Betreff
Annahme und Vermittlung von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG, hier: diverse Zuwendungen und Förderzusagen in 2012
Vorlage
0195/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach der sogenannten „Sponsoring-Regelung“ gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und der Wertgrenzen in § 25a HKVO sowie der Richtlinie des Landkreises Friesland vom 18.03.2010 zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf die Annahme und Verwendung von Fördermitteln der Zustimmung der zuständigen Gremien. Für Spenden über 100,01 € ist der Kreisausschuss, über 2.000,01 € der Kreistag zuständig.


1.
„Coool it! – Aktion gegen Gewalt in Friesland“ insbesondere in den Schulen des Landkreises Friesland


Der Kreispräventionsrat des Landkreises Friesland betreibt seit mehreren Jahren das langfristig angelegte Projekt „Coool it! – Aktion gegen Gewalt in Friesland“ (www.coool-it.de). Die eigentliche Projektleitung obliegt der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/ Friesland. Das Projekt wird von der Leibniz Universität Hannover laufend evaluiert.

Ziele des Projektes:

das Bewusstsein für Gewalt schärfen

die Gewalt an den Schulen verringern

die Perspektiven von Schulabgängern verbessern

kommunalpräventive Strukturen / Netzwerke fördern

mehr Zivilcourage bei Schülern und Schülerinnen aufbauen.

Mit dem Projekt sollen alle Schüler/innen der weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland der Klassen 7 – 10 angesprochen werden.

Das Projekt ist auf einen längeren Zeitraum angelegt, um alle Schulen und Schulformen nach und nach zu beteiligen.


Die „Regionale Stiftung“ der Landessparkasse zu Oldenburg stellt aus Mitteln der LzO Stiftung Friesland zur Förderung der Präventionsarbeit des Landkreises Friesland für 2012 eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung.


2.
Ausrichtung der 3. Plattdüütsch-Week in der Zeit vom 22.09. bis 30.09.2012


In der Zeit vom 22.09.- bis 30.09.2012 richtete der Landkreis Friesland als eigenes Kulturprojekt die 3. Plattdüütsch-Week aus.

Überall im Kreisgebiet – und auch im Stadtgebiet Wilhelmshaven – zeigte ein interessantes Programm, wie vielfältig sich die Heimatsprache Plattdeutsch kulturell und im alltäglichen Leben ausdrücken kann.


Die Oldenburgische Landschaft förderte aus eigenen, akquirierten Spenden regionaler Kreditinstitute diese Kulturveranstaltung des Landkreises Friesland mit einem Zuwendungsbetrag von 500 Euro.







3.
Fördermittelantrag für die derzeit laufende Generalsanierung und Erweiterung des Oberstufengebäudes des Mariengymnasiums in Jever


Die aus dem 18. Jahrhundert stammenden Anhalt-Zerbster-Kasernenbauten werden heute, baulich zusammengefasst, zu schulischen Zwecken vom Mariengymnasium Jever als sogenanntes Oberstufengebäude genutzt.

Ohne Fördermittel Dritter könnte der Landkreis Friesland aus eigenen Finanzmitteln eine denkmalschutzrechtlich einwandfreie, substanzerhaltende Sanierung der Bausubstanz und die möglichst weitgehende Rekonstruktion des äußeren Erscheinungsbildes dieses Gebäudes nicht leisten.


Durch intensive Einwerbung von unterstützenden Fördergeldern hat der Landkreis Friesland die folgenden Förderzusagen erhalten:


  • Oldenburgische Landschaft = 2.500 Euro

  • Stiftung „Kunst und Kultur“ der

    Landessparkasse zu Oldenburg = 10.000 Euro

  • Niedersächsische Sparkassenstiftung = 10.000 Euro

  • Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung = 20.000 Euro

insgesamt = 42.500 Euro


Weiter wurden dem Landkreis Friesland Ende September 2012 vom Bundestagsabgeordneten Hans-Werner Kammer Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland für die Sanierung angekündigt. Kulturstaatsminister Bernd Neumann stelle hierfür Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm III in Höhe von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Der Förderbescheid wird dem Landkreis Friesland demnächst zugehen.




Beschlussvorschlag:

Der Annahme und Verwendung der genannten Zuwendungen bzw. Förderzusagen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:



Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:


Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss