Begründung:
Für die Optimierung der Rettungsbereitschaften im Wangerland ist die Einrichtung einer ganzjährig besetzten Rettungswache erforderlich. Der Landkreis hat sich entschlossen, diese Aufgabe nicht zu vergeben, sondern durch eine Eigengesellschaft, die neu gegründete Gesellschaft Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH, auszuführen. Für den Aufbau und Einrichtung der Rettungswache sind Investitionen von ca. 300.000,- € notwendig, die nicht über den Landkreis, sondern direkt über die Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH finanziert werden soll, damit alle Finanzierungskosten auch voll in die Kostenträgerabrechnungen mit den Krankenkassen einbezogen werden können.
Da die neue Eigengesellschaft noch keinerlei eigene Vermögenswerte hat, ist eine Darlehensfinanzierung erforderlich. Die Rettungsdienst Friesland gGmbH ist bereit, dieses erforderliche Darlehen zu einem Zinssatz von 1,75 % über dem Basiszinssatz p.a. bereitzustellen, benötigt aber dazu vom Landkreis Friesland als Träger der Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH eine entsprechende Ausfallbürgschaft als Sicherheit.
Es wird vorgeschlagen, zu Gunsten der Darlehensgeberin die erforderliche Ausfallbürgschaft des Landkreises Friesland in Höhe von 300.000 € zu erteilen. Andernfalls müsste der Landkreis selbst die neu gegründete Eigengesellschaft mit dem notwendigen Kapital ausstatten.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Friesland übernimmt nach § 121 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 300.000,00 € zu Gunsten der Kommunaler Rettungsdienst Friesland gGmbH.