Begründung:
Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind neue Schöffen zu wählen. Bei jedem Amtsgericht ist dafür ein Schöffenwahlausschuss mit sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern zu bilden; es handelt sich dabei um Einwohnerinnen und Einwohner des Amtsgerichtsbezirks, die von der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) des unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen sind.
Umfasst der Amtsbezirk mehrere untere Verwaltungsbezirke oder Teile davon, bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Verteilung der zu wählenden Vertrauenspersonen auf diese. Gemäß Schreiben des Nds. Innenministeriums vom 26. Oktober 2012 ergibt sich im Bereich der Amtsgerichtsbezirke in Friesland folgende Aufteilung:
Amtsgerichtsbezirk Jever
Zahl der vom Kreistag Friesland
zu wählenden Vertrauenspersonen 4
Der Rat der Stadt Schortens – selbstständige Gemeinde - wählt 3.
Amtsgerichtsbezirk Varel:
Zahl der vom Kreistag Friesland
zu wählenden Vertrauenspersonen 3
Der Rat der Stadt Varel – selbstständige Gemeinde - wählt 4.
Der Amtsgerichtsbezirk Jever umfasst die Gemeinden Stadt Jever, Sande, Stadt Schortens, Wangerland und Wangerooge. Lt. Ausführungen des MI wird der Kreistag Friesland gebeten, bei der Wahl der 4 Personen nur Einwohner/innen zu berücksichtigen, die in Jever, Sande, Wangerland oder Wangerooge wohnen. - Vertrauenspersonen mit Wohnsitz Schortens bleiben der Wahl durch den dortigen Gemeinderat vorbehalten.
Das Besetzungsrecht der Fraktionen/Gruppen bemisst sich nach § 71 Abs. 2 und 6 NKomVG; auf die beigefügte Berechnung wird verwiesen.
Demnach verteilt sich das Vorschlagsrecht für den Amtsgerichtsbezirk Jever wie folgt auf die Gruppierungen des Kreistages:
Gruppe SPD/Grüne 2
CDU-Fraktion 1
FDP-SWG-UWG-BBV/F-Gruppe 1
Für den Amtsgerichtsbezirk Varel (Gemeinden Stadt Varel, Bockhorn und Zetel) ist entsprechend zu verfahren: Die vom Kreistag vorzuschlagenden 3 Vertrauenspersonen sollen ihren Wohnsitz in den Gemeinden Bockhorn oder Zetel haben. - Aus den Vareler Einwohner/innen benennt der Stadtrat Varel 4 Vertrauenspersonen.
Gemäß beigefügter Berechnung verteilt sich das Vorschlagsrecht für den Amtsgerichtsbezirk Varel wie folgt auf die Gruppierungen des Kreistages:
Gruppe SPD/Grüne 2
CDU-Fraktion 1
Die gewählten Vertrauenspersonen sind den Amtsgerichten Jever und Varel bis zum 1. Juli 2013 mitzuteilen.
Informatorisch:
In der Kreistagssitzung vom 9. Juli 2008 wurden folgende Vertrauenspersonen gewählt:
2. stellv. Landrat Olaf Lies, Sande
KTA Uwe Osterloh, Wangerooge
KTA Klaus-Peter Koch, Wangerland
Herr Reinhold Glaum, Jever
für den Amtsgerichtsbezirk Jever
sowie
KTA Fred Gburreck, Zetel,
KTA Bernd Pauluschke, Zetel
KTA Elisabeth Onken, Zetel-Neuenburg
für den Amtsgerichtsbezirk Varel.
Gemäß Rücksprache mit dem Nds. MI kommen die Ausschluss-/Ablehnungsgründe der §§ 32 – 35 Gerichtsverfassungsgesetz (sh. Anlage) auch bei der Wahl von Vertrauenspersonen zur Anwendung. Die Fraktionen/Gruppen werden gebeten, diese Kriterien bei der Auswahl ihrer Kandidaten zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Die von den Fraktionen und Gruppen des Kreistages (vorschlagsberechtigt: SPD/Grüne, CDU, FDP-SWG-UWG-BBV/F) vorgeschlagenen Personen werden zu Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlen der Amtsgerichte Jever und Varel gewählt.
Anlagen:
Schreiben MI vom 26.10.2012
Berechnungen des Verteilungsmodus
Auszug aus dem GVG