festen %-Satz der Ist-Ausgaben der Kommunen für Unterkunft und Heizung berechnet. In Niedersachsen erfolgt die Weiterleitung an die Kommunen nach dem in Anlage 1 zu § 4 Abs. 2 AG SGB II dargestellten Schlüssel, dem die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder zugrunde liegt. Für Friesland bedeutet dies einen Betrag von rd. 1,36 Mio €, so dass noch ca. 965.000,- € (1,36 Mio € - 395.000,- €) für erweiterte Bildungs- und Teilhabeleistungen zur Verfügung stehen. Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.


§ 46 Abs. 7 SGB II sieht eine Anpassung der Prozentsätze durch Rechtsverordnung des Bundes an die tatsächlichen Aufwendungen aber erst im Jahr 2013 vor. Bis dahin können die Länder mit diesen Beträgen verlässlich planen. Eine eventuelle Überfinanzierung beim Start des BuT-Pakets für 2011 wurde als unschädlich und auch systembedingt angesehen, zumal Länder und Kommunen auch mit dem Risiko umgehen müssen, dass die laufenden Aufwendungen nach der z.T. schleppenden Einführungsphase deutlich steigen können, zumal Ansprüche auf einzelne Leistungen (z.B. Lernförderung) betraglich nicht gedeckelt sind.


Es liegt nach Auffassung des Landes für 2011 bei den jeweiligen Kommunen, die vom Land ausgezahlten Mittel für BuT, die nicht durch bewilligte Leistungen hinterlegt sind, in ihrem Haushalt zu vereinnahmen und zu verwenden. Dabei steht durchaus die politische Erwartung zu einer Verwendung im Sinne des SGB II im Raum, etwa die Mittel zur Unterstützung benachteiligter junger Menschen und zur Verbesserung entsprechender Angebotsstrukturen einzusetzen. Eine Mittelkürzung ist erst im Jahr 2013 im Rahmen der sog. Revision durch Verordnung gemäß § 46 Abs. 7 SGB II möglich.


In der gemeinsamen Erklärung, die die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände zur „Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen“ am 25.05.2011 unterzeichnet haben, sind sich die Beteiligten einig, dass die auf Niedersachsen entfallenden Mittel dafür eingesetzt werden sollen, allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen. Als besonders geeignet, dieses Ziel zu erreichen, werden auch Maßnahmen der Schulsozialarbeit angesehen. Dazu kann auch die klassische Schulsozialarbeit gehören.


Hierbei handelt es sich um eine politische Erklärung, wie die in Niedersachsen zur Verfügung stehenden, und an die Kommunen weitergeleiteten, Mittel eingesetzt werden sollten.


Im Weiteren obliegt es den Kommunen darüber zu entscheiden, wie diese Mittel unter Berücksichtigung der örtlichen Strukturen am besten zur Förderung der Kinder und Jugendlichen einzusetzen sind.


Vorgeschlagene Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bildungsstruktur
1. Schulsozialarbeit
An den Schulen im Landkreis Friesland besteht auch nach Auffassung der Schulleitungen ein dringender, zusätzlicher Bedarf an Schulsozialarbeitern, die zwar teilweise schon vorhanden sind, aber deren TZ-Beschäftigung nicht genügt, um diesen Bedarf zu decken.


An einigen Schulen gibt es zwar bereits in VZ-beschäftigte Schulsozialarbeiter. An anderen Schulen wiederum sind die Schulsozialarbeiter nur in Teilzeit beschäftigt.


Daher könnten mit den zur Verfügung stehenden Geldern aus 2011 die Schulsozialarbeiter, die noch nicht in Vollzeit beschäftigt sind, befristet in Vollzeit eingestellt werden. Dies würde bei Umsetzung des Vorschlages für die betreffenden Schulen zusätzliche Kosten von ca. 215.000 € je Kalenderjahr bedeuten, die über die Gelder aus Bildung und Teilhabe finanziert werden könnten, somit für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.12.2013 ca. 287.000,00 €.


Die Mehrkosten werden sehr wahrscheinlich aber etwas geringer ausfallen, weil die Schulsozialarbeiter nicht gänzlich in Vollzeit angestellt werden, da sie während der Schulzeit auch für die Ferienzeit vorarbeiten müssen.


Der sachliche Grund für die Befristung der Arbeitsverträge/der Erhöhung der Stundenanzahl wäre somit auch gegeben, da diese Drittmittel nur befristet zur Verfügung stehen.


Darüber hinaus wird vorgeschlagen für weitergehende Schulsozialarbeit (Sozial- und Kompetenztraining, Ausbildungsseminare für Konfliktschlichtung, Veranstaltungen zum Thema „Cyber-Mobbing“, etc.) zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000,- € zur Verfügung zu stellen.


2. Ganztagsangebot an Grundschulen

Der Ganztagsunterricht an den Grundschulen im Landkreis Friesland soll sowohl die Eltern der Kinder als auch die Kinder selbst unterstützen. Das Nachmittagsangebot soll die Möglichkeit zu einer qualitativen Freizeitgestaltung geben, die das gemeinsame Erleben in den Vordergrund stellt. Aber auch die Merkmale Lernen, Erziehung und Individualisierung des Lernprozesses sollen unterstützt werden.


Um die 13 Grundschulen, die bereits bisher bzw. ab dem Schuljahr 2012/13 einen Ganztagsunterricht anbieten, bei der Ausgestaltung des Ganztages zu unterstützen, soll je Grundschule eine Summe in Höhe von einmalig 5.000,- € zweckgebunden für die Ganztagsangebote zur Verfügung gestellt werden. Somit eine Gesamtsumme in Höhe von 65.000,- €.


Ferner sollen auch die Grundschulen, die sich bis zum 01.08.2013 auf den Weg machen Ganztagsschule zu werden, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 5.000,- € bedacht werden.


Voraussetzung ist hier ein verlässliches Angebot an mindestens 3 Tagen bis 16 Uhr.


3. Jugendwerkstatt

Eine Jugendwerkstatt kümmert sich um Jugendliche ohne Schulabschluss oder ohne Ausbildungsplatz. Die Finanzierung trägt zum großen Teil das Land Niedersachsen, Fördergelder gibt es auch vom Job-Center, das die Jugendlichen der Jugendwerkstatt zuweist. Die Stadt Schortens unterstützt das Projekt als freiwillige Leistung ebenfalls seit vielen Jahren. In der Jugendwerkstatt holen die Jugendlichen Versäumtes aus der Schule nach, lernen soziale Kompetenz und selbstbewusst und selbstständig den Arbeitsalltag zu meistern. Gut die Hälfte der 53 Jugendlichen, die die Werkstatt 2010/11 besuchten, stammen aus Schortens, die übrigen kommen aus Jever, Sande und dem Wangerland.


Betreiber kann ab 2013 nur noch ein zertifizierter Träger sein. Dies ist bei der Stadt Schortens nicht der Fall. Daher wird von dort erwogen, die Jugendwerkstatt aufzugeben. Die frei werdenden Mittel könnten lt. NBank in der Region Friesland zweckbestimmt Verwendung finden. Voraussetzung ist ein Mittelverzicht der Stadt Schortens und ein Neuantrag bei der NBank.


Die Volkshochschule Wittmund/ Friesland ist ein zertifizierter Träger und könnte am Standort Schortens ein Angebot errichten. Der Landkreis Friesland müsste dieses mit jährlich ca. 10.000,- € bezuschussen. Der Restbetrag wird durch die N-Bank sowie das Jobcenter getragen. Der Start könnte ab 01.01.2013 erfolgen.

Bei einer Aufteilung auf zwei Standorte (Schortens + Varel) würden diese Kosten sich auf ca. 90.000,- € jährlich belaufen. Dies hängt mit zusätzlichen Kosten wie doppelter Miete, zweiter Sozialarbeiter, etc. zusammen.

Die Empfehlung lautet daher, eine Jugendwerkstatt am Standort Schortens zu betreiben, da die erforderliche Ausstattung dort vorhanden ist.


Mithin würden sich bei der Umsetzung des Projektes wie oben empfohlen jährliche Kosten von ca. 10.000,- € ergeben, somit für drei Jahre 30.000 €.


4. Berufsbegleitung

Die Berufseinstiegsbegleitung ist an der Förderschule Friedrich-Schlosser-Schule Jever fest installiert. Die Pestalozzischule Varel hat Bedarf signalisiert.

Hierbei wurde ein guter Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit und den hiesigen Unternehmen aufgebaut.

Die Berufseinstiegsbegleitung hat an den Förderschulen einen sehr hohen Stellenwert und wird von den Schülern gerne angenommen.

Seit dem Beginn der Maßnahme konnte bei vielen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern eine erkennbare Berufsorientierung und -wahl verzeichnet werden. Darüber hinaus wurde bei vielen Schülern ein Ausbildungsplatz gefunden und die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses erreicht.

Durch diese positiven Parameter ist die Berufseinstiegsbegleitung bei den Schülern, Erziehungsberechtigten und den Lehrern hoch anerkannt.


Bisher wurden die Kosten zu 100% durch die Agentur für Arbeit getragen. Eine Gesetzesänderung zum 01.04.2012 (bisher § 421s SGB III, nun § 49 SGB III) erlaubt der Agentur für Arbeit nur noch eine 50%ige Finanzierung bei zwingender Kofinanzierung Dritter von mindestens 50 %.


Der Gesetzgeber hat als Kofinanzierer grundsätzlich die Länder vorgesehen, andere Dritte aber unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Da das Land Niedersachsen eine Kofinanzierung bisher schriftlich abgelehnt hat und die Bedingungen andere Dritte nahezu ausschließen, bleiben nur die Kommunen.


Die Kosten belaufen sich auf 187,95 € monatlich pro Schüler. Bei 30 Schülern (je 15 Schüler pro Förderschule) bedeutet dies Kosten von ca. 68.000,- € im Jahr, die zur Hälfte durch die Agentur für Arbeit getragen werden.

Der 50 %-ige Anteil für den Landkreis Friesland wäre somit ca. 34.000,- € pro Jahr, mithin für drei Jahre ca. 100.000 €.



5. Ausbau Bildungsregion

Die Bildungsregion unterstützt sowohl die Schulen als auch die Kindertagesstätten. Alle Gemeinden im Landkreis Friesland sind der Bildungsregion beigetreten.

Herr Harms und Herr Janssen teilen sich die Stelle der Leitung des Bildungsbüros je zur Hälfte und werden dabei durch Herrn Beier und Frau Poerschke unterstützt (je 15 Std. monatlich).


An der Bildungsregion sind der Landkreis Friesland, die 8 Städte und Gemeinden, 40 Kindertagesstätten, 32 Grundschulen, 5 Haupt- und Realschulen, 3 Förderschulen, zwei Oberschulen, zwei Gymnasien + Außenstellen, eine Inselschule, eine Hauptschule, eine Realschule, eine IGS und zwei Berufsschulzentren beteiligt.


Die regionale Steuergruppe setzt sich aus Vertretern der Kommunen, Grundschulen, Kindertagesstätten, Sek I-Schulen, Landkreis Friesland, Schülerrat, Kreiselternrat, Nds. Landesschulbehörde sowie den Prozessbegeleitern Frau Poerschke und Herrn Beier und der Leitung des Bildungsbüros zusammen.


Das regionale Bildungsbüro sammelt Ideen, organisiert deren Umsetzungen, steht als Ansprechpartner zur Verfügung, regelt die Öffentlichkeitsarbeit und organisiert und begleitet Projektgruppen.


Es ist das Leitbild für die Bildungsregion, für alle Kinder und Jugendlichen unserer Region gute Erziehungs- und Bildungsbedingungen und Berufsperspektiven zu sichern und weiterzuentwickeln.


Die Bildungsregion unterstützt die Arbeit aller an der Erziehung und Bildung Beteiligten und fördert ihre Zusammenarbeit. Es soll keine Trennung mehr nach Zuständigkeiten geben und alles Hand in Hand geregelt werden.


Um die Leitung des Büros der Bildungsregion insbesondere bei den Übergängen „Kita/Grundschule/weiterführende Schule/Beruf“ zu unterstützen und zu entlasten, soll ein Mitarbeiter in der dortigen Verwaltung befristet eingestellt werden. Dies würde Kosten von ca. 45.000 € pro Jahr bedeuten, somit für drei Jahre ca. 135.000 €.


6. Ausbau Vermittlung U25 im Jobcenter

Schülerinnen, Schüler, Ausbildungssuchende und junge Erwachsene benötigen besondere Unterstützung bei der Suche nach Ausbildung und Arbeit.


Dies wird gewährleistet durch das U25-Team des Jobcenters Friesland. Dort können sich die Ratsuchenden informieren und Hilfestellung erhalten, z.B. bei der Einschaltung der Berufsberatung und Studienberatung der Agentur für Arbeit, bei der Vermittlung von betrieblichen und schulischen Ausbildungen, bei überbetrieblichen Ausbildungen, bei Problemen während der Ausbildung, bei Qualifizierungsmaßnahmen um z.B. einen Schulabschluss zu erreichen und vieles mehr.


Zur intensiven Begleitung des U25-Teams in Kooperation mit der Bildungsregion soll dort ebenfalls ein weiterer Mitarbeiter eingestellt werden. Somit sollen möglichst viele Jugendliche in Arbeit/Ausbildung vermittelt werden. Auch hier würden Kosten von ca. 45.000 € pro Jahr entstehen, somit für drei Jahr ca. 135.000 €.


7. Intensiverierung Pro-Aktiv-Centren

Die Aufgabe der Pro-Aktiv-Centren ist gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Pro-Aktiv-Centren (PACE) individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Beschäftigung sowie ihre soziale Integration zu verbessern.


Das Pro-Aktiv-Center unterstützt die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII und ergänzt die Leistungen des SGB II bzw. des SGB III. Ziel ist es, mit jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, den konkreten Unterstützungsbedarf und Hilfemöglichkeiten abzustimmen sowie die notwendigen Hilfen im Rahmen von Casemanagement anzubieten, zu koordinieren und ihren Erfolg zu überprüfen.


Zielgruppe des Pro-Aktiv-Centers sind junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren mit multiplen Eingliederungshemmnissen und besonderem Unterstützungsbedarf.


Den jungen Menschen soll durch die Unterstützung des Pro-Aktiv-Centers insbesondere der Übergang von Schule zu Beruf erleichtert werden. Viele junge Menschen haben nach dem Verlassen der Schule keinen Schulabschluss. Das Pro-Aktiv-Center versucht diese jungen Menschen bei der Berufswahl zu unterstützen.


Das Klientel des Pro-Aktiv-Centers weist häufig neben der mangelnden schulischen Ausbildung z.B. ein dissoziales Verhalten, Straffälligkeit, Obdachlosigkeit, Anzeichen von Verwahrlosung, Sucht- und andere psychische Erkrankungen oder Gewaltneigung auf. Gerade durch die Häufung von Problemen ist eine Veränderung oft nur mit Hilfe von Außen, in diesem Fall durch das Pro-Aktiv-Center, möglich.


Die Förderung von Pro-Aktiv-Centren ist ein Landesprogramm und wird durch Zuschüsse aus Landes- und ESF-Mitteln unterstützt; die Abwicklung erfolgt über die NBank. Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von max. 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.


Möglichkeit der Bezuschussung einer Personalaufstockung

Derzeit ist das Pro-Aktiv-Center mit einer Casemanagerin (Vollzeitstelle) sowie einer stundenweise eingesetzten Verwaltungskraft des gehobenen Dienstes besetzt. Die Fallzahlen sind von 89 Klienten (2010) auf 210 Klienten (2011) angestiegen; auch im Jahr 2012 kann keine rückläufige Tendenz verzeichnet werden.


Der Fachbereich Jugend und Familie hat die NBank bezüglich einer möglichen Erhöhung der Personalressourcen kontaktiert. Inzwischen wurde gegenüber dem Landkreis Friesland bestätigt, dass eine Personalaufstockung vom Sozialministerium befürwortet werde und für eine abschließende Entscheidung ein neuer Finanzierungsplan und eine Erläuterung des Finanzierungsplans eingereicht werden muss.


Für die Jahre 2011 bis 2013 hat der Landkreis Friesland bereits einen Zuwendungsbescheid von der NBank über 162.237,50 € erhalten.


Bei Einsatz eines weiteren Casemanagers (1 Vollzeitstelle, S 11 TVöD – Stufe 3) ab August 2012 fallen zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 20.500 € im Jahr 2012 und ca. 50.000 € im Jahr 2013 an.


Die Ausgaben für Lehrgänge externer Einrichtungen (abzgl. Krisenwohnung) und die Ausgaben für tägliche Fahrtkosten der Klienten wurden für das Jahr 2012 um 25% und für das Jahr 2013 um 50% erhöht. So kann auf eine weiter steigende Klientenzahl reagiert werden.


Bei einer Kofinanzierung von 50% durch Landes- und ESF-Mittel ergeben sich für den Landkreis Friesland Mehrausgaben zu der bisher erfolgten Kalkulation in Höhe von ca. 15.400 € im Jahr 2012 und 36.500 € im Jahr 2013. Es muss jedoch beachtet werden, dass indirekte Ausgaben (z.B. Porto, Telefon, Handy, Material, Verwaltungspersonalkosten) pauschal mit 13% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die tatsächlichen Kosten für den Landkreis Friesland sind somit höher als oben ausgewiesen.

Qualitätsanforderungen

Sofern sich der Landkreis Friesland für eine Personalaufstockung des Pro-Aktiv-Centers entscheidet, sind die vom Sozialministerium vorgegeben Qualitätsanforderungen an das eingesetzte Personal zu beachten. Der Casemanager muss über einen (Fach)Hochschulabschluss als sozialpädagogische Fachkraft oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen.


Die derzeitige Casemanagerin ist Verwaltungskraft mit zusätzlicher Qualifikation und entsprechender Anerkennung durch die NBank. Angesichts der Abrechnungsmodalitäten der NBank ist die Fallbetreuung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Somit hat sich der Einsatz eines Casemanagers mit entsprechendem Hintergrund bewährt.


Aus Sicht des Fachbereiches Jugend und Familie sollte bei einer Pesonalaufstockung dennoch die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft favorisiert werden, um die Arbeit der derzeitigen Casemanagerin zu ergänzen.


Mithin würden Gesamtkosten von ca. 60.000,- € entstehen.


8. Erweiterung Schulsekretariate

Aufgrund der Einführung der Ganztagsschulen und des Bildungs- und Teilhabepaketes ist auch die Belastung und der Arbeitsaufwand für die Schulsekretärinnen nicht nur nach Auffassung der Schulleitungen deutlich gestiegen, so dass empfohlen wird bei jeder Schulsekretärin, die noch nicht in Vollzeit beschäftigt ist, eine Stundenaufstockung von einer Stunde wöchentlich vorzunehmen. Dies würde Kosten in Höhe von jährlich 25.000,- € bedeuten, somit für drei Jahre ca. 75.000,- €.


Der Anlage 3 sind die einzelnen Vorhaben mit den geschätzten Kosten zusammengefasst zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

Die nicht verausgabten Haushaltsmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2011 bzw. die 2,8 % aus KdU für Mittagessen Hort/Schulsozialarbeiter werden wie folgt verwendet:

Vorhaben

Kosten ca.

Std.-Aufstockung Schulsozialarbeiter

337.000,00 €

Förderung Ganztag an Grundschulen

65.000,00 €

Förderung der Jugendwerkstatt

30.000,00 €

Unterstützung der Berufseinstiegsbegleitung an Förderschulen

100.000 €

Unterstützung Bildungsregion

135.000 €

Unterstützung U25-Team Jobcenter

135.000 €

Ausbau Pro-Aktiv-Center

60.000 €

Stundenaufstockung Schulsekretärinnen

75.000,00 €

Gesamtausgaben

937.000,00 €



Die zusätzlichen drei Stellen im Pro Aktiv Center (Entgeltgruppe S 11 oder E 9), Jobcenter U25 (Entgeltgruppe 9) und im Bildungsbüro (voraussichtlich Entgeltgruppe 6), die aus den nicht verausgabten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2011 bzw. die 2,8 % aus KdU für Mittagessen Hort/Schulsozialarbeiter finanziert werden, sollen noch in diesem Jahr besetzt werden, auch wenn im Stellenplan 2012 keine Stellen dafür vorgesehen sind. Ab dem Jahr 2013 sind diese Stellen befristet für 3 Jahre im Stellenplan aufzunehmen.


Die Verwaltung wird ermächtigt das Ausschreibungs- und Personalauswahlverfahren bereits vor dem Kreistagsbeschluss durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss