Begründung:
Gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beruft der Kreistag die Leiterin / den Leiter und erforderlichenfalls die Prüfer/-innen des Rechnungsprüfungs-amtes und beruft sie ab.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ist zurzeit wie folgt besetzt:
Kreisoberamtsrätin Rothe-Hanstein, Leiterin
Kreisamtsrat Michels-Lübben, stellvertretender Leiter
Kreisamtfrau Strathmann, Prüferin
Dipl.-Kaufmann Koch, Prüfer
Dipl.-Ing. Onnen, techn. Prüfer
Kreisamtfrau Onken, Prüferin
Frau Onken ist seit dem 01.03.2012 als neue Prüferin im Rechnungsprüfungsamt beschäftigt. Sie hat sich in die ihr seitdem übertragenen Prüftätigkeiten sehr schnell eingefunden und nimmt diese eigenverantwortlich wahr. Sie ist allen an sie gestellten Anforderungen in vollem Umfang gerecht geworden. Gegen ihre Bestellung zur Prüferin bestehen nach Mitteilung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.
Der Kreisausschuss wird daher gebeten, Frau Lydia Onken gemäß § 154 NKomVG als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes zu beauftragen.
Der Kreistag wird um gleiche Entscheidung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Frau Kreisamtfrau Lydia Onken wird gemäß § 154 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Prüferin des Rechungsprüfungsamtes des Landkreises berufen.