Begründung:
Der Landesrechnungshof hat in seiner Prüfung der Schülerbeförderung 2011 vorgegeben, dass bei der Individualbeförderung (Taxibeförderung) von Schülern alle einzelnen Fahrten für die Berechnung der das Vergabeverfahren bestimmenden Schwellenwerte addiert werden müssen. Bei dieser Betrachtungsweise und einem jährlichen Auftragsvolumen von rund 800.000 EUR im LK Friesland wird der Schwellenwert zur europaweiten Ausschreibung von 193.000 EUR überschritten. Um die Vorgaben des Landesrechnungshofs nun zügig umzusetzen, wird der Landkreis die Taxibeförderungen nun erstmals zum kommenden Schuljahr europaweit ausschreiben.
Für die Ausschreibung sind 63 Einzellose mit ca. 400 zu befördernden Schülern gebildet worden. Die Zusammenstellung der Lose erfolgte auf Grundlage der bisherigen Beförderungen, die geringfügig angepasst werden mussten. Die kleinteilige Losbildung verfolgt mit zweierlei Zielsetzungen. Zum einen kann bei einem veränderten Beförderungsbedarf leichter nachgesteuert werden und zum anderen entspricht die Losbildung der Leistungsfähigkeit der hiesigen Unternehmen, die sich dann wie bisher auf ihre Touren bewerben können.
Folgender Zeitplan ist bei der Ausschreibung und der Vergabe zu beachten, damit eine Umsetzung zu Beginn des Schuljahres ermöglicht wird:
25.05.2012 Versand der Bekanntmachung
29.05.2012 Veröffentlichung bei der EU
09.07.2012 Schlusstermin für die Abforderung und Fragestellungen
bzw. Einsichtnahme der Angebote
anschließend 1 Woche Wartezeit um ggfs. noch anstehende Fragen der
bietenden Unternehmen zu beantworten und damit eine
Verzögerung der Ausschreibung vermeiden zu können
16.07.2012 Schlusstermin für den Eingang der Angebote
17.07.2012 Submission
17.07.2012 – 10.08.2012 Prüfung der Angebote durch die Zentrale Vergabestelle, FB 14 und RPA
anschließend Mitteilung nach § 101a GWB (10 Tage Wartezeit wegen
eventueller Rügen)
ca. 21.08.2012 Auftragserteilung
01.09.2012 Beginn des Schuljahres 2012/13
Gemäß der Vergaberichtlinien erfolgt die Vergabe durch den Kreistag. Der letzte Kreistag vor der Sommerpause wird am 11.07.2012 stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt können jedoch noch Angebote abgegeben werden. Auf Grund der EU-weiten Ausschreibungsfristen von 52 Tagen (hier durch elektronische Bereitstellung der Unterlagen nur 40 Tage), ist ein früherer Submissionstermin nicht machbar. Eine direkte Beschlussfassung über die einzelnen Lose durch den Kreistag ist daher nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn möglich. Bei Beschluss durch den Kreistag wäre eine Beauftragung frühestens nach dem 27.10.2012 möglich.
Um eine ordnungsgemäße Schülerbeförderung am 01.09.2012 zum Schuljahresbeginn durchführen zu können, bittet die Verwaltung um Ermächtigung, unter Maßgabe der Vergabekriterien den Zuschlag für die Einzellose an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuschläge für die einzelnen Lose nach den Vergabekriterien an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.