Betreff
Umsetzung des Runderlasses MU vom 21.12.2011 im Landkreis Friesland - Wartung von Pflanzenkleinkläranlagen
Vorlage
0165/2012
Aktenzeichen
66.27.60
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Insgesamt werden im LK Friesland gegenwärtig etwa 4800 Kleinkläranlagen betrieben;

299 dieser Kläranlagen sind Pflanzenkläranlagen (PKA) entsprechend dem Arbeitsblatt DWA 260A (früher ATV), jedoch noch ohne bauaufsichtliche Zulassung.


Für diese Anlagen fordert der Landkreis Friesland - nach Ablauf der ersten wasserrechtlichen Erlaubnis (bzw des Abschreibungszeitraumes von 15 Jahren) – eine einmal jährliche Wartung und Beprobung durch eine zugelassene Wartungsfirma. Für die Betreiber der Anlagen fallen dafür zur Zeit jährliche Kosten von durchschnittlich 65,00 € an.


Problemstellung:

Nach dem Runderlass des Nds. Umweltministeriums (MU) vom 21.12.2011 wird für Pflanzenkläranlagen (PKA) ohne bauaufsichtliche Zulassung nach Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnis eine behördliche Überwachung (Beprobung durch ein staatl. anerkanntes Labor) und mindestens eine jährliche Wartung gefordert.


Die Häufigkeit der behördlichen Überwachung liegt im Ermessen der unteren Wasserbehörde. Nach der in Niedersachsen herrschenden Meinung und der Empfehlung der Kommunalen Umweltaktion Niedersachsen (U.A.N) wäre diese behördliche Überwachung neben einer Regelwartung durch eine Wartungsfirma durchzuführen. Die Kosten für die behördliche Überwachung sind mit rd 180,00 € zu veranschlagen; so dass mit den Kosten für die Wartung in Höhe von rd. 65,00 € auf die Betreiber von PKA jährliche Kosten von rd 245,00 € zukämen.


Sinn und Zweck der Überwachung und Beprobung ist


  • die Verhinderung von schädlichen Umwelteinflüssen durch die Einleitung

  • die Einhaltung des rechtlichen Rahmens

  • die Wirtschaftlichkeit der Anlage und

  • eine möglichst geringe Kostenbelastung der Bürger


Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wird der Landkreis Friesland als hier zuständige untere Wasserbehörde hinsichtlich der Überwachung der PKA wie folgt verfahren:


  • soweit erforderlich, wird die untere Wasserbehörde eine örtliche Überprüfung der Anlage vornehmen,

  • die Betreiber der PKA werden über die neue Sach- und Rechtslage informiert und zur Qualitätssicherung die Vorlage eines Wartungsvertrages mit einem DWA-zertifizierten Wartungsunternehmen angeordnet,

  • die Wartung der PKA wird auf zweimal jährlich festgesetzt,

  • analog der technischen Kleinkläranlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung sind die PKA zweimal jährlich zu warten; hierbei ist auch eine chemische Analyse durchzuführen,

  • die erste behördliche Überwachung erfolgt nach zwei Jahren, um dem Betreiber vor der ersten behördlichen Überwachung die Möglichkeit zur Ertüchtigung seiner PKA zu geben,

  • die weiteren behördlichen Überwachungen erfolgen danach in Abständen von 5 Jahren oder bei Bedarf nach Wartungsauffälligkeiten,




Durch die kontinuierliche Wartung eines zertifizierten Wartungsunternehmens kann eine engmaschige Überwachung der Anlagen sichergestellt werden, weil die Wartungsprotokolle der unteren Wasserbehörde vorzulegen sind; eine zweite jährliche behördliche Überwachung würde – aus fachlicher Sicht – nur einen unwesentlich besseren Informationsstand liefern .


Schädliche Umweltauswirkungen können durch eine zweimal jährliche Wartung in gleicher Weise wie durch die nach den Vorgaben des Runderlasses des MU geforderte engere behördliche Überwachung (für die Betreiber wäre damit eine jährliche Mehrbelastung von rd 115,00 € verbunden) vermieden werden.


Im Vergleich zu der in Niedersachsen nahezu flächendeckend angeordneten jährlichen behördlichen Überwachung stellt das „Friesländer Modell“ eine Ausnahme dar; enthält jedoch für unsere Bürger finanzielle Vorteile und verhindert in gleicher Weise schädliche Umwelteinflüsse.



Beschlussvorschlag:


Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und befürwortet das vorgeschlagene Modell zur Wartung und Überwachung von Pflanzenkläranlagen.


Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.




Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss




Anlagen:


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