Betreff
Gewährung eines vorläufigen Darlehens aus der Kreisschulbaukasse an die Stadt Schortens
Vorlage
112/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Stadt Schortens beabsichtigt, das Dach der Grundschule Jungfernbusch zu erneuern, da das derzeitige Flachdach abgängig ist. Das Investitionsvolumen für diese Maßnahme beläuft sich auf 70.000,00 €. Dieser Betrag ist nach § 117 des Nds. Schulgesetzes zuwendungsfähig. Der Förderungsanteil beträgt 50 % der förderungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben. Das Darlehen ist auf 35.000,00 € festzusetzen.


Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Schortens für die Dacherneuerung bei der Grundschule Jungfernbusch ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 35.000,00 € zu gewähren. Der Abruf der Mittel erfolgt nach Verfügbarkeit und Baufortschritt.



Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Schortens für die Dacherneuerung bei der Grundschule Jungfernbusch ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 35.000,00 € zu gewähren.



Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


35.000,00

Erfolgte Veranschlagung: X Ja, mit € 35.000,-

im Verwaltungshaushalt X Vermögenshaushalt Haushaltsstelle: 2070.92200


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss