Betreff
Schülerbeförderung, Europaweite Ausschreibung der Taxibeförderungen
Vorlage
0120/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landesrechnungshof hat in seiner Prüfung der Schülerbeförderung 2011 vorgegeben, dass bei der Individualbeförderung (Taxibeförderung) von Schülern alle einzelnen Fahrten für die Berechnung der das Vergabeverfahren bestimmenden Schwellenwerte addiert werden müssen. Bei dieser Betrachtungsweise und einem jährlichen Auftragsvolumen von rund 800.000 EUR im LK Friesland wird der Schwellenwert zur europaweiten Ausschreibung von 193.000 EUR überschritten. Um die Vorgaben des Landesrechnungshofs nun zügig umzusetzen, wird der Landkreis die Taxibeförderungen nun erstmals zum kommenden Schuljahr europaweit ausschreiben.

Für die Ausschreibung sind 63 Einzellose mit ca. 400 zu befördernden Schülern gebildet worden. Die Zusammenstellung der Lose erfolgte auf Grundlage der bisherigen Beförderungen, die geringfügig angepasst werden mussten. Die kleinteilige Losbildung verfolgt mit zweierlei Zielsetzungen. Zum einen kann bei einem veränderten Beförderungsbedarf leichter nachgesteuert werden und zum anderen entspricht die Losbildung der Leistungsfähigkeit der hiesigen Unternehmen, die sich dann wie bisher auf ihre Touren bewerben können.

Folgender Zeitplan ist bei der Ausschreibung und der Vergabe zu beachten, damit eine Umsetzung zu Beginn des Schuljahres ermöglicht wird:



25.05.2012 Versand der Bekanntmachung

29.05.2012 Veröffentlichung bei der EU

09.07.2012 Schlusstermin für die Abforderung und Fragestellungen

bzw. Einsichtnahme der Angebote

anschließend 1 Woche Wartezeit um ggfs. noch anstehende Fragen der

bietenden Unternehmen zu beantworten und damit eine

Verzögerung der Ausschreibung vermeiden zu können


16.07.2012 Schlusstermin für den Eingang der Angebote

17.07.2012 Submission

17.07.2012 – 10.08.2012 Prüfung der Angebote durch die Zentrale Vergabestelle, FB 14 und RPA

anschließend Mitteilung nach § 101a GWB (10 Tage Wartezeit wegen

eventueller Rügen)


ca. 21.08.2012 Auftragserteilung

01.09.2012 Beginn des Schuljahres 2012/13



Gemäß der Vergaberichtlinien erfolgt die Vergabe durch den Kreistag. Der letzte Kreistag vor der Sommerpause wird am 11.07.2012 stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt können jedoch noch Angebote abgegeben werden. Auf Grund der EU-weiten Ausschreibungsfristen von 52 Tagen (hier durch elektronische Bereitstellung der Unterlagen nur 40 Tage), ist ein früherer Submissionstermin nicht machbar. Eine direkte Beschlussfassung über die einzelnen Lose durch den Kreistag ist daher nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn möglich. Bei Beschluss durch den Kreistag wäre eine Beauftragung frühestens nach dem 27.10.2012 möglich.



Um eine ordnungsgemäße Schülerbeförderung am 01.09.2012 zum Schuljahresbeginn durchführen zu können, bittet die Verwaltung um Ermächtigung, unter Maßgabe der Vergabekriterien den Zuschlag für die Einzellose an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.






Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuschläge für die einzelnen Lose nach den Vergabekriterien an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.




Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss