Begründung:


1.

Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 09.10.2008 unter TOP 5.2.1 (Errichtung einer integrierten Gesamtschule im Landkreis Friesland, Vorlage: 366/2008) einstimmig beschlossen, dem Antrag an die Landesschulbehörde auf Genehmigung der Errichtung der sechszügigen integrierten Gesamtschule, vorläufig für den Sekundarbereich I, beginnend mit der Jahrgangsstufe fünf ab dem Schuljahr 2009/2010 in den Gebäuden der Hauptschule Schortens und der Realschule Schortens an der Beethovenstraße zuzustimmen.


Grundlage für den Beschluss, eine sechszügige IGS im Sekundarbereich I zu beantragen, war das zu erwartende Bedürfnis zur Erweiterung um die Sekundarstufe II. So wurde in der o. a. Vorlage konkret darauf hingewiesen, das bei der sechszügigen IGS eine dreizügige Oberstufe, wie sie nach der VO zur Schulentwicklungsplanung notwendig ist, gewährleistet sein dürfte.


Mit Bescheid vom 21.01.2009 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde die Genehmigung, wie beantragt, erteilt.



2.

Die IGS Friesland hat als sechszügige Schule im Schuljahr 2009/2010 den Schulbetrieb aufgenommen. Sie hat bisher vier Jahrgänge eingeschult, wobei in jedem Jahrgang für die Aufnahme das qualifizierte Losverfahren angewandt werden musste, da die Anmeldezahl regelmäßig die Aufnahmekapazität von 180 Schülerinnen/Schüler überstiegen hat.


Zurzeit besuchen die IGS Friesland 715 Schülerinnen/Schüler verteilt auf 24 Klassen.


Im Jahre 2009 wurden die notwendigen Baumaßnahmen (Mensa, Differenzierungsräume, Klassenräume etc.) für die Aufnahme der Jahrgangsstufe fünf geschaffen.


Der Kreisausschuss des Landkreises Friesland hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 05.10.2011 (Vorlage: 973/2011) ein Sanierungs- und Umbaukonzept für die IGS Friesland für den Sekundarbereich I an der Beethovenstraße in Schortens in dem Zeitraum von 2012 bis 2019 beschlossen.


Ergänzend hat der Kreisausschuss des Landkreises Friesland am 09.05.2012 unter TOP 3.3.13 die Verwaltung gebeten, Vorschläge zur Umsetzungsbeschleunigung des Sanierungs- und Umbaukonzeptes der IGS Friesland vorzulegen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen, nach jetzigem Stand wird das Sanierungs- und Umbaukonzept für den Sekundarbereich I im Jahr 2016 abgeschlossen sein.



3.

Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 22.06.2011 unter TOP 5.1.1 (Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, Vorlage: 892/2011) unter III.3 beschlossen, dass die IGS Friesland in Schortens mit der Einrichtung einer Oberstufe zum Erfolg geführt werden soll.


Hierbei handelt es sich um eine Absichtserklärung. Ein konkreter Beschluss auf Erweiterung der IGS Friesland um den Sekundarbereich II hat ergänzend zu erfolgen.



4.

Die IGS Friesland hat mit Schreiben vom 19.12.2012 an den Landkreis Friesland darum gebeten, das der Schulträger bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde rechtzeitig die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Friesland zum Schuljahresbeginn 2015/2016 beantragen möge.


Grundlage für diesen Antrag waren einstimmige Beschlüsse des Schulvorstandes und der Gesamtkonferenz auf Einrichtung des Sekundarbereiches II.


In dem Antrag wird darum gebeten, dass der Kreistag des Landkreises Friesland eine entsprechende Antragstellung bereits in seiner Sitzung am 11.03.2013 beschließen möge.


Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bereits im Mai 2013 der Anmeldetermin der Grundschulkinder festgelegt wird. Es wäre wichtig, dass der Schulträger so früh wie möglich in der Öffentlichkeit die Unterstützung dieses Vorhabens bekundet, damit für die Erziehungsberechtigten eine Planungssicherheit für die schulische Zukunft ihrer Kinder gegeben ist.



5.

Nach § 106 Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, Schulen zu erweitern, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dieses erfordert.


Gemäß § 106 Abs 2 NSchG sind die Schulträger berechtigt, Gesamtschulen zu führen und damit zu erweitern, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt und wenn der Besuch von u. a. Gymnasien im Gebiet des Landkreises unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.


Nach § 106 Abs 7 Satz 1 NSchG bedürfen die Schulträger für schulorganisatorische Entscheidungen nach den Abs 1-3 der Genehmigung der Schulbehörde.


Wie oben zu 1. ausgeführt, wurden die Schuljahrgänge 5 -10 genehmigt, sie gehören nach § 5 Abs 3 Nr. 2 NSchG zum Sekundarbereich I.


Die Schuljahrgänge elf und zwölf der Gesamtschule gehören gemäß § 5 Abs 3 Nr. 3 b NSchG zum Sekundarbereich II.


Nach § 12 Abs 4 NSchG werden in der Gesamtschule Schülerinnen und Schüler des 5. -12. Schuljahres unterrichtet. Im 10. Schuljahr wird die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe geführt.


Die Schuljahrgänge 11 und 12 werden als Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe geführt.



6.

Bezüglich der Frage nach § 106 Abs 1 NSchG, ob die Entwicklung der Schülerzahlen die Erweiterung der IGS Friesland um den Sekundarbereich II erfordert, wird auf die Ausführungen der IGS Friesland vom 19.12.2012 hingewiesen, siehe hierzu die Anlage 1 (Entwicklung der Schülerzahlen).


Dieser Prognose der Schülerzahlenentwicklung ist zu entnehmen, dass ein ausreichendes Bedürfnis für die Einrichtung eines Sekundarbereichs II gegeben ist.


Diese Schülerzahlenprognose wird durch die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Friesland bestätigt.


Die Notwendigkeit der Erweiterung der IGS Friesland um den Sekundarbereich II ist gegeben.



7.

Wegen der gemäß § 106 Abs. 2 NSchG darzulegenden Auswirkungen des Sekundarbereiches II auf das Mariengymnasium Jever ist auf die anliegende Schulentwicklungsplanung vom 17.01.2013 hinzuweisen, Anlage 2.


Diese Schulentwicklungsplanung berücksichtigt bei den Anmeldungen der Schülerinnen/Schüler für die Jahrgangsstufe fünf die tatsächlichen Übergänge aus den Jahrgangsstufen vier der Grundschulen an die weiterführenden Schulen in den letzten Jahren. Die Schülerzahlen in der Jahrgangsstufe fünf des Mariengymnasiums Jever sind mithin um Anmeldungen an anderen Schulen wie Oberschulen, IGS etc. „bereinigt“.


Als Fazit kann festgehalten werden, dass bei der mittel- und langfristigen Schülerzahlenentwicklung im Sekundarbereich II des Mariengymnasiums Jever die Schülerzahl ausreichend sein dürfte für die Schwerpunktbildungen im sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich.


Der Bestand des Mariengymnasiums Jever dürfte folglich auch bei einer Erweiterung der IGS Friesland um einen Sekundarbereich II gesichert sein.


Der Sachverhalt wurde im Vorfeld ausführlich mit dem Mariengymnasium Jever erörtert.

Er ist auch in der Schulvorstandssitzung des Mariengymnasiums Jever am 06.02.2013 ein TOP. Das Votum des Schulvorstandes des Mariengymnasiums Jever wird nachträglich dieser Vorlage beigefügt.


Die vom Landkreis Friesland prognostizierte Schülerzahlenentwicklung beim Mariengymnasium Jever wurde ferner der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, zur Stellungnahme zugeleitet.


Seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde wurde darauf hingewiesen, dass vor einer konkreten Antragstellung durch den Landkreis Friesland eine schulfachliche Stellungnahme zu den Auswirkungen auf das Mariengymnasium Jever nicht abgegeben werden könne.



8.

In dem Schulgebäude am Mühlenweg 75 in Schortens, welches zurzeit von den Jahrgangsstufen fünf bis neun des Mariengymnasiums Jever für den Einzugsbereich „Sande/Schortens“ genutzt wird, stehen für die gymnasiale Oberstufe der IGS Friesland ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung.


Das Mariengymnasium Jever wird sukzessive dieses Schulgebäude aufgeben.


Das Schulgebäude wurde in den letzten Jahren in einigen Bereichen saniert und umgebaut, siehe beispielsweise die neu gestaltete Mensa/Pausenhalle so wie die komplett erneuerten Fachunterrichtsräume für Naturwissenschaften. Diese Bereiche können ohne wesentliche Änderung durch die IGS-Oberstufe genutzt werden.


Die übrigen Räume sind, wie bei den anderen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland auch, in den nächsten Jahren zu sanieren.


Hierzu wird die Verwaltung gemeinsam mit der IGS Friesland ein Sanierungskonzept entwickeln und dieses rechtzeitig den politischen Gremien vorlegen.



9.

In der Sitzung am 11.02.2013 werden die Schulleiter der IGS Friesland und des Mariengymnasiums Jever, Herr Ernstorfer und Herr Timmermann, zugegen sein und für ergänzende Informationen/Erläuterungen zur Verfügung stehen.


Beschlussvorschlag:


Dem Antrag an die Niedersächsische Landesschulbehörde auf Genehmigung der Erweiterung der IGS Friesland um einen Sekundarbereich II ab dem Schuljahr 2015/2016 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Die Kosten sind abhängig von dem noch zu erstellenden Sanierungs- und Umbaukonzept für das Schulgebäude „Am Mühlenweg 75“ in Schortens, welches durch die gymnasiale Oberstufe der IGS Friesland genutzt werden soll.

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in stellv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiterin Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Auszug des Antrages der IGS Friesland zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe zum Schuljahresbeginn 2015/2016 vom 19.12.2012

hier: Entwicklung der Schülerzahlen / Raumbestand


Anlage 2: Schulentwicklungsplanung 17.01.2013


Anlage 3: Stellungnahme des Schulvorstandes des MG Jever zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Friesland