Betreff
Öffentliches Auftragswesen, Verlängerung und Straffung des Wertgrenzenerlasses
Vorlage
0226/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Runderlass –24-32573/0020- vom 04.02.2009 wurden durch das Land Niedersachsen zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte für

  1. Bauaufträge (VOB/A) und

  2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A)


festgesetzt, deren Anwendung das Land Niedersachsen den kommunalen Körperschaften empfohlen hat.


Zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen wurde der Erlass angesichts der Wirtschaftskrise mit ergänzenden Regelungen für die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe festgelegt, bis zu denen Aufträge ohne nähere Begründung vergeben werden dürfen. Danach ist generell von der besonderen Dringlichkeit i.S. des § 3 VOB/A bzw. § 3 VOL/A auszugehen.


Der Runderlass sollte zunächst zum 31.12.2012 enden, wurde allerdings zum Ende des Jahres 2012 bis zum 31.12.2013 verlängert.


In seiner Sitzung am 25.03.2009 hat der Kreistag des Landkreises Friesland der Anwendung der empfohlenen Wertgrenzen auf den Landkreis Friesland, gemäß dem Runderlass vom 04.02.2009 zugestimmt.

In seiner Sitzung am 21.03.2012 hat der Kreistag der Verlängerung des Wertgrenzenerlasses, gemäß dem Runderlass vom 25.11.2012, bis zum endgültigen Ablauf zugestimmt.


Mit dem für 2013 befristeten Interimserlass –16-32570- vom 03.12.2012 ist der Wertgrenzenerlass nunmehr erneut verlängert und entsprechend gestrafft worden.


Demnach können öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge wie folgt vergeben:


  • Bauleistungen nach Abschnitt 1 der VOB/A können bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung und bis zur Höhe von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer freihändigen Vergabe vergeben werden.

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Abschnitt 1 der VOL/A können bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung und bis zur Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Rahmen einer freihändigen Vergabe vergeben werden.


Die Straffung des Wertgrenzenerlasses begründet sich darin, dass bei beschränkten Ausschreibungen nunmehr mindestens fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Des weiteren ist durch den öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass mindestens ein Unternehmen aus diesem Kreis in den zurückliegenden zwölf Monaten vom Auftraggeber keinen Auftrag erhalten hat. Weiterhin ist der Kreis der Unternehmen weit zu fassen, d.h. auch nicht ortsansässige Unternehmen sind zu beteiligen.


Beschlussvorschlag:

Von den Ausführungen zur Verlängerung und Straffung des Wertgrenzenerlasses für öffentliche Aufträge wird Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss